Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow
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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />
Flächennutzungsplan<br />
In der Flachenbilanz des FNP wird je Einwohner eine Wohnbaufläche von 220 m² zugrundegelegt.<br />
Hinzu kommen noch etwa 26 m² Wohnbauflächen je Einwohner in gemischten Baugebieten.<br />
Die hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung getroffenen Annahmen sind jedoch zu optimistisch:<br />
im Jahre 2000 lag die Bevölkerung mit 26821 Einwohnern bereits deutlich unterhalb<br />
der angenommen Varianten von maximal 27566 und minimal 27128 Einwohnern. Entgegen<br />
der im FNP prognostizierten Einwohnerzahl für 2010 von maximal 26.486 und minimal<br />
25.493 Einwohnern , geht die Prognose des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und<br />
Statistik von 24.114 Einwohnern aus.<br />
Im sektoralen Konzept Wohnen ist die für 1997 angenommene Belegungsdichte von 2,0<br />
Personen pro Haushalt zu gering. Der im Sommer 2001 durchgeführten Erhebung im Rahmen<br />
des <strong><strong>Stadt</strong>umbaukonzept</strong>es zufolge, liegt die Belegungsdichte bei 2,16 Personen pro<br />
Haushalt und wird sich erst im Prognosezeitraum 2015 auf 2.1 bis 2.05 reduzieren. Der<br />
Wohnflächenverbrauch wird nicht wie im FNP zugrundegelegt bis 2010 um 2 bis 4 m² pro<br />
Person von 31,8 auf 34 bis 37 m² pro Person ansteigen, sondern bis 2015 auf maximal 33,8<br />
m².<br />
Entsprechend sind der ermittelte Wohnbaubedarf mit 2452 WE und die im FNP dargestellten<br />
Wohnbauflächenpotentiale mit insgesamt 2725 WE deutlich zu groß.<br />
Der beschlossene Flächennutzungsplan kann insbesondere hinsichtlich des sektoralen Konzeptes<br />
Wohnen nicht mehr die Leitplanung für die künftige Entwicklung sein. Der FNP ist auf<br />
der Basis neuer Daten und Erkenntnisse zu ändern. Besonders eklatant ist die durch den<br />
FNP vorbereitete Fehlentwicklung im Norden der <strong>Stadt</strong>, hier ist die Darstellung von Entwicklungspotentialen<br />
in Bezug auf Wohnnutzung und auf Mischnutzung großflächig zurückzunehmen.<br />
Die Leitsätze 3, 4 und 5 sind grundsätzlich anzupassen. (siehe Plan 15, Band 3)<br />
Verbindliche Bauleitplanung<br />
Das qua Bebauungsplanung ermöglichte Wohnungsbaupotential ist einerseits zu groß und<br />
entspricht andererseits häufig nicht mehr den örtlichen Entwicklungszielen.<br />
Generell steht die verbindliche Bauleitplanung in der vorliegenden Fassung dem Ziel entgegen,<br />
zentrenverträgliche Nutzungen einschließlich Wohnnutzung auf das <strong>Stadt</strong>zentrum zu<br />
konzentrieren und keine konkurrierenden Entwicklungen zuzulassen. Negativbeispiel ist die<br />
Wohnstandortplanung auf den Kasernenarealen im Norden der <strong>Stadt</strong>.<br />
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