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monatsberichte des wiener instituts für wirtschaftsforschung - Wifo

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36 Heft 1/2i 9 4 Isung au die <strong>für</strong> das Altreich verwendeten Methodenerrechnet wurde, wäre allenfalls zu erniedrigen, soferndieser <strong>für</strong> das Altreich besonders wichtigePosten allgemein einer Korrektur unterzogen werdensollte.Bei der Berechnung der künftigen Aufgaben <strong>des</strong>Wohnungsbaues im Altreich wurde ein Fehlbestandvon 1-5 Millionen Wohnungen angenommen, der sich<strong>für</strong>- die nicht in eigener Wohnung lebenden Familienund Haushaltungen ergibt. Die Forderung, daßso viele Wohnungen gebaut werden müßten, als esFamilien und Haushaltungen ohne eigene Wohnunggibt, kann nicht ohne weiteres damit begründet werden,daß bei den normalen Verhältnissen der Zeitvor dem Weltkrieg <strong>für</strong> jede Haushaltung eine Wohnungzur Verfügung stand. Denn bei der deutschenVolkszählung im Jahre 1910 wurden zu einer Haushaltung„die zu einer wohn- und haus wirtschaftlichenGemeinschaft vereinigten Personen, einschließlichder Zimmerabmi eter, Chambregarnisten,Schlafgänger, gleichgültig 'ob mit oder ohne Beköstigung",gerechnet, so daß aus methodischenGründen in einer Wohnung praktisch nur eine Haushaltunggezählt werden konnte — ähnlich wie bei derÖsterreichischen Zählung im Jahre 1934 —, jedochsehr zum Unterschied von den Reichszählungen 1933und 1939. Infolge dieser methodischen Unterschiedeläßt die Differenz zwischen der Zahl der Haushaltungenund der Wohnungen, auf die sich mehr alsein Drittel <strong>des</strong> errechneten Bedarfes an Wohnungenim Altreich stützt, keinen Vergleich mit der Vorkriegszeitzu ). Bei dem großzügigen künftigen Bau-77) Der Ausgangspunkt bei Walter Fey, daß zur Beseitigung<strong>des</strong> Wohnungsfehlbestan<strong>des</strong> <strong>für</strong> jede Familie undHaushaltung eine eigene Wohnung zur Verfügung gestelltwerden muß, gründet sich nicht nur auf den Vergleich mitder Zeit vor dem Weltkriege, sondern auch auf den Grundsatznationalsozialistischer BevÖlkerungs- und Wohnungspolitik,nach und nach jeder Familie und Haushaltung eineigenes Heim zu geben. Aus der Gegenüberstellung der (erfaßten)Haushaltungen und Wohnungen <strong>für</strong> 1910 ergab sichrechnerisch sogar ein Wohnungsüberschuß von 0-2 Millionen(Fey, a. a. O-, Nr. 45, S. 10). Aus dieser Feststellung ist nurder Schluß gezogen worden, daß die Verhältnisse am Wohnungsmarktdamals — mengenmäßig — etwa ausgeglichenwaren, was sich wahrscheinlich auch ergeben hätte, wennProgramm ist aber auch sicher nicht daran gedacht,daß <strong>für</strong> alle Untermieter mit eigenem Haushalt, insbesondere<strong>für</strong> Einzelpersonen, eine neue Wohnunggebaut werden soll; zumal es sich -ja bei dem Bauprogrammzu So v. H. um Vierraumwohnungen handelt.Im Hinblick darauf dürften bei der Berechnung<strong>des</strong> Wohnungsbedarfes im Altreich Reservenenthalten sein, die dem verhältnismäßig größerenBedarf der neuen Reichsgebiete in Hinkunft zugutekommen können. Andererseits braucht auch in denReichsgauen der Ostmark nicht unbedingt eine derSchätzung entsprechende Anzahl von Wohnungenneu gebaut zu werden. Ein Teil der benötigten(meist größeren) Wohnungen kann sicher auch durchWohnungstausch, Zusammenlegung kleinerer Wohnungenund Überführung älterer EinzelpersonenAltersheime gewonnen werden.im Jahre 1910 — wie bei den Zählungen 1933 und 1939 —die damals sicher nicht so zahlreicheninEinzelhaushaltungenvollständig gezählt worden wären. — Nach der Reichswohnungszählungvon 1927 und anderen Unterlagen setzensich die Einzelpersonen, die eine eigene Wohnung habenoder den Bedarf nach einer eigenen Wohnung entfalten, vorallem aus älteren Witwen und aus berufstätigen Frauen zusammen,die großenteils infolge der Verluste <strong>des</strong> Weltkriegesunverheiratet geblieben sind.Letzteren wird man das Anrecht auf eine eigene Wohnungnicht absprechen können. Wohnungspolitisch nicht erwünschtist es dagegen, wenn die der Zahl nach übrigenslaufend zunehmenden alleinstellenden Witwen jene größerenWohnungen beibehalten, die sie innehatten, ehe die Kinderaus dem Hause gingen und der Ehemann starb. Man wirddie Witwen aus den mittleren und großen Wohnungen nachMöglichkeit in kleinere Wohnungen oder Altersheime zuüberführen versuchen, um die (größeren) Wohnungen <strong>für</strong>Familien mit mehreren Kindern frei zu bekommen. Andererseitsdarf die wichtige wohnungspolitische Funktion nichtübersehen werden, die von aheinstehenden Inhabern mittlererund größerer Wohnungen insofern ausgeübt wird, als siezahlreiche alleinstehende Untermieter, die keinen eigenenHaushalt führen oder führen wollen", unterbringen. Im Jahre_ 1927 gab es im Altreich allein in-den Gemeinden mit mehrals 5000 Einwohnern i'2 Millionen Einzeluntermieter ohneeigenen Haushalt, die in anderen Haushaltungen und Wohnungenaufgenommen waren. Im Hinblick auf die großenAufgaben nach dem Kriege und aus anderen Gründen wirdauch in den kommenden Jahren die Zahl der Einzeluntermieterohne eigene Haushaltsführung groß sein. (Anm. <strong>des</strong>Sachbearbeiters im I. f. IC.)1

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