Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

13.07.2015 Aufrufe

Schutz- und Pflegemassnahmen:In erster Priorität permanentes Bereitstellen von flachen,warmen, nur periodisch mit Wasser gefülltenPioniertümpeln für die Kreuzkröte. Ferner Schaffenvon tieferen Tümpeln und Kleinstrukturen, v. a. StreuundAsthaufen in sonniger Lage zugunsten der Ringelnattersowie als Trittsteinelemente entlang desKorridors. Sachgerechte Pflege der Stehgewässerund Kleinstrukturen.Naturschutzzone N 9:WaldränderGebiet Rüti – Geiser – Im LöliBeschreibung:Diverse Parzellen am Waldrand weisen eine wichtige"Bereich Unterer Geiser" ökologische Funktion im Übergangsbereich zwischenParz. Nrn. B-1905, B-1906;Offenland und Wald auf.B-1907, B-1908, B-1909, B-1910"Bereich Geiser"Parz. Nrn. B-1298, B-1299,B-1300, B-1327, B-1328,B-1329, B-1330, B-1331,B-1332, B-1333, C-3, C-4, C-5,C-6, C-7, C-8, C-9, C-10"Bereich Rüti" (west)Parz. Nrn. B-1250, B-1252,B-1253, B-1254, B-1742"Bereich Rüti" (ost)Parz. Nrn. B-1256, B-1257,B-1258, B-1259, B-1260,B-1261, B-1283"Bereich Unterer Frischmannshag"Parz. Nrn. B-1267, B-1268,B-1269"Bereich Neumatten"Parz. Nr. B-1291"Bereich öW+A Nr. 3"Parz. Nrn. B-1324, B-1325,B-1326"Bereich Leimgrubenhägli"Parz. Nrn. B-1301, B-1302,B-1303Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:bemerkenswertEntwickeln eines naturnahen, stufig aufgebautenWaldrandes mit typischer Flora und Fauna. Insbesonderegilt es, einen vielfältigen Strauchmantel undKrautsaum zu fördern. Zudem ist Totholz zu belassen,das gut besonnt ist. Der Baumbestand wird auf diestandortgemässe Waldgesellschaft ausgerichtet.Mittels periodischer Durchforstung ist der Waldrandmindestens bis zu einer Tiefe von 10 bis 20 m strukturreichund abgestuft zu gestalten.Standortfremde Baumarten sind sukzessive zu entfernen.Das Aufkommen von invasiven, gebietsfremden Artenist zu verhindern.Die Zielsetzungen richtensich nach den Vorgaben imNutz- und SchutzkonzeptAllschwiler Wald 2001.Schutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des Zonenreglements Landschaft, Allschwil ANHANG 1 – Seite 26

BSchutzobjekteB1. KleinbiotopBeschreibung /Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:Die Kleinbiotope stellen besondere Pflanzengesellschaftenund in diesem Sinne schützenswerte Biotope respektiveLandschaftselemente dar.Erhalten der Kleinbiotope als wertvolle Landschaftselementemit besonderer ökologischer Bedeutung.Kleinbiotope sind langfristig zu erhalten. Nur so können sieihren vollen Wert als Lebensraum einer vielfältigen Floraund Fauna (Nahrungs- und Brutbiotop) entfalten und alsWind- und Erosionsschutz dienen sowie als landschaftsgliederndesElement in Erscheinung treten.Das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen erfolgtwährend der Vegetationsruhe. Auf fruchttragende Exemplareist Rücksicht zu nehmen.Nicht heimische Problemarten, die auf der Schwarzen Listeder schweizerischen Kommission für die Erhaltung vonWildpflanzen (SKEW) aufgeführt sind, sollen frühzeitigausgemerzt werden: Zurückschneiden oder Ausreissenwährend der Vegetationszeit (vor dem Fruchten) und fachgerechtesEntsorgen des Materials, um eine Verschleppungzu verhindern.Nummerierung im ZPL:K1 und K2WidenmattenParz. B-2435VogtenhägliParz. C-500K 1K 2Kopfweiden Lützelbach:Die Kopfweiden am Lützelbach bereichern dieLandschaft Allschwils um ein selten gewordenesLebensraumelement: Gut besonnte Beständevon Weiden sind für viele Schmetterlings- undKäferarten von besonderem Wert.Bedeutung: wertvollZitterpappel-Bestand Im türen Grund:Wie die Kopfweiden am Lützelbach (vgl. KleinbiotopK 1) ist der kleine Zitterpappel-Bestand Imtüren Grund ein selten gewordener Lebensraum.Bedeutung: wertvollSchutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des Zonenreglements Landschaft, Allschwil ANHANG 1 – Seite 27

BSchutzobjekteB1. KleinbiotopBeschreibung /Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:Die Kleinbiotope stellen besondere Pflanzengesellschaftenund in diesem Sinne schützenswerte Biotope respektiveLandschaftselemente dar.Erhalten der Kleinbiotope als wertvolle Landschaftselementemit besonderer ökologischer Bedeutung.Kleinbiotope sind langfristig zu erhalten. Nur so können sieihren vollen Wert als Lebensraum einer vielfältigen Floraund Fauna (Nahrungs- und Brutbiotop) entfalten und alsWind- und Erosionsschutz dienen sowie als landschaftsgliederndesElement in Erscheinung treten.Das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen erfolgtwährend der Vegetationsruhe. Auf fruchttragende Exemplareist Rücksicht zu nehmen.Nicht heimische Problemarten, die auf der Schwarzen Listeder schweizerischen Kommission für die Erhaltung vonWildpflanzen (SKEW) aufgeführt sind, sollen frühzeitigausgemerzt werden: Zurückschneiden oder Ausreissenwährend der Vegetationszeit (vor dem Fruchten) und fachgerechtesEntsorgen des Materials, um eine Verschleppungzu verhindern.Nummerierung im ZPL:K1 und K2WidenmattenParz. B-2435VogtenhägliParz. C-500K 1K 2Kopfweiden Lützelbach:Die Kopfweiden am Lützelbach bereichern dieLandschaft <strong>Allschwil</strong>s um ein selten gewordenesLebensraumelement: Gut besonnte Beständevon Weiden sind für viele Schmetterlings- undKäferarten von besonderem Wert.Bedeutung: wertvollZitterpappel-Bestand Im türen Grund:Wie die Kopfweiden am Lützelbach (vgl. KleinbiotopK 1) ist der kleine Zitterpappel-Bestand Imtüren Grund ein selten gewordener Lebensraum.Bedeutung: wertvollSchutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des <strong>Zonenreglement</strong>s Landschaft, <strong>Allschwil</strong> ANHANG 1 – Seite 27

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