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Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow

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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />

Zur Mitfinanzierung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und von <strong>Stadt</strong>umbaumaßnahmen<br />

ist ein Betrag von 575.000 € in den Haushalt eingestellt. Entsprechende jährliche<br />

Verpflichtungsermächtigungen liegen bis zum Jahr 2007 vor.<br />

Auch ohne den erheblichen Zuschussbedarf für die Landesgartenschau werden die Hauhalte<br />

bis einschließlich 2006 deutliche Fehlbeträge aufweisen. Die Neubildung der gesetzlich geforderten<br />

Pflichtrücklage ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.<br />

Eine erfolgreiche ganzheitliche <strong>Stadt</strong>entwicklung ist eine wichtige Voraussetzung, um der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rathenow</strong> wieder zu einer wirtschaftlich ausgeglichenen Situation zu verhelfen. <strong>Stadt</strong>umbau<br />

als Reaktion auf den Schrumpfungsprozess ist ein Baustein in diesem Zusammenhang.<br />

Zweifellos wird eine Konsolidierung gegenüber dem bisherigen Stand nur auf niedrigerem<br />

Niveau stattfinden können.<br />

Damit die <strong>Stadt</strong> wieder Bewegungsspielraum bei der Planung und Durchführung von städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahmen erhält, sollte der kommunale Mitfinanzierungsanteil bei<br />

derartigen Maßnahmen zumindest befristet gesenkt werden. Parallel dazu wären Förderungsmittel<br />

der EU zu erschließen, deren Einsatz ebenfalls eine relativ geringe Komplementärfinanzierung<br />

erfordert.<br />

Als weiteren Schritt zur Verbesserung der Haushaltssituation zieht die <strong>Stadt</strong> in Erwägung,<br />

einen Antrag auf Zahlung aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 Nr. 3 Gemeindefinanzierungsgesetz<br />

zu stellen.<br />

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