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Wettkampfbestimmungen für BMX - BDR Bund Deutscher Radfahrer

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Durchführung von <strong>BMX</strong>-Rennen2 Durchführung von <strong>BMX</strong>-Rennen2.1 Generelle Richtlinien(1) Um <strong>BMX</strong>-Rennen, die unter der Aufsicht des <strong>BDR</strong> im Folgejahr durchgeführtwerden, können sich Ausrichter bis zum 31.10. schriftlich und formlos beim <strong>BDR</strong>bewerben. Die formale Anmeldung sowie die Überweisung der Genehmigungsgebührensind innerhalb 4 Wochen nach Zuschlag durch den Fachausschuss zu erledigen.Ein Rennen gilt als genehmigt, sobald der Renntermin durch den <strong>BDR</strong> bestätigtwurde, es erfolgt dann die Aufnahme in den <strong>BMX</strong>-Rennterminkalender.Alle <strong>BMX</strong>-Rennwettbewerbe, die nicht durch den <strong>BDR</strong>, einen seiner angeschlossenenRadsport-Landesverbände oder deren Vereine durchgeführt oder genehmigtwerden, sind keine offiziellen <strong>BMX</strong>-Veranstaltungen des <strong>BDR</strong>.(2) Die Teilnahme an nicht offiziell ausgeschriebenen und durch die zuständigen<strong>BDR</strong>-Instanzen nicht genehmigten <strong>BMX</strong>-Rennwettbewerben ist allen Lizenzinhaberndes <strong>BDR</strong> untersagt. Die sich aus dem Kooperationsvertrag mit dem ADACergebenden Bestimmungen werden Bestandteil dieser Regelung.(3) Die amtlichen Ausschreibungen zu allen bundesoffenen <strong>BMX</strong>-Rennwettbewerben müssen mindestens 28 Tage vor dem Termin der Veranstaltungmit dem Genehmigungsvermerk des zuständigen Landesverbandes der<strong>BDR</strong>-Geschäftsstelle vorgelegt werden. Zu verwenden sind dazu ausschließlichoffizielle Ausschreibungsformulare, die maschinell (leserlich) zu erstellen sind.(4) Rennserien sind genehmigungspflichtig. Die Anmeldung und Ausschreibungzu einer Rennserie muss vom Ausrichter unter Angabe des Wertungsmodus unddes Preisvergabeschemas bis zum 01. November über den jeweils zuständigenLandesverband beim <strong>BDR</strong> eingereicht werden.(5) <strong>Bund</strong>esoffene <strong>BMX</strong>-Rennwettbewerbe, die von Ausrichtern zu spät angemeldetworden sind, dürfen von den Radsport-Landesverbänden nicht mehr genehmigtund an den <strong>BDR</strong> weitergeleitet werden. Bei begründeten Ausnahmeanträgender Radsport-Landesverbände entscheidet der <strong>Bund</strong>esfachausschuss <strong>BMX</strong> überdie Genehmigung.(6) Alle amtlichen Ausschreibungen und der jährliche <strong>BMX</strong>-Rennterminkalenderwerden in den Amtlichen Organen des <strong>BDR</strong> veröffentlicht.WB <strong>BMX</strong> 05/2013 7

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