Die Zeitschrift der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen ...

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13.07.2015 Aufrufe

Berichtemündlich vorgetragene Inhalte „übersetzt“,also verschriftlicht oder gebärdetwerden. Eine Reihe der erforderlichenunterstützenden Maßnahmen benötigteinen gewissen zeitlichen Vorlauf.Wenn bei der Anmeldung zur Veranstaltungbereits abgefragt wird, ob undwelche Unterstützung benötigt wird,dürfte es unproblematisch sein, dieseauch zur Verfügung zu stellen. Niemandaus der Gruppe der Betroffenenwird erwarten, bei einem Spontanbesuchideale Verhältnisse vorzufinden –bei einer Veranstaltung, auf die mansich von Seiten der Fernuniversität vorbereitenkann, sollte man dies aber erwartenkönnen.Problembereich 3:Die PrüfungViele Prüfungen werden als Klausurangeboten. Für diese steht eine Reihevon Klausurorten zur Auswahl, manchmalaber nur ein einziger. Wer aufgrundseines Handicaps den Klausurortnicht aufsuchen kann, darf imRegionalzentrum oder zuhause schreiben.Für viele mag dies jetzt wie eingroßer Vorteil klingen, aber: Wer zuhauseschreiben muss, z.B. weil bestimmteHilfsmittel benötigt werden,ist verpflichtet, sich die Klausuraufsichtselbst zu suchen. Diese muss beamtetsein, vorzugsweise Lehrkraft aneinem Gymnasium. Nicht jede oder jederhat Beziehungen zu einer Schule,und nicht an jeder Schule besteht dieBereitschaft, die Studierenden bei ihrerSuche nach einer Aufsicht zu unterstützen.So kann sich diese Verpflichtungaufwändig, zeitraubend und sogarfruchtlos gestalten. Dann bleibt nurdie Hoffnung auf den nächsten Klausurtermin.Völlig unklar ist, welche Lösungdie Fernuni parat hat, wenn dieendlich gefundene Aufsicht kurzfristigerkrankt oder aus anderen Gründennicht kommt. Wer sorgt in einem solchenFall für Ersatz? An einem zentralenKlausurort mit mehreren Aufsichtendürfte dies intern lösbar sein, derAusfall einer Person dürfte auf dieDurchführung der Klausur an sich keineAuswirkung haben.Vor jeder Prüfung steht aber nochdie Anmeldung. Wie von allen Studierendenerfolgt diese auch von den Studierendenmit Behinderung und / oderchronischer Erkrankung über das Prüfungsamtsportal,idealerweise über dieOnline-Klausuranmeldung. Aber: DieAnmeldung muss viel früher erfolgenals für die nicht-Betroffenen (2 Wochenvor dem offiziellen Anmeldeschluss).Dies entnimmt man den rotgedruckten Hinweisen, die kaum (undfür Sehbehinderte gar nicht) zu lesensind. Nur nach Zustimmung zu diesemProzedere gelangt man überhauptzur Anmeldung. Im Zustimmungs-Text heißt es: „Sollte die genannte Fristnicht eingehalten und der Nachweis(der Behinderung) nicht vorgelegt werden,so wird die Anmeldung von Seitendes Prüfungsamts mit einem Rücktrittskennzeichenversehen und dieentsprechende Klausuren werden nichtbereitgestellt.“ In manchen Fällen,wenn der Anmeldeschluss ohnehinsehr früh angesetzt ist, kann dies bedeuten,dass man sich bereits für diePrüfung anmelden muss, bevor maneine Chance hatte, das Kursmaterialausreichend zu studieren und festzustellen,ob man überhaupt „prüfungsreif“ist. Da viele Behinderungen ohnehinzu einer Verlangsamung desStudiums führen, kann man hier gleicheinmal mehr Zeit einplanen. Aus einemsinnvollen Teilzeitstudium wirdso schnell ein Langzeitstudium.Problembereich 4:NachteilsausgleichsregelungenMittlerweile müsste jede PrüfungsordnungRegelungen zum Nachteilsausgleichenthalten. Doch wie wird ein solcherNachteilsausgleich gewährt? Eineeinheitliche Vorgehensweise der Prüfungsämterist nicht erkennbar. Malreicht der Nachweis durch die Vorlagedes Schwerbehindertenausweises, malmüssen zusätzlich ärztliche Atteste bzw.Gutachten vorgelegt werden. Es kommtauch vor, dass die Nachweise vor jederPrüfung erneut erbracht werden müssen.Nicht selten wird angezweifelt, wasin einem ärztlichen Gutachten steht,und es bedarf zusätzlicher Erläuterungen.In jedem Fall sind die betroffenenStudierenden gezwungen, sich mit ihrerErkrankung oder Behinderung zu beschäftigen,sie zu erklären. Das fällt vielennicht leicht, denn ohnehin ist dasHandicap allgegenwärtig, und manmöchte und kann nicht ständig darübersprechen. Warum reicht nicht der einmaligeNachweis aus? Warum könnenzwei Prüfungsämter, die einen Studienganggemeinsam betreuen, den Nachweisnicht intern weiterreichen? Mit einerEinverständniserklärung zu einersolchen Vorgehensweise dürfte manauch datenschutzrechtliche Bedenkenausräumen können. Alle geschildertenProblembereiche machen es Studierendenmit Behinderung und / oder chronischerErkrankung sehr schwer, ihrStudium „in der allgemein üblichenWeise, ohne besondere Erschwernisund grundsätzlich ohne fremde Hilfe“(aus: § 4 Barrierefreiheit – BGG NRW)zu absolvieren. Aber genau das wünschensich die Betroffenen von derFernUniversität.Marianne Steinecke (GHG)Näheres auf S. 1942 Sprachrohr 04.2011

HochschulgruppenZur Novelle des Hochschulgesetzes in NRWWas aus Sicht der Studierenden wichtig sein muss – ein Gedankenspiel; ein kleiner Exkurs.Pascal Hesse, Andreas UngerAnzeigeHochschulen sind Teil der Gesellschaft.Lehre und Forschung müssendabei gleichberechtigte Aufgaben einerHochschule sein. Hochschulen dürfennicht losgelöst von der Gesellschaft stehenund sind dazu verpflichtet, gesellschaftlicheVerantwortung zu tragen.Die Öffnung der Hochschule zur Gesellschaftmuss durch Vernetzung, Dialogund das Aufgreifen aktueller undnachhaltiger Frage- und Problemstellungengeschehen. Die Freiheit vonLehre und Forschung soll den wissenschaftlichenWiderstreit, die Meinungsfreiheitund damit ein selbstbestimmtesLeben des einzelnenMenschen sicherstellen. Forschungsollte aktiv an einer Beseitigung dergesellschaftlichen und sozialen Ungleichheitenarbeiten. Ebenso ist es unerlässlich,Forschung und Forschungsergebnissetransparent zu gestalten.Besonders wichtig muss die Rückeroberungder Hochschulautonomiefür ihre Mitglieder sein. Eine Anregungwäre es, als Steuerungsimpuls fürdie Hochschulen, Instrumente zurQualitätssicherung einzuführen. Wünschenswertsind Instrumente die hochschulinternvereinbart werden und dieKommunikation aller Mitglieder derHochschulen erfordern. Bei zukünftigenReformvorhaben und neuen Gesetzinitiativen,welche die Hochschulenbetreffen, muss auch zwingend einAustausch mit dem Landes-Asten-Treffen(LAT) und der Landes-Schüler-Vertretung (LSV) erfolgen.Zur Novelle des Hochschulgesetzesin Nordrhein-Westfalen sind daher folgendePunkte von Interesse; ein kleinerExkurs:◗ Zur Finanzierung:Hochschulen müssen aus Landesmittelnausfinanziert werden; die Grundfinanzierungder Lehre richtet sichzumindest nach der 1,5 fachen Regelstudienzeit.Die Beteiligung vonStudierenden an der Finanzierungder Hochschule über (Langzeit-) Studiengebührenoder andere vor- odernachgelagerte Gebührenmodellemüssen ausgeschlossen werden. Einevollständige Offenlegung von Drittmittelzugängenund die Ablehnungder Entwicklung der Hochschulen zuwirtschaftlich orientierten Unternehmenist ein Muss.◗ Zum Thema Hochschulräte:Hochschulräte gehören abgeschafftund deren Kompetenzen zurück inden Senat geführt – wo WIR Studierendevertreten sind.◗ Die demokratische Hochschule:Ziel muss eine viertelparitätische Besetzungaller akademischen Gremiendurch die Statusgruppen (ProfessorInnen,wissenschaftliche MitarbeiterInnen,nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnenund Studierende) sein.Eine Offene Diskussion über dasLeitbild der Hochschule unter Beteiligungaller Gremien, ihre Ausrichtungan guter Bildung, attraktiverLehre und nachhaltiger Forschungmuss von zentralem Interesse allerStudierenden sein. Dabei müssen(Hochschul-) öffentliche Tagungenaller Gremien (mit Ausnahme vonPersonalangelegenheiten), rechtzeitigeBekanntgabe von Sitzungsterminensowie Veröffentlichung von Protokollensichergestellt sein. Gleichesgilt für den uneingeschränkten undkostenfreien Zugang sämtlicherhochschuleigener Forschungsergebnisse(Open Access).◗ Zur Bologna-Reform:Wichtig ist eine kritische Evaluierungder bisherigen Umsetzung der Bolog-StudienserviceStudenteninitiative an der FernUniversität HagenDein Forum & Netzwerk mit über 25.000 FernstudentenUnterstützung für alle Fächer und Modulevon Fernstudenten für FernstudentenDokumente (Klausurlösungen usw.) herunterladenErfahrungsberichte von Modulen und LehrstühlenLiteraturtipps für Deine FächerDiskussionen über Klausuren und EinsendearbeitenUnterstützung für Fernstudium, Familie, Beruf, Steuernaktuelle Infos zu Studienzentren und StammtischenJetzt neu:Skripte für viele Wiwi-ModuleOnline-Tutorien für Wirtschaft und Juraseit 1999kostenloswww.studienservice.deSprachrohr 04.2011 43

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Für diese steht e<strong>in</strong>e Reihevon Klausurorten zur Auswahl, manchmalaber nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger. Wer aufgrundse<strong>in</strong>es Handicaps den Klausurortnicht aufsuchen kann, darf imRegionalzentrum o<strong>der</strong> zuhause schreiben.Für viele mag dies jetzt wie e<strong>in</strong>großer Vorteil kl<strong>in</strong>gen, aber: Wer zuhauseschreiben muss, z.B. weil bestimmteHilfsmittel benötigt werden,ist verpflichtet, sich die Klausuraufsichtselbst zu suchen. <strong>Die</strong>se muss beamtetse<strong>in</strong>, vorzugsweise Lehrkraft ane<strong>in</strong>em Gymnasium. Nicht jede o<strong>der</strong> je<strong>der</strong>hat Beziehungen zu e<strong>in</strong>er Schule,und nicht an je<strong>der</strong> Schule besteht dieBereitschaft, die Studierenden bei ihrerSuche nach e<strong>in</strong>er Aufsicht zu unterstützen.So kann sich diese Verpflichtungaufwändig, zeitraubend und sogarfruchtlos gestalten. Dann bleibt nurdie Hoffnung auf den nächsten Klausurterm<strong>in</strong>.Völlig unklar ist, welche Lösungdie Fernuni parat hat, wenn dieendlich gefundene Aufsicht kurzfristigerkrankt o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründennicht kommt. Wer sorgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchenFall für Ersatz? An e<strong>in</strong>em zentralenKlausurort mit mehreren Aufsichtendürfte dies <strong>in</strong>tern lösbar se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>Ausfall e<strong>in</strong>er Person dürfte auf dieDurchführung <strong>der</strong> Klausur an sich ke<strong>in</strong>eAuswirkung haben.Vor je<strong>der</strong> Prüfung steht aber nochdie Anmeldung. Wie von allen Studierendenerfolgt diese auch von den Studierendenmit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und / o<strong>der</strong>chronischer Erkrankung über das Prüfungsamtsportal,idealerweise über dieOnl<strong>in</strong>e-Klausuranmeldung. Aber: <strong>Die</strong>Anmeldung muss viel früher erfolgenals für die nicht-Betroffenen (2 Wochenvor dem offiziellen Anmeldeschluss).<strong>Die</strong>s entnimmt man den rotgedruckten H<strong>in</strong>weisen, die kaum (undfür Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te gar nicht) zu lesens<strong>in</strong>d. Nur nach Zustimmung zu diesemProze<strong>der</strong>e gelangt man überhauptzur Anmeldung. 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Aus e<strong>in</strong>ems<strong>in</strong>nvollen Teilzeitstudium wirdso schnell e<strong>in</strong> Langzeitstudium.Problembereich 4:NachteilsausgleichsregelungenMittlerweile müsste jede PrüfungsordnungRegelungen zum Nachteilsausgleichenthalten. Doch wie wird e<strong>in</strong> solcherNachteilsausgleich gewährt? E<strong>in</strong>ee<strong>in</strong>heitliche Vorgehensweise <strong>der</strong> Prüfungsämterist nicht erkennbar. Malreicht <strong>der</strong> Nachweis durch die Vorlagedes Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweises, malmüssen zusätzlich ärztliche Atteste bzw.Gutachten vorgelegt werden. Es kommtauch vor, dass die Nachweise vor je<strong>der</strong>Prüfung erneut erbracht werden müssen.Nicht selten wird angezweifelt, was<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ärztlichen Gutachten steht,und es bedarf zusätzlicher Erläuterungen.In jedem Fall s<strong>in</strong>d die betroffenenStudierenden gezwungen, sich mit ihrerErkrankung o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung zu beschäftigen,sie zu erklären. Das fällt vielennicht leicht, denn ohneh<strong>in</strong> ist dasHandicap allgegenwärtig, und manmöchte und kann nicht ständig darübersprechen. Warum reicht nicht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>maligeNachweis aus? Warum könnenzwei Prüfungsämter, die e<strong>in</strong>en Studienganggeme<strong>in</strong>sam betreuen, den Nachweisnicht <strong>in</strong>tern weiterreichen? Mit e<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>verständniserklärung zu e<strong>in</strong>ersolchen Vorgehensweise dürfte manauch datenschutzrechtliche Bedenkenausräumen können. Alle geschil<strong>der</strong>tenProblembereiche machen es Studierendenmit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und / o<strong>der</strong> chronischerErkrankung sehr schwer, ihrStudium „<strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> üblichenWeise, ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernisund grundsätzlich ohne fremde Hilfe“(aus: § 4 Barrierefreiheit – BGG NRW)zu absolvieren. Aber genau das wünschensich die Betroffenen von <strong>der</strong><strong>FernUniversität</strong>.Marianne Ste<strong>in</strong>ecke (GHG)Näheres auf S. 1942 Sprachrohr 04.2011

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