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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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6. Nach 1945 | 155Lehrerinnen geheiratet, ihre Dienstverhältnisse würden voraussichtlich alle gelöst. 828 – Ilg vermerktedarunter mit seinem roten Farbstift: „Auf Grund neuer Rechtslage gegenstandslos.“ 829Die Rechtslage war nach 1945 einigermaßen verworren und im Fluss. Mit 1. April 1940 waren diebeamteten Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Deutschen Reichs zu unmittelbarenReichsbeamten erklärt worden. 830 Daran anknüpfend hatte 1945 der Bund vorläufig die Besoldungübernommen, andererseits aber mit dem Beamtenüberleitungsgesetz die bis 1938 geltendenGesetze zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit auch die Schulgesetzeder Länder wieder in Kraft gesetzt. 831 Erst im September 1946 teilte der Landesschulinspektor denBezirksschulräten mit, dass zufolge des Beamtenüberleitungsgesetzes die <strong>Vorarlberg</strong>er Lehrer-Dienstpragmatikwieder in Kraft getreten sei. 832 Es bestand Rechtsunsicherheit. Das österreichische Schulrechtwar nun „buntes Flickwerk“. 833 Die Personalverwaltung gestaltete sich entsprechend schwierig,nicht zuletzt die Entnazifi zierung.Mit 31. Mai 1946 waren aus dem Personalstand der <strong>Vorarlberg</strong>er Pflichtschulen 153 Lehrerinnenund Lehrer nicht übernommen worden und 4 weitere ausgeschieden. Im Juni 1947 standen an denVolks- und Hauptschulen 667 Lehrpersonen im Dienst, davon waren nach dem Verbotsgesetz 233 als„unbelastet“, 434 als „minderbelastet“ eingestuft. 834 Der Anteil an minderbelasteten Pflichtschullehrernwar 1947/48 im Burgenland (sowjetische Zone) mit 16 Prozent am niedrigsten und in <strong>Vorarlberg</strong>(französische Zone) mit 40 Prozent am höchsten. 835 Doch die Landesregierung war an Ersatz aus Innerösterreichnicht interessiert. Sie lehne die Heranziehung unbelasteter „Nichtvorarlberger“ anstelle„politisch einwandfreier, jedoch formell minderbelasteter <strong>Vorarlberg</strong>er Lehrkräfte“ „schärfstens“ ab,teilte Landeshauptmann Ilg Unterrichtsminister Hurdes im August 1947 mit. 836828VLA: AVLReg IIa-234/1949: Bericht betr. verheiratete weibliche Lehrpersonen im Schuldienst, Bregenz19.08.1949, gezeichnet von [Franz] Nenning. Die BH Feldkirch rechnete zur selben Zeit damit, dass für das Schuljahr1949/50 drei Lehrerinnen durch Heirat ausfallen werden (VLA: AVLReg IIa-63/1950: BH Feldkirch an AVLReg,Feldkirch 27.08.1949).829VLA: HA LH Ilg 3/8: Bericht betr. verheiratete weibliche Lehrpersonen im Schuldienst, Bregenz 19.08.1949,gezeichnet von [Franz] Nenning. – Im entsprechenden Akt der Schulabteilung liegt auch nur dieser Bericht ab(VLA: AVLReg IIa-234/1949).83035. Ergänzung des Besoldungsgesetzes, RGBl. I 1940, S. 303, Art. II § 2. Zur Rechtssituation 1938 bis 1945 vgl.Zeissl, Rechtsorganisation, S. 192. – 1939 war das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten derÖsterreichischen Landesregierung noch davon ausgegangen, dass die Pfl ichtschullehrer an öffentlichen Schulenbereits durch § 13 Ostmarkgesetz, RGBl. 1939 I, S. 777 (GBlfÖ Nr. 500/1939), mit 01.05.1939 zu unmittelbarenReichsbeamten erklärt worden seien (VLA: LSR 1426/1939).831StGBl. Nr. 134/1945, § 1.832VLA: LSR 1026/1946.833Zeissl, Rechtsorganisation, S. 193. – Vgl. auch VLA: LSR 380/1946 zur Frage, inwieweit das Reichsvolksschulgesetzund das Hauptschulgesetz noch in Geltung sind.834VLA: HA LH <strong>Ulrich</strong> Ilg 2/6: Bericht Dr. Oberhauser über die Entnazifi zierung, Landesschulratssitzung 09.06.1947.– Vgl. VLA: LSR 71/1949 (Protokolle LSR 1946–1949). – Zur Entnazifi zierung der Lehrer: Schreiber, Schule, S.319–329; Weber, Aspekte, S. 81–83; Winkel, Volks- und Hauptschulen, S. 167–175; Engelbrecht, Bildungswesen5, S. 397–398 u. 400–402.835Engelbrecht, Bildungswesen 5, S. 401.836VLA: AVLReg Prs-577/1962: LH Ilg an BM Hurdes, Bregenz 25.08.1947.

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