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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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5. 1938 bis 1945 | 1455. 1938 BIS 19455.1. Nationalsozialisten bauen Lehrschwestern abVon den nationalsozialistischen „Säuberungsmaßnahmen“ waren 1938 in erster Linie, aber nicht allein,geistliche Lehrpersonen betroffen. 770 Im Juli 1938 wurde den zahlreichen Privatschulen der Ordendas Öffentlichkeitsrecht mit „Verordnung“ entzogen und damit der Garaus gemacht. 771 Einen Teil derSchulen übernahmen der Staat, das Land, später der Reichsgau, oder Gemeinden. Soweit sie einfachgeschlossen wurden, erhöhte sich der Druck auf die bereits überlasteten öffentlichen Schulen.Im August 1938 teilte der neue Landesschulinspektor und geschäftsführende LandesschulratspräsidentDr. Oskar Baldauf (1892 bis 1963) den Bezirksschulräten und Schulleitungen mit, dass in Durchführungder Verordnung auch die „Mitwirkung privater Gesellschaften“ an den öffentlichen Schulen<strong>Vorarlberg</strong>s aufgehoben sei. 772 Den Ordensoberen wurde dieser Erlass abschriftlich zur Kenntnis gebracht.773 Die Vorbereitungen zur Entfernung der Lehrschwestern waren bereits seit Mai im Gang. 774Formalrechtlich war das nicht so einfach. Die Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums(BBV) bot nur zum Teil eine Handhabe. Deshalb griffen die Machthaber offenbar zueinem Trick: Sie boten den Ordensoberen an, dass Lehrschwestern, die aus den geistlichen Gemeinschaftenaustreten, als weltliche Lehrerinnen weiterarbeiten können. Traten die Schwestern nichtbis zu einem Stichtag aus, wurde das mit Hinweis auf die „Vereinbarung“ mit den Mutterhäusernoffenbar als freiwilliger Austritt aus dem Schuldienst gewertet. 775Allerdings wurden nicht alle Lehrschwestern mit Schulbeginn 1938/39 entlassen, da inzwischen Lehrkräftefehlten, zumal Baldauf nach dem „Anschluss“ zunächst einen Teil der arbeitslosen Lehramtsanwärterund -anwärterinnen umgehend ins Altreich vermittelt hatte, wo als Folge von Sparmaßnahmenin der Ausbildung und beschleunigt durch nationalsozialistische „Säuberungen“ Lehrermangelherrschte. 776 So standen im August 1938 nur 41 Lehramtsanwärterinnen zur Verfügung, ca. 15 Junglehrerinnenwaren im „Altreich“ beschäftigt. Lehramtsanwärter waren auch nur ca. 35 verfügbar,zudem hätten eventuell 18 Junglehrer aus dem „Altreich“ zurückgerufen werden können. 777 Dann galtes, auf die Stimmung in der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Einige Gemeinden fürchteten, mit denLehrschwestern auch die Krankenpfl ege zu verlieren.770Schreiber, Schule, S. 62–69. – Vgl. VLA: LSR 595/1938, 23/1945. – Zum Folgenden auch: Winkel, Volks- undHauptschulen, S. 35–37, 136–164; Engelbrecht, Bildungswesen 5, S. 305–316 u. 334–338.771Die Verordnung vom 20.07.1938, mit der LH Anton Plankensteiner vorgab, aus eigener Machtvollkommenheitzu handeln, ist ediert in <strong>Nachbaur</strong>, Rot-Weiß-Rot-Buch, S. 375–376.772VLA: LSR 683/1938: Erlass LSR, Bregenz 05.08.1938.773VLA: LSR 749/1948.774Zum Folgenden: VLA: LSR 683/1938; VLA: LSR 749/1948.775Vgl. VLA: AVLReg IIa PA: Walser Sr. Roswitha: AVLReg an BMU, Bregenz 27.02.1964.776VLA: LSR 683/1938. – Vgl. VTB 06.05.1938, S. 7; Winkel, Volks- und Hauptschulen, S. 44–45. – Zur Verwendungder Junglehrerinnen und Junglehrer mit stand 1939 vgl. VLA: LSR 1796/1939 (Junglehrerverzeichnis). – ZumFolgenden VLA: LSR 1103/1939; VLA: BH Bregenz I: BSR 371/1940; vgl. auch VLA: LSR 749/1948. – Zum Lehrermangelim „Altreich“: Bölling, Lehrerarbeitslosigkeit, S. 240–241.777VLA: LSR 1103/1939: LSI Baldauf an Bezirksschulinspektoren, Bregenz 20.08.1938.

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