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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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Die Dienstverhältnisse mit 6 verheirateten Lehrerinnen, die im August 1945 im Bezirk Bludenz noch imDienst standen, wurden auf Weisung des Landesschulinspektors beendet. 819 Der Bezirksschulrat Feldkirchschlug gleichzeitig 112 Lehrpersonen zur Enthebung aus dem Schuldienst vor, davon 65 Frauen.Es handelte sich um betonte Nationalsozialisten, um ungeprüfte Hilfskräfte, um jüngere Lehramtsanwärter,um Lehrpersonen aus anderen Ländern und um solche, die von sich aus ausscheiden wollten.Häufi g trafen mehrere Gründe zusammen. Bei 14 Frauen kam hinzu, dass sie verheiratet waren; nur4 davon geprüfte Lehrerinnen, bei denen allein der Ehestand als Begründung für den Enthebungsvorschlagangegeben ist, wovon 2 im Schuldienst bleiben, zwei ausscheiden wollten. 820Doch auf alle verheirateten Lehrerinnen konnte der Landesausschuss, ab Dezember 1945 die Landesregierung,wohl noch nicht verzichten. 62 „<strong>Vorarlberg</strong>er Lehrerhelden“ sollten aus dem Krieg nie mehrzurückkehren, 821 zahlreiche andere waren noch in Kriegsgefangenschaft. 822 Von den BarmherzigenSchwestern kehrte nur noch ein Bruchteil an ihre ehemaligen Schulen zurück, obwohl verschiedeneGemeinden darauf drängten. 823 Hinzu kamen die „Säuberungen“ auf Grund des NS-Verbotsgesetzes.6. Nach 1945 | 1536.2. Duldung zur Lückenfüllung<strong>Ulrich</strong> Ilg (1905 bis 1986) war als Landeshauptmann zugleich Präsident des Landesschulrats für <strong>Vorarlberg</strong>.Der traditionelle Christlichsoziale, nun Exponent der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), war einsozial denkender und handelnder Mensch, aber in Normalzeiten gewiss kein Befürworter berufstätigerEhefrauen und Mütter, sofern man Bäuerinnen nicht dazu zählen wollte. Beim Abbau verheirateterLehrerinnen wurde auf die familiären Verhältnisse Rücksicht genommen, zumal in der Nachkriegszeitmit ihren sozialen Verwerfungen. Aber es gab auch praktische Gründe, weshalb die Landesregierungverheiratete Lehrerinnen vorerst noch im Dienst beließ, wenn auch in bescheidener Zahl.Das macht ein Amtsvortrag der Schulabteilung vom Oktober 1948 deutlich, die zwei Gruppen unterschied:Zum einen seien aus der Zeit des „Dritten Reiches“ noch einige verheiratete Lehrerinnen imDienst. Einige dieser Ehen waren durch den Tod des Mannes aufgelöst, in einigen Fällen war derBestand ungewiss, da die Männer als vermisst galten. In anderen Fällen seien die Männer wohl ausKrieg und Gefangenschaft zurückgekehrt, der Verdienst des Mannes reiche jedoch zum Unterhaltder Familie nicht aus. Zum anderen hätten sich aber Lehrerinnen auch nach Kriegsende zu heiratenentschlossen. Ihre Verehelichung komme nach der Lehrer-Dienstpragmatik einer freiwilligen Dienst-LSR 1026/1946). Im Juni 1947 übermittelte der Landesschulrat dem Bundesministerium für Unterricht hektographierteGesetzessammlungen; zwei Gesetze hatte er nicht berücksichtigt, weil sie mit dem B-VG 1920/29im Widerspruch stünden (LGBl. Nr. 28/1934, LGBl. Nr. 3/1936) (VLA: LSR 556/1947). – Vgl. auch Engelbrecht,Bildungswesen 5, S. 395–398.819VLA: LSR 563/1946. Im Lehrpersonenverzeichnis, das die BH Bludenz im Juli 1945 vorlegte, sind allerdingsnoch drei weitere verheiratete Lehrerinnen ausgewiesen (VLA: LSR 43/1945).820VLA: LSR 54/1945: BH Feldkirch an Amt des <strong>Vorarlberg</strong>er Landesausschusses, Feldkirch 09.08.1945.821Lehrerschematismus 1963, S. 7–22 u. 158.822Im Bezirk Feldkirch waren Ende Juli 1945 55 Lehrer noch nicht zurückgekehrt, im Bezirk Bregenz 48 (VLA: LSR43/1945).823VLA: LSR 749/1948.

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