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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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WICHTIGE HINWEISEDieses Informationsschreiben ist erstellt worden von der Bremer Landesbank („Bank“). Die Bremer Landesbank untersteht der Aufsicht derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Europäischen Zentralbank. Eine Überprüfung oder Billigung diesesInformationsschreibens oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde sindgrundsätzlich nicht erfolgt.Dieses Informationsschreiben richtet sich ausschließlich an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kunden der Bank und derSparkassen des Finanzverbundes. Zudem dient dieses Informationsschreiben allein Informationszwecken und stellt insbesondere keinAngebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels dar.Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässigerachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, können wir keine Gewähr oderVerantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen übernehmen. Die aufgrund dieser Quellen in demvorstehenden Informationsschreiben geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für derenRichtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann.Die vorstehenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsschreibens. Eine Garantie fürdie Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Dementsprechend ist eine Änderung unserer Meinung jederzeitmöglich, ohne dass diese notwendig publiziert werden wird. Die Bewertung einzelner Finanzinstrumente aufgrund historischer Entwicklunglässt sich nicht zwingend auf die zukünftige Entwicklung übertragen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind daherkein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Vielmehr können etwa Fremdwährungskurse oder ähnliche Faktoren negativeAuswirkungen auf den Wert von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten haben. Soweit im Rahmen dieses InformationsschreibensPreis-, Kurs- oder Renditeangaben oder ähnliche Informationen in einer anderen Währung als Euro angegeben sind, weisen wir hiermitausdrücklich darauf hin, dass die Rendite einzelner Finanzinstrumente aufgrund von Währungskursschwankungen steigen oder fallen kann.Da wir nicht überprüfen können, ob einzelne Aussagen sich mit Ihren persönlichen Anlagestrategien und –zielen decken, haben unsereEmpfehlungen nur einen unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Anlageberatung oder Rechts- oder Steuerberatung dar.Ferner stellt dieses Informationsschreiben keine Finanzanalyse dar, sondern eine lediglich Ihrer allgemeinen Information dienendeWerbemitteilung im Sinne des § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes in seiner aktuell geltenden Fassung. Aus diesem Grund ist dieseAuswertung nicht unter Berücksichtigung aller besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Gewährleistung der Unvoreingenommenheitvon Finanzanalysen erstellt worden. Ebenso wenig unterliegtnd Anlagen ................................................................................ 5C.3 Spezialzonen 5§ 9 Allgemeine Vorschriften für Spezialzonen ................................................................................ 5§ 10 Spezialzonen für Familiengärten Gebiete "Tiefengraben" und "Langi Ägerten"..................... 6§ 11 Spezialzone Blindenführhunde Gebiet "Marchstallrain" .......................................................... 7§ 12 Spezialzonen für Reitsport Gebiete "Hinter dem Pfandgraben" und "Flachenacher"" .......... 8§ 13 Spezialzone für Kleintiersport Gebiet "Langi Ägerten" ........................................................... 9§ 14 Spezialzone Naturerlebnis / Naturerleben Gebiet "Herzogenmatten" .................................. 10§ 15 Spezialzone für Wochenendhäuser Gebiet "Hinteri Allme" .................................................. 10D. Schutzzonen / Schutzobjekte ........................................................................................................... 12§ 16 Grundsatz / Vereinbarungen ................................................................................................... 12§ 17 Landschaftsschutzzonen ........................................................................................................ 12§ 18 Naturschutzzonen / Schutzobjekte ......................................................................................... 13§ 19 Uferschutzzonen ..................................................................................................................... 14§ 20 Archäologische Schutzzonen .................................................................................................. 14§ 21 Aussichtsschutzzone .............................................................................................................. 15E. Schlussbestimmungen...................................................................................................................... 16§ 22 Vollzug .................................................................................................................................... 16§ 23 Ausnahmen / Besitzstandsgarantie ........................................................................................ 17§ 24 Beiträge, Abgeltungen ............................................................................................................ 17§ 25 Strafen ..................................................................................................................................... 17§ 26 Aufhebung früherer Beschlüsse .............................................................................................. 18§ 27 Inkrafttreten ............................................................................................................................. 18F. Beschlüsse ......................................................................................................................................... 19Anhang 1:Anhang 2:Schutzziele, Schutz- und Pflegemassnahmen für Schutzzonen und Schutzobjekte(grundeigentumsverbindlich)Orientierende Inhalte<strong>Zonenreglement</strong> Landschaft, <strong>Allschwil</strong>

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