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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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ANaturschutzzonenNaturschutzzone N 1:MagerwieseGebiet Munimattvgl. LEK Kap. 7.1, SchwerpunktN_1Beschreibung:Parz. Nrn. B-1263, B-1264,B-1265, B-1283Bedeutung:Schutzziele:Schutz- und Pflegemassnahmen:Die Naturschutzzone N 1 umfasst eine extensivefeuchte Wiese, welche fast vollständig von Wald umgebenist. Ein Erdgasröhrenspeicher, der im Jahr2009 in den Boden verlegt wurde, bewirkt möglicherweiseeine Drainage der ehemals feuchten Wiese.Entlang des Waldrandes befinden sich Weiher.bemerkenswertEntwickeln einer extensiven, artenreichen Wiese.Fördern der typischen Flora (mit Gemeiner Margeriteund Wiesen-Flockenblume) und Fauna.Die Wiese ist extensiv zu nutzen und zu bewirtschaften.Nicht zugelassen sind Düngung, Drainagen undBeweidung. Der Zeitpunkt der Mahd wird auf dieSchutzziele ausgerichtet und in einer Vereinbarunggeregelt. Das Schnittgut ist abzuführen.Planbare Eingriffe am Erdgasröhrenspeicher sind inBerücksichtigung der Naturwerte durchzuführen.Eine Überwaldung und Verbuschung ist zu verhindern,die Landzunge ist offen zu halten und der Wildeinstandist zu gewährleisten.Naturschutzzone N 2:Ufervegetation und WaldGebiet Engihollenvgl. LEK Kap. 7.1, SchwerpunktN_2Beschreibung:Der Lützelbach bildet mit seinen Ufergehölzen undFeuchtstandorten einen wichtigen, naturnahen Lebensraum<strong>Allschwil</strong>s und fungiert als natürliche Ver-Parz. Nrn. B-926, B-932,B-936, B-937, B-938,B-943, B-954, B-2435, netzungsachse zwischen der Siedlung und dem <strong>Allschwil</strong>erWald. Die Gehölzformationen der Natur-B-2580schutzzone N 2 bereichern die insgesamt gut ausgebildetenUfergehölze des Lützelbachs. Die Gehölzesind derzeit aufgelockert, sowohl im nordöstlichen (Offenland)wie auch südwestlichen (Waldareal) Teil.Bedeutung:wertvollSchutzziele:Entwickeln eines Mosaiks von strukturreichen, ökologischwertvollen Gehölzen sowie offenen, besonntenBereichen mit einer artenreichen Krautvegetation.Insbesondere sollen die Ufergehölze vielseitig strukturiertsein. Weichhölzer sind vor allem im unterenbachnahen Bereich zu fördern.Fördern eines strukturreichen Waldrands mitStrauchmantel und Krautsaum.Schutzziele, Schutz- und PflegemassnahmenAN H A N G 1 (grundeigentumsverbindlich) des <strong>Zonenreglement</strong>s Landschaft, <strong>Allschwil</strong> ANHANG 1 – Seite 21

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