Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow
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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />
Zur Mitfinanzierung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und von <strong>Stadt</strong>umbaumaßnahmen<br />
ist ein Betrag von 575.000 € in den Haushalt eingestellt. Entsprechende jährliche<br />
Verpflichtungsermächtigungen liegen bis zum Jahr 2007 vor.<br />
Auch ohne den erheblichen Zuschussbedarf für die Landesgartenschau werden die Hauhalte<br />
bis einschließlich 2006 deutliche Fehlbeträge aufweisen. Die Neubildung der gesetzlich geforderten<br />
Pflichtrücklage ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.<br />
Eine erfolgreiche ganzheitliche <strong>Stadt</strong>entwicklung ist eine wichtige Voraussetzung, um der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> wieder zu einer wirtschaftlich ausgeglichenen Situation zu verhelfen. <strong>Stadt</strong>umbau<br />
als Reaktion auf den Schrumpfungsprozess ist ein Baustein in diesem Zusammenhang.<br />
Zweifellos wird eine Konsolidierung gegenüber dem bisherigen Stand nur auf niedrigerem<br />
Niveau stattfinden können.<br />
Damit die <strong>Stadt</strong> wieder Bewegungsspielraum bei der Planung und Durchführung von städtebaulichen<br />
Entwicklungsmaßnahmen erhält, sollte der kommunale Mitfinanzierungsanteil bei<br />
derartigen Maßnahmen zumindest befristet gesenkt werden. Parallel dazu wären Förderungsmittel<br />
der EU zu erschließen, deren Einsatz ebenfalls eine relativ geringe Komplementärfinanzierung<br />
erfordert.<br />
Als weiteren Schritt zur Verbesserung der Haushaltssituation zieht die <strong>Stadt</strong> in Erwägung,<br />
einen Antrag auf Zahlung aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 Nr. 3 Gemeindefinanzierungsgesetz<br />
zu stellen.<br />
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