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Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

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Fach: Kirchenrecht – Schwerpunkt: <strong>Trennen<strong>de</strong></strong> <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>mehr Mitschriften unter www.<strong>vaticarsten</strong>.<strong>de</strong>fr. <strong>Franziskus</strong>ðVerwandtschaft zu Blutverwandten <strong>de</strong>s Adoptierten bestehen ebenfalls weiter.Eintrag im Taufbuch <strong>de</strong>r Adoptiveltern und <strong>de</strong>r leiblichen Eltern (mit Sperrvermerk).Bei Eheschließung muss mögliche Verwandtschaft (geheim) überprüft wer<strong>de</strong>n.3. Dispensregelungen zu <strong>de</strong>n trennen<strong>de</strong>n <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>nc. 85:ð Legal<strong>de</strong>finition: Dispens = Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz imEinzelfall.ð Dispensvollmacht: - Ausführen<strong>de</strong> Gewalt (= Papst und Bischöfe).- Personen von Rechts wegen od. durchDelegation.c. 90 §§ 1+2:ððDispens von kirchlichen Gesetzen nur aus einem gerechten & vernünftigen Grundmöglich.Im Zweifel Entscheidung zu Gunsten <strong>de</strong>r Betroffenen._______________________________________ð Ius divinum: Keine Dispens möglich.ð Ius mere ecclesiasticum: (1) Ortsordinarius.(2) Päpstliche Reservation.(3) Je<strong>de</strong>r Priester od. Diakon.3.1 Dispensregelung im Normalfallc. 1078 § 1:ððOrtsordinarius:Dispens aller <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong> aus Ius mere ecclesiasticum.ð Ausnahme: Päpstliche Reservation.c. 1078 § 2:ððPäpstliche Reservation.Weihesakrament.14

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