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Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow

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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />

Darüber hinaus gibt es am gleichen Standort die „Berufliche Schule der Arbeiterwohlfahrt<br />

Havelland“ in freier Trägerschaft. Die Schule gliedert sich in zwei Teilbereiche: Erstens in die<br />

Berufsfachschule für sozialpflegerische Berufe, in der eine zweijährige Ausbildung zum Sozialpfleger<br />

erfolgt und zweites in die Fachschule für Sozialwesen, die eine dreijährige Ausbildung<br />

zum Heilerziehungspfleger anbietet. Für das Schuljahr 2001/02 sind 114 Auszubildende<br />

an der Schule gemeldet, wobei 50 davon die Berufsfachschule und 64 die Fachschule<br />

besuchen. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren konstant. Infolgedessen ist die Zukunft<br />

der Schule für die nächsten Jahre gesichert und der Standort an der Bammer Landstraße<br />

10 kann gehalten werden.<br />

Die Kreisbauverwaltung hat im Jahr 2002 64.000 Euro zur Sanierung der Klassenräume des<br />

Oberstufenzentrums aufgewendet.<br />

Sonstiges<br />

Das Ausbildungsangebot in <strong>Rathenow</strong> wird ergänzt durch eine Musikschule in der Großen<br />

Hagenstraße 2b. In der Musikschule erhalten ca. 460 Schüler Unterricht in folgenden Fachbereichen:<br />

Streichinstrumente, Tasteninstrumente, Holzblasinstrumente, Gitarre, Gesang,<br />

Tanzmusik, Musik mit behinderten Menschen, Früherziehung, Vorschulerziehung, Musiktheorie,<br />

hinzu kommen Ergänzungsfächer.<br />

Träger der Musikschule ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong>. Auf Grund der steigenden Schülerzahlen<br />

(1997 waren es 400 Schüler) in den letzten Jahren ist der Fortbestand der Musikschule nicht<br />

gefährdet. Auch der Standort soll vorerst gehalten werden; mittel- bis langfristig gibt es jedoch<br />

Überlegungen, die Musikschule an einem anderen Standort unterzubringen.<br />

5.1.2 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

<strong>Rathenow</strong> verfügte bis 2002 über elf Kindertageseinrichtungen, vier Schulhorte, von denen<br />

der Standort Altstadt zum Schuljahreswechsel 2002/03 bereits geschlossen wurde und eine<br />

Jugendeinrichtung. Die Einrichtungen werden sowohl von öffentlichen als auch von freien<br />

Trägern angeboten.<br />

Im Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz ist geregelt, dass jedes Kind ab dem vollendeten<br />

2. Lebensjahr bis zur Beendigung der 4. Klasse einen Versorgungsanspruch auf<br />

einen Teilzeitbetreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung hat. Für Kinder, die jünger als<br />

zwei Jahre sind, für Schüler der 5. bis 6. Klasse und für eine längere Betreuung pro Tag ist<br />

von den Eltern ein Bedarfsnachweis zu erbringen (§ 1 KitaGesetz). Die Finanzierung der<br />

Einrichtungen übernimmt der jeweilige Träger. Die Refinanzierung erfolgt sowohl über Elternbeiträge<br />

als auch über Zuschüsse der Gemeinde (§ 16 KitaGesetz), des Landes und des<br />

örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Für die Deckung des bedarfsge-<br />

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