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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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B2. Wegbegleitende kulturhistorische StätteBeschreibung /Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:Wegbegleitende kulturhistorische Stätten wie Opferstöcklein,Brunnen, Wegkreuze etc. finden sich entlang von historischenVerkehrswegen (vgl. Kap. 3.3 Anhang 2 ZRL).Die überlieferte Substanz der Wegbegleiter ist zu schonen.Wegbegleiter sind grundsätzlich an ihrem bestehendenStandort zu belassen.Nummerierung im ZPL:W1 und W2Ob der HohlenGassParz. C-1352W 1Bildstock (Christusbildnis)Bedeutung: wertvollKirsnerParz. B-1323W 2 Wegkreuz (1963)Bedeutung: bemerkenswertSchutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des <strong>Zonenreglement</strong>s Landschaft, <strong>Allschwil</strong> ANHANG 1 – Seite 28

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