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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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4. 1918 bis 1938 | 107von denen aber nicht alle unterrichtet haben werden. Die geprüften Arbeitslehrerinnen waren nochin der Minderheit. Mit Oktober 1917 meldete der Landesschulrat dem Ministerium 140 ledige und24 verheiratete Arbeitslehrerinnen. Bei den 140 Ledigen waren aber 88 Klassenlehrerinnen berücksichtigt,die zusätzlich Handarbeitsunterricht gaben. 531 Bleiben also 52 „echte“ Arbeitslehrerinnen,von denen fast die Hälfte verheiratet war. Der hohe Anteil an Verheirateten lässt sich aus der Mehrzahlungeprüfter Arbeitslehrerinnen erklären, die nur nebenbei unterrichteten. So standen für denBezirk Bregenz neben 23 Klassenlehrerinnen 26 ungeprüfte und nur 6 geprüfte Arbeitslehrerinnenzu Buche. Sämtliche Lehrerinnen waren nur gegen Remuneration verpflichtet, keine einzige definitivangestellt. 532 Das war im System noch nicht vorgesehen.Im Mai 1919 standen 14 Arbeitslehrerinnen in einem Beschäftigungsverhältnis, mit einem minimalenStundenlohn von 2 bis 3 Kronen; Vor- und Nachbereitungszeiten wurden nicht honoriert. „Die Entlohnunggenießen sie genau durch 40 Wochen des Jahres und stehen für die übrige Zeit brotlos da,“schilderte Katharina Feurstein dem Landesrat im Mai 1919 ihre missliche Lage: „An Ersparnisse istnicht zu denken, da keine defi nitiv angestellt ist, befinden sie sich in Krankheitsfällen und im Alterin der äußersten Not.“ 533 Mit Unterstützung des Lehrerwirtschaftsrats ersuchte Feurstein deshalbim Namen der Arbeitslehrerinnen um eine Erhöhung des Stundengeldes; wozu der Landtag den Landesratfallweise ermächtigte, allerdings nur den „berufsmäßig dauernd in Verwendung stehenden“Arbeitslehrerinnen. 534Durch das neue Lehrerbesoldungsgesetz 1919/20 wurden die Arbeitslehrerinnen dienstrechtlich denLehrerinnen im engeren Sinn angeglichen, nun galt für alle angestellten Arbeitslehrerinnen ebenfallsein gesetzliches Heiratsverbot. 535Die gelernte Kleidermacherin Katharina Feurstein (1870 bis 1957) wird das nicht mehr angefochtenhaben. Die Tochter eines Dornbirner Kaminkehrers hatte die Frauenarbeitsschule in München und dieLehrerinnenbildungsanstalt in Wien besucht, wo sie 1893/94 die Lehrbefähigung als Arbeitslehrerinfür Volks- und Bürgerschulen erworben hatte, um sich dann unter anderem an der k. k. StickereifachschuleDornbirn weiterzubilden. Fräulein Feurstein unterrichtete von 1893 bis 1923 an der Mädchenvolksschuleund an der Mädchenbürgerschule Dornbirn-Markt. 536 Nach 30 Lehrerinnenjahren solltesie noch 34 Jahre lang eine kleine Pension genießen können. Wie die Statistik zeigt, wurde zunächstaber nur ein Teil der Arbeitslehrerinnen in ein öffentliches Dienstverhältnis übernommen (vgl. Tab.17).531VLA: LSR VIII-23A/1917 (970/1917). Die Ausweise der Bezirke Bludenz und Bregenz wurden nachträglichkorrigiert. Aus dem aufgeschlüsselten Ausweis des Bezirks Bregenz lässt sich schließen, dass sie um die Klassenlehrerinnenergänzt wurden.532VLA: LSR VIII-23A/1917 (970/1917).533VLA: AVLRat EA 24/1919 (4053/1919): Feurstein an Landesrat, Dornbirn 10.05.1919.534StenSib 11. VLT 1. Tagung 1919, 6. Sitzung 08.07.1919, S. 12, und Blg 17.535LGBl. Nr. 74/1920, § 23.536VLA: AVLReg IIa PA: Feurstein Katharina.

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