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Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

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Fach: Kirchenrecht – Schwerpunkt: <strong>Trennen<strong>de</strong></strong> <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>mehr Mitschriften unter www.<strong>vaticarsten</strong>.<strong>de</strong>fr. <strong>Franziskus</strong>Förmliche Kundgabe <strong>de</strong>s Abfalls:(1) Ausdruck vor kirchl. Öffentlichkeit in beweisbarer Form, dass man nichtmehr zur kath. Kirche gehören will.(2) Übertritt zu einer an<strong>de</strong>ren Kirche / kirchl. Gemeinschaft / Religionsgemeinschaft.Gültigkeit auch wenn nicht gegenüber kath. Kirche erklärt.=> Glaube <strong>de</strong>s vormals kath. Partners muss nicht mehr geschützt wer<strong>de</strong>n.Keine Dispens erfor<strong>de</strong>rlich. Gültige Eheschließung.Erklärung <strong>de</strong>s Kirchenaustritts gegenüber Stan<strong>de</strong>samt od. Amtsgericht ist nichtausreichend. Kann nicht mit Kirchenabfall gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n. Kirchenaustritt wirdvor einer staatl. Einrichtung bekun<strong>de</strong>t. Zu enge Koppelung von Kirchensteuerpflichtund Kirchenzugehörigkeit. Inkonsequenz gegenüber an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn (z.B.Frankreich). Zweck: Schutz <strong>de</strong>s Glaubens <strong>de</strong>s kath. Partners vor Gefährdungen ausLebensgemeinschaft mit Nichtchristen.c. 1086 § 2: Dispens unter folgen<strong>de</strong>n Bedingungen: c. 1125(1) Versprechen <strong>de</strong>s kath. Partners:- Kein Glaubensabfall.- Bemühen, Kin<strong>de</strong>r kath. zu taufen + zu erziehen.(2) Rechtzeitige Info <strong>de</strong>s nichtkatholischen Partners über Versprechen.(3) Bei<strong>de</strong> Partner kein Ausschluß von Zwecken (Gemeinschaft <strong>de</strong>s ganzenLebens, Hinordnung auf Wohl <strong>de</strong>s Partners, Hinordnung auf Zeugung undErziehung von Nachkommen => c. 1055) und kein Ausschluß vonWesenseigenschaften (Einheit, Unauflöslichkeit, Sakramentalität => c. 1056)<strong>de</strong>r Ehe. Regelung <strong>de</strong>r Art & Weise von Erklärung & Versprechen durch BK (c. 1126).c. 1086 § 3:Eheschließung erfolgt.Nachträgliche Feststellung, dass einer <strong>de</strong>r Partner nicht getauft war. Ungültigkeit<strong>de</strong>r Ehe.______________________________9

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