13.07.2015 Aufrufe

Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fach: Kirchenrecht – Schwerpunkt: <strong>Trennen<strong>de</strong></strong> <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>mehr Mitschriften unter www.<strong>vaticarsten</strong>.<strong>de</strong>fr. <strong>Franziskus</strong>Gemeinschaftliche Tötung eines Partners. Durch physisches od. moralisches Tun._________________________Dispensregelung:c. 1078 § 2 n. 2: Apostolischer Stuhlc. 1079: - To<strong>de</strong>sgefahr.- Ortsordinarius- Hilfsweise jd. Priester od. Diakon.2.2.7 Schwägerschaft in <strong>de</strong>r gera<strong>de</strong>n Linie – c. 1092 c. 109 § 1: Schwägerschaft ist Nahverhältnis <strong>de</strong>s einen Ehegatten zumBlutsverwandten <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Gatten.Ehehin<strong>de</strong>rnis aus Schwägerschaft ist Blutsverwandtschaft nachempfun<strong>de</strong>n.Der eine Gatte kann nach Tod <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Gatten nicht heiraten:- Aszen<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Gatten (= Verwandte in aufsteigen<strong>de</strong>r Linie).- Deszen<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Gatten (= Verwandte in absteigen<strong>de</strong>r Linie).Beispiel: - Stiefvater – Stieftochter.- Stiefmutter – Stiefsohn.- Schwiegervater – Schwiegertochter.Zögerliche Dispenserteilung wg. Anstößigkeit solcher Verbindungen.Dispensregelung:c. 1078 § 1: Ortsordinarius2.2.8 Öffentliche Ehrbarkeit – 1093Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>s <strong>de</strong>r Schwägerschaft im Sinne einer Quasischwägerschaft.c. 1092 erfasst ja nur kirchenrechtlich gültige Ehen.Hier: - Putativehen. Schein einer kirchl. gültigen Ehe.- Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften (= Konkubinat). TatsächlicheGeschlechtergemeinschaft obwohl keine Eheschließungresp. kein Wille zur Eheschließung vorhan<strong>de</strong>n.Partner leben in einer nicht-rechtsgültiger Lebens- und Geschlechtergemeinschaft.Verbot <strong>de</strong>r Eheschließung mit einem Verwan<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren.12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!