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Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow

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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />

Flächennutzungsplan<br />

In der Flachenbilanz des FNP wird je Einwohner eine Wohnbaufläche von 220 m² zugrundegelegt.<br />

Hinzu kommen noch etwa 26 m² Wohnbauflächen je Einwohner in gemischten Baugebieten.<br />

Die hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung getroffenen Annahmen sind jedoch zu optimistisch:<br />

im Jahre 2000 lag die Bevölkerung mit 26821 Einwohnern bereits deutlich unterhalb<br />

der angenommen Varianten von maximal 27566 und minimal 27128 Einwohnern. Entgegen<br />

der im FNP prognostizierten Einwohnerzahl für 2010 von maximal 26.486 und minimal<br />

25.493 Einwohnern , geht die Prognose des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und<br />

Statistik von 24.114 Einwohnern aus.<br />

Im sektoralen Konzept Wohnen ist die für 1997 angenommene Belegungsdichte von 2,0<br />

Personen pro Haushalt zu gering. Der im Sommer 2001 durchgeführten Erhebung im Rahmen<br />

des <strong><strong>Stadt</strong>umbaukonzept</strong>es zufolge, liegt die Belegungsdichte bei 2,16 Personen pro<br />

Haushalt und wird sich erst im Prognosezeitraum 2015 auf 2.1 bis 2.05 reduzieren. Der<br />

Wohnflächenverbrauch wird nicht wie im FNP zugrundegelegt bis 2010 um 2 bis 4 m² pro<br />

Person von 31,8 auf 34 bis 37 m² pro Person ansteigen, sondern bis 2015 auf maximal 33,8<br />

m².<br />

Entsprechend sind der ermittelte Wohnbaubedarf mit 2452 WE und die im FNP dargestellten<br />

Wohnbauflächenpotentiale mit insgesamt 2725 WE deutlich zu groß.<br />

Der beschlossene Flächennutzungsplan kann insbesondere hinsichtlich des sektoralen Konzeptes<br />

Wohnen nicht mehr die Leitplanung für die künftige Entwicklung sein. Der FNP ist auf<br />

der Basis neuer Daten und Erkenntnisse zu ändern. Besonders eklatant ist die durch den<br />

FNP vorbereitete Fehlentwicklung im Norden der <strong>Stadt</strong>, hier ist die Darstellung von Entwicklungspotentialen<br />

in Bezug auf Wohnnutzung und auf Mischnutzung großflächig zurückzunehmen.<br />

Die Leitsätze 3, 4 und 5 sind grundsätzlich anzupassen. (siehe Plan 15, Band 3)<br />

Verbindliche Bauleitplanung<br />

Das qua Bebauungsplanung ermöglichte Wohnungsbaupotential ist einerseits zu groß und<br />

entspricht andererseits häufig nicht mehr den örtlichen Entwicklungszielen.<br />

Generell steht die verbindliche Bauleitplanung in der vorliegenden Fassung dem Ziel entgegen,<br />

zentrenverträgliche Nutzungen einschließlich Wohnnutzung auf das <strong>Stadt</strong>zentrum zu<br />

konzentrieren und keine konkurrierenden Entwicklungen zuzulassen. Negativbeispiel ist die<br />

Wohnstandortplanung auf den Kasernenarealen im Norden der <strong>Stadt</strong>.<br />

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