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Merkblatt zum Antrag auf Zuweisung (Schulwechsel) - BBS3

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Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers eines anderen Schulbezirksohne vorherige <strong>Zuweisung</strong> ist nicht gestattet.Eine <strong>Zuweisung</strong> von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule I und des Berufsvorbereitungsjahreskann nur durch die Schulbehörde erfolgen. Die entsprechendeAnträge sind mit Stellungnahme an die ADD weiter zu leiten.Das Schülerzuweisungsverfahren ist nicht anwendbar bei Auszubildenden, die bereitsihre Schulpflicht erfüllt haben und gemäß § 61 Abs. 3 SchulG berufsschulberechtigtsind. Hierbei besteht grundsätzlich nur die Möglichkeit am Unterricht der zuständigenSchule teilzunehmen oder <strong>auf</strong> die Beschulung zu verzichten. In besondersbegründeten Härtefällen kann eine alternative Beschulungsmöglichkeit mit derSchul<strong>auf</strong>sichtsbehörde abgestimmt werden.Liegt die gewünschte Fachklasse in einem anderen Bundesland, ist der <strong>Antrag</strong>in jedem Fall über die zuständige Berufsschule an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionzu leiten.Ansprechpartner beim Referat 36 der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion:Trier:Marie-Luise Kebig Telefon: 0651 9494-398E-Mail: Marie-Luise.Kebig@add.rlp.deKoblenz:Klaus Ollrich Telefon: 0261 120-2748E-Mail: Klaus.Ollrich@addko.rlp.deNeustadt an der Weinstraße:Wolfgang Winter Telefon: 06321 99-2308E-Mail: Wolfgang.Winter@addnw.rlp.de

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