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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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Naturschutzzone N 6:Strukturreiche WaldzungeGebiet Pfandgrabenvgl. LEK Kap. 7.1, SchwerpunktN_9Beschreibung:Die Naturschutzzone N 6 ist ein wichtiges Trittsteinelementauf der Vernetzungsachse zwischen dem Mülitäliund der ehemaligen Ziegeleigrube <strong>Allschwil</strong>. EsParz. Nrn. C-525, C-526,C-591, C-592, C-593,C-594, C-595, C-596, handelt sich um eine naturnah erhaltene WaldzungeC-597, C-598, C-599, in Richtung der Naturschutzzone N 8.C-1383, C-1384, C-1969,C-1970Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:wertvollWaldfläche und Bestand sind zu erhalten. Trittsteinelementewie z. B. Ast- / Steinhaufen oder Feuchtbiotopesind einzurichten respektive zu erhalten.Der Waldrand ist strukturreich zu gestalten: Ein Mosaikvon strukturreichen, ökologisch wertvollen Gehölzensowie vielfältiger Krautvegetation ist zu fördern.Die Schutzziele werden im Rahmen der forstlichenPlanung berücksichtigt. Die Waldbewirtschaftungsorgt für eine standortgerechte Bestockung.Die Kraut- und Strauchschicht ist mittels periodischerDurchforstung zu fördern.Die Waldrandpflege ist gemäss allgemein gültigenBestimmungen für Waldränder Kap. C3 Anhang 1ZRL vorzunehmen.Naturschutzzone N 7:Talgrund Mülibach, FeuchtgebietGebiet Mülitälivgl. LEK Kap. 7.1, SchwerpunktN_7Beschreibung:Die Naturschutzzone N 7 ist der Ersatzstandort fürdas Amphibienlaichgebiet von nationaler BedeutungParz. Nrn. B-502, C-29,C-84, C-85, C-86, C-87, "Ziegelei <strong>Allschwil</strong>".C-88, C-89, C-90, C-94,C-95, C-96, C-100, C-183,C-184, C-185, C-186,C-189, C-190, C-192,C-401, C-402, C-403,C-404, C-1312, C-1370,C-1398, C-1401, C-1413,C-1417Bedeutung:Schutzziele:sehr wertvollDie Naturschutzzone soll in ihrer Qualität und Eignungals Amphibienlaichgebiet gestaltet, ungeschmälert erhaltenund verbessert werden. Sie soll als Bestandesstützpunktfür das langfristige Überleben und die Wiederausbreitunginsbesondere der Amphibien dienen.Zum Schutzziel gehört vorrangig die Erhaltung undFörderung der den Wert begründenden Amphibienpopulationenund die Erhaltung der ökologischen Funktionals Amphibienlaichgebiet im Lebensraumverbund.Weiter sind in den Feuchtwiesen die Sumpfdotterblume,die Kuckuckslichtnelke und die SumpfschreckeSchutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des <strong>Zonenreglement</strong>s Landschaft, <strong>Allschwil</strong> ANHANG 1 – Seite 24

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