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Verband der Luftfahrtsachverständigen

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aber ihre Ableitungen im Wesentlichen aufProbleme <strong>der</strong> Wettbewerbsverzerrung. Füreine eindeutigere Leitlinie, wie sie von denMitgliedstaaten und den Luftfahrtverbändengefor<strong>der</strong>t wurde, sollten daher im Einzelnendie folgenden eher gesellschafts-,wirtschafts- und verkehrspolitisch geprägtenÜberlegungen zum Tragen kommen:Zu Rd.Nr. 5, 6 und 7:Es ist grundsätzlich falsch die kleinenFlughäfen nur unter dem Kriterium <strong>der</strong>Passagierzahlen zu betrachten. Die Aufgaben<strong>der</strong> kleineren Flughäfen besteheninsbeson<strong>der</strong>e nicht im Abfertigen vonPassagieren für Luftverkehrsgesellschaften,son<strong>der</strong>n sie sind vielmehr Infrastrukturenfür die allgemeine Luftfahrt. Dazugehört nach Europäischer Betrachtungjede Luftfahrt, die ihren Anlass nicht in <strong>der</strong>Linien-/Linienähnlichen o<strong>der</strong> militärischenLuftfahrt fi ndet, also z.B. Arbeits- und Rettungsfliegerei, Piloten-Schulung, Individualreise(insbeson<strong>der</strong>e die Geschäftsluftfahrtin vielschichtiger, kommerzieller undnicht-kommerzieller Weise) und vielesmehr. Diese Abgrenzung und das Wissenum die verschiedenen Nutzer von Luftverkehrsinfrastrukturensind umso wichtiger,als dort nahezu 2/3 aller Flugbewegungenstattfi nden.Passagiere im Linien- o<strong>der</strong> LinienähnlichenVerkehr dienen <strong>der</strong> Konnektivität <strong>der</strong> Regionund sind oft zur besseren Auslastung<strong>der</strong> Infrastruktur und seiner Dienste einwillkommener Kostenteiler. Sie sind Teil<strong>der</strong> Aufgabe eines Flugplatzes, nicht seinalleiniger o<strong>der</strong> hauptsächlicher Inhalt.Große Verkehrslandeplätze, ob sie einhohes Verkehrsaufkommen, deutlich unter1 Mio o<strong>der</strong> auch nur unter 200.000 Passagiereverzeichnen, weisen im Übrigensehr viel weniger fi nanzielle Defi zite auf alsFlughäfen mit zwar höherer Zahl an Passagieren,dafür aber regional bedingt sehrviel geringeren Flugbewegungszahlen.Den in Rd.Nr. 8 geäußerten Wunsch <strong>der</strong>Kommission ein Beihilfeschema auf Marktversagenbzw. auf die Ziele <strong>der</strong> gemeinsameneuropäischen Interessen auszurichten,teilen wir. Zu diesen Interessengehören auch ausdrücklich die För<strong>der</strong>ungkleinerer und mittlerer Unternehmen sowieWachstum insgesamt – Ziele also, diesich nur mit fl exiblen, zuverlässigen undvielfältigen Verkehrssystemen (auch undgerade in <strong>der</strong> Luftfahrt) erreichen lassen.Bei <strong>der</strong> Bewertung von Notwendigkeiteneiner Infrastruktur darf aber keinesfallsdas Einzugsgebiet von Luftverkehrsgesellschaften<strong>der</strong> Maßstab sein, wie von<strong>der</strong> Kommission angedacht. Basis je<strong>der</strong>Infrastrukturentscheidung bildet hingegendas Mobilitätsbedürfnis <strong>der</strong> Gesellschaftund Wirtschaft [vergl. hierzu auch <strong>der</strong> Beschluss<strong>der</strong> deutschen WirtschaftsministerkonferenzKiel, Dezember 2012]. Eineangemessenere Berücksichtigung dieserBedürfnisse würde das RisikoinfrastrukturellerFehlentscheidungen und fragwürdigerFör<strong>der</strong>praxen deutlich reduzieren.Die Ausführungen <strong>der</strong> Kommission diskutierenaber letzten Endes lediglich dasWettbewerbsproblem <strong>der</strong> Airlines, stattmit konkreten Zielformulierungen denMitgliedstaaten Hinweise für ein sinnvollesUmsetzungskonzept zu geben.Wesentliches Element dieser Leitlinie solltesein, zunächst eine Bedarfsanalyse zustarten, die alle Aspekte des Luftverkehrsbeinhaltet und bewertet. In Rd.Nr. 9 erwähntdie Kommission selbst die diesenAspekt behandelnde Mitteilung aus demJahr 2011 zur Flughafenpolitik in <strong>der</strong> EuropäischenUnion. Der vorliegende Entwurffokussiert aber statt dessen auf dasWettbewerbsproblem <strong>der</strong> Airlines. Ein fehlerhaftesund unzureichendes Verständnis<strong>der</strong> Funktion von Luftverkehrsinfrastrukturenist die zwangsläufi ge Folge und deshalbzurückzuweisen.In Rd.Nr. 11 gehen wir davon aus, dassdie im Jahr 2011 durchgeführte Konsultationgemeint ist und das Jahr 2001lediglich ein Druckfehler darstellt. Wir hatten2011 bereits auf verschiedene Missständehingewiesen und ausführlich Stellunggenommen. Lei<strong>der</strong> wurde unserenAusführungen nicht genügend Beachtunggeschenkt; den Fragebogen sowie das Begleitschreibenzur Konsultation hatten wirdem BMVBS LR11 ebenso zur Verfügunggestellt, wie unsere Reaktion auf den Zwischenbericht<strong>der</strong> Kommission im Juni letztenJahres (die Unterlagen sind <strong>der</strong> Anlagenochmals beigefügt).Richtigerweise stellt die Kommission inRd.Nr. 12 fest, „dass allein die Tatsache,dass ein Flughafenbetreiber staatlicheBeihilfen erhält o<strong>der</strong> erhalten hat, nichtautomatisch bedeutet, dass auch die Luftverkehrsgesellschaften,die seine Kundensind, als Beihilfeempfänger einzustufensind.“ Lei<strong>der</strong> schenkt die Kommission auchin dieser Hinsicht (vgl. oben zu Rd.Nr. 9)diesem wichtigen Gedanken im Weiterenzu wenig Beachtung. Man sollte die fi xenPassagierzahlen und %-Werte allenfalls undschadlos im Sinne <strong>der</strong> Regelungsabsicht<strong>der</strong> Leitlinie den Anwen<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leitlinieals Tendenz anempfehlen und stattdessenden Fokus deutlicher auf volkswirtschaftlicheBedeutung richten, denn diese solltestets die Motivation bei Infrastruktur- undKonnektivitätsfragen sein.Diese Betrachtung for<strong>der</strong>t denn auchRd.Nr. 13, was wir ausdrücklich gutheißen.Die positiven Effekte, die sich aus <strong>der</strong>Entwicklung von Infrastrukturen ergeben,sollten auch das zentrale Element bei <strong>der</strong>Bewertung etwaiger Beihilfen sein. DerReturn of Invest im volkswirtschaftlichenSinne ist in allen Studien, die bisher dazuin Deutschland getätigt wurden, außerordentlichpositiv.Die Zusammenhänge zwischen Investitionin Infrastruktur und volkswirtschaftlichemNutzen sind offensichtlich nicht richtig verstandenworden, wie sonst ließen sich inRd.Nr. 14 in einem Satz Flughäfen und LVGbei den Betriebskosten auf eine Stufe stellen.Das wi<strong>der</strong>spricht den Überlegungenin Rd.Nr. 12.Während bei einer Luftverkehrsgesellschaftdie Betriebskosten über Gewinn/Verlust entscheiden, sind weite Teile <strong>der</strong>Betriebsaufwendungen an einem Flugplatz<strong>der</strong> Sicherheit und Aufrechterhaltung<strong>der</strong> Nutzbarkeit <strong>der</strong> Infrastruktur geschuldet.Es ist auch wichtig anzuerkennen,dass eine Piste in Form von z.B. 2 km Asphaltallein nicht genügt. Vielmehr zeigtschon die in Deutschland gebräuchlicheVerwendung des Begriffs „Genehmigung<strong>der</strong> Anlage und des Betriebs eines Flugplatzes“,dass für eine funktionstüchtigeLuftverkehrsinfrastruktur deutlich mehrbenötigt wird; dazu zählen FeuerlöschundRettungswesen, Anfl ugverfahren,ggf. Flugsicherung, Wartung <strong>der</strong> Befeuerungs-und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Navigationsanlagen,Winterdienst, Grünfl ächenpfl ege,Wetterbeobachtung, und vieles mehr.Fortsetzung folgt!© Thomas MayerWir haben die Technik und denpersönlichen ServiceNutzen Sie unsere 20jährige ErfahrungMT-Propeller Gerd Mühlbauer GmbHFAA MFNY 838 K, JAA-LBA-0115Wartung, Überholung, VerkaufMT-Propeller Entwicklung GmbHJAA-LBA.G.0008, JAA-LBA.NJA.009Entwicklung, Herstellung, VerkaufFlugplatz Straubing - WallmühleD-94348 AttingTel. 09429/9409-0 Fax 09429/8432sales@mt-propeller.comwww.mt-propeller.comEU-Beihilfe-Leitlinienaviation news11

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