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Wohneigentum Modernisierung und Instandsetzung Ziel: Mit dem ...

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<strong>Wohneigentum</strong> <strong>Modernisierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Instandsetzung</strong><strong>Ziel</strong>:<strong>Mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Ziel</strong> der nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderungvon CO2 -Ausstoß sowie zur Beseitigung baulicher Missstände gewährt das Land Brandenburgprivaten Haushalten Zuschüsse für die <strong>Modernisierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Instandsetzung</strong> von selbstgenutztem <strong>Wohneigentum</strong>.Wer wird gefördert?Personen <strong>und</strong> Haushalte, die ihr selbst genutztes <strong>Wohneigentum</strong> innerhalb der festgelegtenGebietskulisse modernisieren <strong>und</strong> instand setzen.Voraussetzung ist u. a. das Eigentum bzw. Erbbaurecht an der Wohnung.Die Eigenleistung beträgt mindestens 15 % der Gesamtkosten. Für mindestens zwei Drittelder erforderlichen Eigenleistung sind verfügbare Geldmittel nachzuweisen, der andere Teilkann durch Selbsthilfeleistungen erbracht werden.Die Einkommensgrenzen für Bauherren, ihre Partner sowie Kinder gelten für den Zeitraumder letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positivenEinkünften des Steuerrechts. Das Einkommen ist regelmäßig in Form von Einkommenssteuerbescheidennachzuweisen. Die Einhaltung von besonderen Einkommensgrenzen führt zueiner Zusatzförderung.Was wird gefördert?Maßnahmen:<strong>Modernisierung</strong> <strong>und</strong> <strong>Instandsetzung</strong>, wenn• die Wohnung vor <strong>dem</strong> 3. Oktober 1990 neu errichtet wurde• die Kosten der Maßnahme mindestens 500 EUR/m2 Wohnfläche betragen• die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energieeinsparverordnung(EnEV) in ihrer jeweils geltenden Fassung erfolgt.Gebietskulisse• Innerstädtisches Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet• "Vorranggebiet Wohnen" in den Städten der regionalen Wachstumskerne, Stadtumbaustädtenoder <strong>Mit</strong>telzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg.Eine Gebietskulisse bezeichnet ein bestimmtes Stadtgebiet, dass zur Förderung freigegebenwurde (Sie finden hierzu auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam –www.potsdam.de - eine Karte <strong>und</strong> ein Straßenverzeichnis, als Suchbegriff bitte oben rechts„Wohnungsbau“ eingeben). Jede Stadt bestimmt, in Abstimmung mit <strong>dem</strong> Land, ihre eigeneGebietskulisse. Bei <strong>dem</strong> Begriff Vorranggebiet Wohnen handelt es sich um ein Territoriumder Stadtentwicklung. Die Feststellung der entsprechenden Gebietskulisse wird Ihnen mit derzum Förderantrag zugehörigen Stellungnahme bestätigt. Zuständig dafür ist Herr Klün, Tel.(0331) 289 3225.


Was wird nicht gefördert?Zum Beispiel Bauvorhaben, die• vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden; <strong>dem</strong> Vorhabensbeginn steht derverbindliche Abschluss eines Lieferungs- <strong>und</strong> Leistungsvertrages gleich• der Gebietskulisse nicht entsprechen• nicht mindestens die besonderen energetischen Anforderungen nach dieser Richtlinieerfüllen.Wie wird gefördert?<strong>Mit</strong> Zuschüssen für selbst nutzende Eigentümer. Neben der Gr<strong>und</strong>förderung in Höhe von18.000 EUR kann eine Zusatzförderung gewährt werden für• die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze (5.000 EUR)• die nachgewiesenen Kosten beim Erreichen der verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz(EEWärmeG) für Neubauvorhaben (5.000 EUR, jedochhöchstens 50 % der nachgewiesenen Kosten)• den denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Baudenkmalen <strong>und</strong> Denkmalbereichen(5.000 EUR).Zuschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden. Die geförderte Wohnung ist mindestenszehn Jahre selbst zu nutzen.Ansprechpartner:Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Stadterneuerung <strong>und</strong> Denkmalpflege, BereichWohnungsbau der Stadtverwaltung PotsdamTelefon (0331) 289 – 3225, Herr KlünFax (0331) 289 – 3222E-Mail: thomas.kluen@rathaus.potsdam.dezu folgenden Sprechzeiten im Haus 1, Zimmer 225 der Hegelallee 6 – 10 in Potsdam:Dienstag: 9.00 – 12.00 <strong>und</strong> 13.00 – 18.00 UhrDonnerstag: 9.00 – 12.00 <strong>und</strong> 13.00 – 16.00 Uhroder an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstraße 104 – 106, 14480Potsdam:Telefon: (0331) 660 – 1322Fax: (0331) 660 – 1490E-Mail: immo-k<strong>und</strong>en@ilb.deInternet: www.ilb.de

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