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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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Nicht heimische ProblempflanzenEine vielfältige Ufervegetation aus Gebüschenund Staudenflur resp. Krautsaum soll nach Möglichkeitgefördert werden. Der Krautsaum ist jährlichzur Hälfte zu mähen: Termin frühestens 1.Juli.Gewässer sind Lebensräume, die besonders oftvon invasiven gebietsfremden Pflanzenarten besiedeltwerden. Sie können sich so stark ausbreitenund so dichte Bestände bilden, dass artenreicheLebensgemeinschaften verdrängt und bedrohteTier- und Pflanzenarten gefährdet werden.Nicht heimische Problemarten, die auf derSchwarzen Liste der schweizerischen Kommissionfür die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW)aufgeführt sind, sollen frühzeitig ausgemerztwerden: Zurückschneiden oder Ausreissen währendder Vegetationszeit (vor dem Fruchten) undfachgerechtes Entsorgen des Materials, um eineVerschleppung zu verhindern.Insbesondere die Staudenknöterichemüssen früh entdecktund sofort entferntwerden.Schutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des <strong>Zonenreglement</strong>s Landschaft, <strong>Allschwil</strong> ANHANG 1 – Seite 32

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