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Verband der Luftfahrtsachverständigen

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EditorialWolfgang HirschLiebe Leserinnen und Leser,es tut sich was an <strong>der</strong> Europäischen Lizenzfront!Bereits im Editorial des letzten Heftes(GAN 2013-2) hatte ich darüber berichtet,dass das Ministerium für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung (BMVBS) sichunmittelbar nach <strong>der</strong> letzten AERO 2013in Friedrichshafen und drei Wochennach Inkrafttreten des Europäischen Lizenzrechtsauch in <strong>der</strong> BundesrepublikDeutschland, vermutlich aufgrund <strong>der</strong>massiven Vorstöße <strong>der</strong> großen deutschenLuftfahrtverbände, so insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>AOPA Germany und des DAeC, veranlasstsah, endlich einen Vorstoß bei <strong>der</strong>Europäischen Kommission zu unternehmen.Dies hätte bereits in den Beratungenvor Verabschiedung <strong>der</strong> RU-VONr.1178/2011 erfolgen müssen, zumindestaber in dem „Nachdenkjahr“ vom8.4.2012 bis zum 7.4.2013. Hier hattedas BMVBS nach einer veranlasstenÄn<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Übergangsvorschriften in<strong>der</strong> EU-VO 1178/2011 eine „Galgenfrist“herausgeschunden, um die Einführungfür Deutschland in geordneten Bahnensicherzustellen. Diese Jahresfrist waroffensichtlich zu kurz, es bedurfte weitererdrei Wochen nach Inkrafttreten unddes Einsatzes <strong>der</strong> Verbände. Das Kindwar also bereits in den Brunnen gefallen.Und nun ging alles ganz schnell: DerVorstoß Deutschlands, den PrivatpilotenDeutschlands und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en EU-Län<strong>der</strong> wie bisher die Möglichkeit zugeben, zu Privatfl ügen auch mal Gästeo<strong>der</strong> eigene Fliegerkameraden – mitFlugschein – mitzunehmen, ohne gleichin die gewerbliche Fliegerei abzurutschen,traf auch bei einigen an<strong>der</strong>en EU-Län<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Kommission auf offeneOhren. Das EASA-Komitee be-handelteden Vorstoß in seiner Sitzung vom 10.-12.07.2013 und kam zu dem Ergebnis, dieEU-VOen 965/2012 sowie 1178/2011 sozu än<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> nichtgewerblichenBetätigung von Privatpilotenklargestellt und in den lizenzrechtlichenBestimmungen auch eindeutig präzisiertwerden soll.Die Än<strong>der</strong>ungen sollen beinhalten, dassGastfl üge von Inhabern von Privatpilotenlizenzenin folgendem Umfang gegenEntgelt durchgeführt werden können:1. Selbstkostenfl üge durch Privatpersonenmit Luftfahrzeugen, die für bis zu sechsPersonen zugelassen sind, wenn die Flugkostendurch alle Personen getragen werden(anteilig auch durch den Piloten).2. Wettbewerbs- o<strong>der</strong> Schaufl üge. Hierbeikönnen neben den Selbstkosten auch jährlicheKosten anteilig geltend gemacht sowiePreisgel<strong>der</strong> angenommen werden.3. Einweisungsfl üge durch Organisationen(Vereine, Verbände) o<strong>der</strong> Ausbildungsorganisationennach <strong>der</strong> Verordnung (EU)Nr. 1178/2011, <strong>der</strong>en Ziel die Ausbildungzum o<strong>der</strong> die För<strong>der</strong>ung des Luftsports ist.4. Absetzfl üge von Fallschirmspringern,Schleppfl üge für Segelfl ugzeuge o<strong>der</strong>Kunstfl üge durch Organisationen (Vereine,Verbände) o<strong>der</strong> Ausbildungsorganisationennach <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,<strong>der</strong>en Ziel die Ausbildung zum o<strong>der</strong> dieFör<strong>der</strong>ung des Luftsports ist.Dies ist allerdings noch kein geltendesRecht, son<strong>der</strong>n muss erst noch von denEU-Gremien verabschiedet und veröffentlichtwerden. Mit einer Verabschiedung sollim Laufe des September 2013 zu rechnensein, mit <strong>der</strong> Veröffentlichung – und demInkrafttreten – vermutlich nicht vor Januar2013. Man darf sich also auf die Än<strong>der</strong>ungenfreuen, aber noch nicht danachverfahren. Es gelten die verabschiedetenund veröffentlichten EU-VOen 965/2012und 1178/2011, bis die Än<strong>der</strong>ungen inKraft getreten sein werden. Wer sich – biszu den Än<strong>der</strong>ungen – nicht an das <strong>der</strong>zeitgeltende Recht hält, kann im Schadensfallin erhebliche versicherungsrechtlicheSchwierigkeiten geraten.Das vollständige Schreiben des BMVBSvom 16.07.2013 haben wir zur konkretenInformation auf Seite 4 und 5 abgedruckt.Ihr Wolfgang HirschInhaltPRIVATPILOTENLIZENZRECHTE 4-5BMVBS – Privatpilotenlizenz imgewerblichen LuftverkehrFLUGSICHERHEIT 6-7Nur singen kann man gemeinsamHISTORIE 8-9Wie die spanische BÜCKER 131an Deutschlands Himmel kam –Teil 2EU-BEIHILFE-LEITLINIEN 10-11Entwurf EU-Leitlinien für staatlicheBeihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften– Teil 1SATELLITENNAVIGATION 12-15Satellitennavigationssystemeerhöhen die LuftraumkapazitätDROHNEN 16-18Anfor<strong>der</strong>ungen an die Missionsplanungund Überwachung vonunbemannten Luftfahrzeugen –Teil 2BALLONFAHRT 19Ballon – Vehicule de Plaisance!?OLDTIMER 20-21Oldtimertreffen auf dem Flugplatzin Riedlingen am 28.Juli 2013 –Ein paar EindrückeHISTORIE TEIL 30 22–23Schulung im »Blindfl ug«MILITÄRHISTORIE 24-26Wie (un-)sicher war <strong>der</strong> Starfi ghter?SACHVERSTÄNDIGENPRAXIS 27Umständlicher geht es (fast) nichtWAS ZUM SCHMUNZELN 31Neues aus unserer SchmunzeleckeImpressum 15Titel Foto:© Reinhard KircherEditorialaviation news 3

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