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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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die noch während des Krieges unter der „christlichsozialen Herrschaft“ angestellt worden seien, aussozialen Gründen nicht entlassen hätten. 732 „Man baut 1000 Klassen ab und produziert 1000 Lehrermehr,“ kritisierte ein anderer Sozialdemokrat vor allem die zahlreichen katholischen Privat-Lehrer- undLehrerinnenbildungsanstalten, „die auch Ware auf den Markt werfen, wodurch eine Überproduktionentsteht, die ins Ungemessene geht und zu solchem Elend führt.“ 733 Ein deutschnationaler Abgeordnetererinnerte daran, dass die Sozialdemokraten in Niederösterreich den Sparmaßnahmen zustimmtenund in Kärnten sogar federführend seien. 734 Eine Fraktionskollegin doppelte nach, dass das Vertrauenin den Rechtsstaat schwinde, wenn nun zum Beispiel in Kärnten Lehrerinnen, denen zuvor ausdrücklicheine Heiratserlaubnis erteilt worden sei, heute trotzdem entlassen werden sollen. 735Die Tabelle 18 täuscht insofern, als 1926 in einzelnen Ländern bereits Lehrerinnen in erheblicher Zahlabgebaut worden waren und 1932 ein weiterer massiver Abbau bevorstand. 7361933, während der Weltwirtschaftskrise, reagierten Wien und Niederösterreich neuerlich mit Lehrerabbaugesetzen,die nun eindeutig gegen Doppelverdienerinnen gerichtet waren. 737 Allein fürNiederösterreich lautete die Zielvorgabe, zur Verminderung der Personalauslagen 600 Lehrpersonenabzubauen. 738 1934 beschloss der burgenländische Landtag Gesetze über den Abbau weiblicherLandesbediensteter, Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen, die sich am „Doppelverdienergesetz“ desBundes orientierten. 739 Der Salzburger Landtag machte kurzen Prozess: Alle aktiven verheiratetenLehrerinnen wurden mit 15. Februar 1934 in den Ruhestand versetzt. 740 Ihren oberösterreichischenKolleginnen wurde mit 15. April 1934 eine Frist gesetzt: Wer nicht freiwillig um seine Pensionierungansuchte, wurde mit zwei Dritteln der Ruhegenüsse zwangspensioniert. Ausgenommen waren verheirateteoder geschiedene Lehrerinnen, sofern und solange sie aus ihren Dienstbezügen allein den4. 1918 bis 1938 | 13920. Andraschko/Ecker, Frauen im Lehrberuf, S. 300, schlossen daraus, dass in Wien keine Frauen angestelltworden seien.732StenProt NR 4. GP, 121. Sitzung 21.02.1933, S. 3210.733Wilhelm Wache, StenProt NR 4. GP, 121. Sitzung 21.02.1933, S. 3218 bzw. 3219.734Hauptschuldirektor Rudolf Zarboch (Nationaler Wirtschaftsblock), StenProt NR 4. GP, 121. Sitzung 21.02.1933,S. 3222.735Mittelschullehrerin Dr. Maria Schneider (Nationaler Wirtschaftsblock), StenProt NR 4. GP, 122. Sitzung22.02.1933, S. 3236.736Dieselben Zahlen verwendete Engelbrecht, Bildungswesen 5, S. 29–30.737Wien LGBl. Nr. 39/1933 (BGBl. Nr. 342/1933), 65/1933 (BGBl. Nr. 342/1933), 14/1934, 7/1935, 61/1935,41/1937; Niederösterreich LGBl. Nr. 154/1933 (BGBl. Nr. 278/1933), 136/1934. – Material zu Sparmaßnahmen inanderen Ländern in VLA: AVLReg IV-258/1939. – Zum Folgenden vgl. Kronreif, Frauenemanzipation, S. 199–206,die allerdings allein auf die korrespondierende Bundesgesetzgebung abstellt.7382. Lehrer-Abbaugesetz, LGBl. Nr. 154/1933 (BGBl. Nr. 278/1933), Art. I. Vgl. CLGNÖ 12 (1933) 2, S. 1–5, 12(1933) Sonderfolge 08.07.1933, S. 1–4, 12 (1933) Sonderfolge 26.07.1933, 12 (1933) 9, S. 5–7, 12 (1933) 1, S.3–4.739Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen: LGBl. Nr. 41/1934 (BGBl. Nr. 170/1934).740LGBl. Nr. 15/1934, 17/1934 (BGBl. Nr. 36/1934).

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