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Zonenreglement "Landschaft" - Gemeinde Allschwil

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5ParkierungParkplätze sind auf dem Areal der Spezialzone zu erstellen und in die Anlagenharmonisch einzugliedern. Diese sind unversiegelt, d. h. wasserdurchlässig undfür Spontanvegetation geeignet auszugestalten. Bei Sammelparkplätzen vonüber 10 Abstellplätzen sind in angemessener Zahl und sinnvoller Anordnunghochstämmige Bäume zu pflanzen.6Abgrabungen und AufschüttungenAbgrabungen und Aufschüttungen dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrainvertikal gemessen folgende Werte nicht überschreiten:− Abgrabungen:− Aufschüttungen:1.0 m1.0 m§ 10 Spezialzonen für FamiliengärtenGebiete "Tiefengraben" und "Langi Ägerten"Zonenplan LandschaftSpezialzonen Nrn. 1 und 61ZweckbestimmungDie Spezialzone dient der Erstellung und Bewirtschaftung von Familiengärten.Rechtsgrundlage: § 28 RBGPro 250 m² Gartenfläche darf ein Gerätehaus bis zu 12 m² Grundfläche erstelltwerden.Max. Gebäudehöhe Gerätehaus:3.0 mIn einem zusammenhängenden Areal von mindestens 7'000 m² ist zusätzlich eineMaterialhütte bzw. ein Gemeinschaftsgebäude inkl. Infrastruktur bis 40 m²Grundfläche zulässig.Max. Gebäudehöhe Materialhütte / Gemeinschaftsgebäude:4.0 mEs sind auch zu beachten:§ 3 Vorinformation und2 Vorabklärung,Nutzung / Bebauung§ 4 Bauten und Anlagen /Neben Pflanzlandgrundstücken mit Gerätehaus sind folgende Gemeinschaftsanlagenzulässig: Kinderspielplätze, Materialhütte, Gemeinschaftsgebäude, ToiletturgefahrenundEinfriedigungen / Natenund Parkplätze. Die Benutzung der Kleinbauten als Wochenendhäuschen ist § 9 Allgemeine Vorschrif-nicht zulässig.ten für Spezialzonendes <strong>Zonenreglement</strong>esLandschaft.Messweise Gebäudehöhesiehe § 9 Abs. 4 ZRL.Zulässige Dachform:Sattel- oder PultdachDachneigung: mind. 12° a. T.Max. Dachvorsprung:1.0 m3Lärm-EmpfindlichkeitsstufeDie Nutzungsarten der Spezialzonen für Familiengärten erfordern keine Festlegungder Lärm-Empfindlichkeitsstufe.In den Spezialzonen für Familiengärtensind gemässZweckbestimmungen keinelärmempfindlichen Räume imSinne von Art. 2 Abs. 6 derLSV zugelassen.<strong>Zonenreglement</strong> Landschaft, <strong>Allschwil</strong> Seite 6

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