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Trennende Ehehindernisse (Franziskus Knoll) - vaticarsten.de

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Fach: Kirchenrecht – Schwerpunkt: <strong>Trennen<strong>de</strong></strong> <strong>Ehehin<strong>de</strong>rnisse</strong>mehr Mitschriften unter www.<strong>vaticarsten</strong>.<strong>de</strong>Diakon.fr. <strong>Franziskus</strong>hilfsweise jd. Priester /(2) Diözesanen Rechts: - c. 1078 § 1: Ortsordinarius.=> c. 594 - c. 1079 § 2: To<strong>de</strong>sgefahr jd.Priester /Diakon.Indirekte Dispens:(1) Austritt (cc. 686-693).(2) Entlassung (cc. 694-704). Wer Ehe abschließt od. sich zivil trauen lässt, wirdohne weiteres aus <strong>de</strong>m Institut entlassen. In Deutschland geht Zivilehe <strong>de</strong>rkirchl. Trauung voraus. Mitglied dann automatisch entlassen. Keine Dispensnotwendig. Dispens folglich nur in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn notwendig, wo kirchl.Trauung ohne zivile Voraustrauung erfolgt.2.2.5 Entführung – 1089Ehehin<strong>de</strong>rnis aufgrund von Entführung einer Frau / von Unfreiheit. Ehe miteinem entführten Mann dagegen gültig?Entführung / Gefangenschaft stellt Freiheit <strong>de</strong>s geäußerten Ehewillens in Frage.Ehehin<strong>de</strong>rnis erlischt, sobald sich Frau an sicherem Ort in voller Freiheit befin<strong>de</strong>t.Dort geäußerter Ehewille dann gültig.Dispensregelung:c. 1078 § 1: - Ortsordinarius.- Feststellung, dass trotz bestehen<strong>de</strong>r EntführungkeinKonsensmangel vorliegt. ???2.2.6 Gattenmord – c. 1090 Zweck: Bestrafung begangenen Unrechts = Gattenmord. Niemand darf imRecht <strong>de</strong>ssen bestätigt wer<strong>de</strong>n, was durch Mord erworbenwur<strong>de</strong>.Ebenfalls Hinweis, dass solche Eheschließung nicht ehrenhaft ist.c. 1090 § 1:Tod eines Gatten durch eine <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Personen, die danach Ehe schließenwollen (zweiter Gatte / neuer Partner). Gewinnung <strong>de</strong>r Ehefreiheit.c. 1090 § 2:11

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