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Wettkampfbestimmungen für BMX - BDR Bund Deutscher Radfahrer

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2.2 Örtliche infrastrukturelle VoraussetzungenAlle Ausrichter von <strong>BMX</strong>-Rennwettbewerben sind <strong>für</strong> eine ausreichende Infrastrukturverantwortlich.Hierzu zählen im Einzelnen:Herrichtung der Wettkampfanlage in einen wettbewerbsfähigen Zustand gem.den Richtlinien <strong>für</strong> <strong>BMX</strong> Wettkampfbahnen dieser <strong>Wettkampfbestimmungen</strong>,ausreichende und gebührenfreie Umkleide- und Duschmöglichkeiten <strong>für</strong> die ander Veranstaltung teilnehmenden Sportler, Betreuer und eingesetzten Funktionäresollten vorhanden sein, Toiletten sind Pflichtausreichende Parkmöglichkeiten müssen vorhanden seinBereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, in denen Rennauswertungenvorgenommen werden können und in denen der Wettkampfausschuss ungestörteventuell notwendige das Rennen betreffende Entscheidungen treffenkannBereitstellung von Räumlichkeiten <strong>für</strong> das Einschreiben der an diesem Wettbewerbteilnehmenden Sportler2.3 Sanitätsdienst(1) Alle Ausrichter von <strong>BMX</strong>-Rennveranstaltungen sind da<strong>für</strong> verantwortlich, dasseine ausreichende Anzahl von Sanitätsposten zur Verfügung steht.(2) Der VKK und/oder die vom LV oder dem <strong>BDR</strong> eingesetzte Sportaufsicht istverpflichtet, sich von dem Vorhandensein des Sanitätsdienstes zu überzeugen.(3) Sind diese Auflagen nicht erfüllt, wird der Ausrichter durch den VKK und/oderdie eingesetzte Sportaufsicht zur Änderung/Abstellung aufgefordert. Können dieAuflagen nicht eingehalten werden, darf das Rennen nicht stattfinden.(4) Der Sanitätsdienst muss so organisiert sein, dass verletzte oder zu behandelndeSportler innerhalb kürzester Zeit durch das Sanitätspersonal oder einenRennarzt versorgt werden können.(5) Während des Rennens und während der in der Ausschreibung zu der Veranstaltungfestgesetzten Trainingszeit muss eine medizinische Erstversorgung gewährleistetsein.(6) Das Sanitätspersonal darf die Strecke erst nach Freigabe durch die Bahnrichterbetreten / überqueren (redaktionell 04/2013)2.4 OrdnungsdienstAlle Ausrichter von <strong>BMX</strong>-Rennveranstaltungen haben eine ausreichende Anzahlvon Ordnungsdienstkräften zu stellen. Die Aufgabenzuteilung (Aufräumarbeiten,Bahndienst, Sicherheitsdienst, Botengänge, Rennlistenaushang etc.) soll den örtlichenGegebenheiten entsprechen und wird zwischen dem VKK und den Ausrichternabgestimmt.8 WB <strong>BMX</strong> 05/2013

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