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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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6. Nach 1945 | 157Gesetzesentwurf über die Neuordnung des österreichischen Schulwesens, das im Wesentlichen demÖVP-Programm entsprach.In dieser Phase engagierte die <strong>Vorarlberg</strong>er ÖVP Hurdes als Hauptreferenten für ihren Landesparteitagam 14. November 1948 in Lustenau und würdigte ihn im Vorfeld als Widerstandskämpfer, NS-Opfer und Erneuerer des demokratischen Schulwesens. 843 Am Vortag war er auf dem Bauernhof inDornbirn-Hatlerdorf bei Familie Ilg zu Gast. 844 Am Nachmittag besuchten Bundesminister Hurdes undLandeshauptmann Ilg gemeinsam die Jahreshauptversammlung des 1946 reaktivierten KatholischenLehrer- und Lehrerinnenvereins in Dornbirn, wo Ilg Grußworte und Hurdes die Festrede hielt, in der erauf den Entwurf für ein neues Schulgesetz einging und die damit verbundenen Auseinandersetzungenmit den Sozialisten und Kommunisten. Dem Vorwurf der „reaktionären Einstellung“ des Entwurfs hieltHurdes „die schon getroffenen Neuregelungen des Lehrerdienstrechtes entgegen und die eindeutigeFestlegung der Diensthoheit der Länder über die Pfl ichtschulen“. 845 Der <strong>Lehrerinnenzölibat</strong> dürfte nichtöffentlich thematisiert worden sein. 846 Für Hurdes schien diese Frage vielleicht schon geklärt, für Ilgwar sie höchstens in Schwebe.6.4. Beseitigung der Ehebeschränkungen durch das Landeslehrer-Gehaltsüberleitungsgesetz 1949Bereits im Februar 1947 war ein Bundesgesetz über das Diensteinkommen und die Ruhe- und Versorgungsgenüsseder Bundesbeamten in Kraft getreten, das provisorisch auch Pflichtschullehrer erfasste.Dieses allgemeine Gehaltsüberleitungsgesetz (GÜG) enthielt die Bestimmung:„Die Bundesbeamten männlichen und weiblichen Geschlechtes sind in ihrer dienstrechtlichen Behandlunggrundsätzlich gleichgestellt. Eine verschiedene Behandlung findet nur insofern statt, alsdies ausdrücklich bestimmt ist.“ 847Das ließ noch Interpretationsspielraum offen. Die Frage der Weiterbeschäftigung verheirateter Lehrerinnenwurde im September 1948 am Rande einer Beamtenbesprechung über die Wiedereinstellung„minderbelasteter“ Lehrpersonen in Salzburg angesprochen. Dr. Franz Bernhard, der Leiter der Schulabteilungim Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung, berichtete, die Debatte habe nur zum Ausdruckgebracht, dass die Lehrerdienstgesetze der Bundesländer als Bundesgesetze weitergälten und nurinsoweit berührt worden seien, als das Gehaltsüberleitungsgesetz Änderungen brachte. 848 Genau indieser Frage aber gingen die Meinungen auseinander.843VVB 06.11.1948, S. 1–2 (Bundesminister Dr. Hurdes zum erstenmal in <strong>Vorarlberg</strong>). Zum Parteitag vgl. VVB10.11.1948, S. 3, 15.11.1948, S. 1–2.844VVB 15.11.1948, S. 4 (Ministerbesuch).845VVB 15.11.1948, S. 4 (Festversammlung des Kath. Lehrervereins für <strong>Vorarlberg</strong>).846Auch im Bericht über die erste Jahreshauptversammlung nach 1945 am 30.06.1947 wurde das Thema nichtangesprochen: VVB 02.07.1947, S. 3 (Generalversammlung des Kathol. Lehrervereins).847Gehaltsüberleitungsgesetz 12.12.1946, BGBl. Nr. 22/1947, § 1 Abs. 2.848VLA: AVLReg Prs-577/1962: Bericht Bernhard über Sitzung am 06.09.1948.

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