Stadtumbaukonzept - Stadt Rathenow
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BSM mbH <strong>Stadt</strong>umbau <strong>Rathenow</strong><br />
• Die „neuen Berge“ sollen naturnah begrünt aber auch so angelegt werden, dass sie für<br />
sportliche Aktivitäten wie Mountainbiking oder Rodeln geeignet sind<br />
Die Grünraumgestaltung für die neuen Freiflächen in <strong>Rathenow</strong> Ost orientiert sich an der<br />
ehemaligen besonderen Topographie des Ortes. Aus dem Schutt der abgerissenen Häuser<br />
wird wieder eine Hügellandschaft modelliert – neue Kaffeeberge entstehen. Durch die gesparten<br />
Deponiekosten werden die Modellierung und das Aufbringen des notwendigen Mutterbodens<br />
finanziert. Auf den Hügeln entsteht, wie in den angrenzenden Bereichen bereits<br />
vorhandenen, ein lockerer Wald mit Wiesen und Lichtungen. Dieser Bereich wird wieder Bestandteil<br />
des <strong>Rathenow</strong>er <strong>Stadt</strong>forstes. Schlittenfahren im Winter und BMX-Fahren (Aktionswunsch<br />
aus dem Jugendworkshop) im Sommer ist hier angesagt. Dies ist im Zusammenhang<br />
mit der Profilierung der Bruno -H. Bürgel- Schule als Sport- und Bewegungsschule zu<br />
sehen, die sich in unmittelbarer Nähe befindet und für die jedes weitere Angebot an „Bewegungsflächen“<br />
einen großen Gewinn darstellt.<br />
Maßnahmen zur Bestandserhaltung<br />
Die Maßnahmen zum Bestandserhaltung im Bereich der Wohnungswirtschaft richten sich<br />
zunächst auf den Gebäudebestand der Wohnungsunternehmen und sind im wohnungswirtschaftlichen-/<br />
wohnungspolitischen Konzept beschrieben.<br />
Außerhalb des Sanierungsgebietes sind zur Bestandserhaltung die Instandsetzung der Mühle<br />
am Schwedendamm, des Torhauses am Friedhof sowie die Gebäudehülle des Kreiskulturhauses<br />
vorgesehen. Weiteres hierzu siehe Abschnitt 3.4 dieses Kapitels/ Landesgartenschau.<br />
Die <strong>Stadt</strong> hat die ihr gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausschließlich für<br />
Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und an städtischen Gebäuden vorgesehen.<br />
Kommunale Mitfinanzierungsanteile bei zu fördernden privaten baulichen Sanierungsmaßnahmen<br />
und Wohnumfeldmaßnahmen wären somit nicht verfügbar. Von der vom Land angebotenen<br />
Spitzenfinanzierung bei Altbauten in der <strong>Stadt</strong>umbaukulisse könnte beispielsweise<br />
insofern kein Gebrauch gemacht werden. Die Hebelwirkung öffentlicher Unterstützung<br />
würde entfallen.<br />
Angesichts der insbesondere an die Wohnungsunternehmen gerichteten öffentlichen Appelle,<br />
den <strong>Stadt</strong>umbau gemeinsam mit den Kommunen voranzutreiben, würde das Eintreten<br />
einer solchen Situation das aufgelegte <strong>Stadt</strong>umbauprogramm konterkarieren.<br />
In Bezug auf <strong>Rathenow</strong> könnte eine Entspannung durch die weitgehende Veräußerung der<br />
erhaltenswerten innerstädtischen Altbauten erreicht werden.<br />
Erfahrungsgemäß sanieren private Einzeleigentümer solche Objekte mit geringeren Förderungsbeträgen<br />
oder sogar ohne direkte Förderung.<br />
Des Weiteren muss Ziel sein, den kommunalen Mitfinanzierungsanteil vorübergehend durch<br />
geänderte Förderungsbedingungen bzw. durch den Rückgriff auf Förderungsmittel der EU zu<br />
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