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Sartorius ME und SE

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KonformitätserklärungenWaagen zur Verwendung im gesetzlichenMesswesen: Richtlinie 90/384/EWG»Nichtselbsttätige Waagen«Diese Richtlinie regelt die Bestimmung derMasse im gesetzlichen Messwesen.Die zugehörige Konformitätserklärungfür von SARTORIUS geeichte Waagen mitEG-Bauartzulassung siehe übernächsteSeite.Diese Richtlinie regelt ebenfalls dieDurchführung der EG-Eichung durch denHersteller, sofern eine EG-Bauartzulassungvorliegt <strong>und</strong> der Hersteller für diese Tätigkeitenvon einer von der Kommission derEuropäischen Gemeinschaften benanntenStelle akkreditiert ist.Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für <strong>Sartorius</strong>, dieEG-Eichung durchzuführen, ist die EG-Richtlinie Nr. 90/384/EWG für nichtselbsttätigeWaagen, die ab dem 01.01.1993 imharmonisierten Binnenmarkt gilt, sowie dieerteilte Anerkennung des diesbezüglichenQualitätsmanagement Systems der<strong>Sartorius</strong> AG durch das NiedersächsischeLandesverwaltungsamt-Eichwesenvom 15.02.1993.Weitere Informationen zu dem EG-Zeichenauf <strong>Sartorius</strong> Geräten sind erhältlich unterder Publikations-Nr. W--0052-d93081.Service »Neuaufstellung« inDeutschlandUnser Servicepaket »Neuaufstellung«bietet Ihnen eine Reihe wichtigerLeistungen, die Ihnen ein zufriedenstellendesArbeiten garantieren:– Aufstellung– Inbetriebnahme– Überprüfung– EinweisungWenn die Neuaufstellung der Waagedurch <strong>Sartorius</strong> erfolgen soll, dannfordern Sie einen K<strong>und</strong>endienstmitarbeiteran.Nacheichungen in DeutschlandDie Gültigkeit der Eichung endet mitAblauf des übernächsten Kalenderjahres.Bei einem Einsatz der Waage in derFüllmengenkontrolle, gemäß Verordnungüber Fertigpackungen, endet die Gültigkeitmit Ablauf des folgenden Kalenderjahres.Nacheichungen müssen z. Zt. von einemEichbeamten durchgeführt werden. Einerechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichenEichamt anzumelden. Bitte beachten Sieggf. die Änderungen des Gesetzgebers.Nacheichungen im Europäischen AuslandDie Eichgültigkeitsdauer richtet sich nachnationalen Vorschriften des Landes, in demdie Waage verwendet wird. Informationenüber die aktuellen in Ihrem Land gültigengesetzlichen Vorschriften sowie überzuständiges Personal erfragen Sie bittebei Ihrem SARTORIUS-K<strong>und</strong>endienst.Für weitere Informationen zum Thema»Eichung« stehen Ihnen unsere K<strong>und</strong>endienst-Leitstellenzur Verfügung.163

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