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Subcontracts - Linde Engineering

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-15.4 Der Besteller kann - auch nach bereits erfolgterAnzeige der Versandbereitschaft - vom Auftragnehmerverlangen, den Versand des Bestellgegenstandeszurückzustellen, wenn die Übernahmevorübergehend unmöglich ist, und den Bestellgegenstandauf Kosten und Gefahr des Auftragnehmersbis zu 3 Monate sachgerecht einzulagern.Ist der Versand zahlungsauslösendes Ereignis, giltdieses Ereignis mit dem Verlangen des Zurückstellensdes Versandes als eingetreten. Die Zahlungeiner fälligen Rate erfolgt jedoch nur gegen vorgezogeneÜbereignung des Bestellgegenstandesan den Besteller.16 Abnahme16.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abnahmedes Bestellgegenstandes in Abweichung zu§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB nur durch ausdrücklicheErklärung der Abnahme durch den Besteller. Einbloßer Verweis auf Incoterms-Klauseln - auchwenn dieser in der Bestellung erfolgt - gilt keinesfallsals anderweitige Vereinbarung in diesemSinne. Eine Werksabnahme oder Inspektion desBestellers gilt nicht als vertragliche Abnahme.16.2 Voraussetzung für die Abnahme ist das Vorliegenaller erforderlichen behördlichen Abnahmezeugnisse,die der Auftragnehmer beizubringen hat.16.3 Alle für die Abnahme und die damit verbundenenTests erforderlichen Prüfgeräte und sonstigenHilfsmittel stellt der Auftragnehmer kostenlos undträgt die bei der Abnahme entstehenden Sachkosten.Auftragnehmer und Besteller tragen ihre dabeientstehenden Personalkosten selbst.16.4 Die Abnahme wird in einem Protokoll festgehalten.16.5 Zeigt sich beim Abnahmeversuch, dass der Bestellgegenstandnicht vertragsgemäß ist, hat der Auftragnehmerauf seine Kosten unverzüglich alle zurvertragsgemäßen Herstellung notwendigen Maßnahmendurchzuführen. Die Kosten des vergeblichenAbnahmeversuchs, wie z. B. Personalkostendes Bestellers, Kosten der Abnahmebehörden,trägt der Auftragnehmer, sofern ihn ein Verschuldentrifft.16.6 Bei nicht wesentlichen Mängeln kann die Abnahmenach alleiniger Entscheidung des Bestellersunter dem Vorbehalt erfolgen, dass diese Mängelinnerhalb einer festzulegenden angemessenenFrist beseitigt werden. Der Besteller kann hierfüreinen angemessenen Zahlungsrückbehalt vornehmen.16.7 Die Abnahme des Bestellgegenstandes bedeutetnicht den Verzicht des Bestellers auf ihm zustehendeRechte, insbesondere Ansprüche wegenSachmängeln, Schadensersatzansprüche aus Verzug,Vertragsstrafen etc.16.8 Der Besteller oder Endkunde ist berechtigt, denBestellgegenstand ganz oder teilweise probeweisevor Abnahme in Gebrauch zu nehmen, sofernder Auftragnehmer vorher informiert wird und ernicht unverzüglich aus wichtigem Grund widerspricht.Dies bedeutet keine Abnahme oder Teilabnahmeund hat keine Auswirkungen auf Zeitraumoder Umfang der Gewährleistungspflicht desAuftragnehmers.17 Sachmängelhaftung17.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dassder Bestellgegenstand frei von Mängeln ist, d. h.insbesondere, dass er die in der Bestellung beschriebenenEigenschaften aufweist und einenzweckentsprechenden, sicheren und störungsfreienBetrieb ermöglicht, dem neuesten anerkanntenStand der Technik und Wirtschaftlichkeit,den maßgeblichen technischen Unterlagenund den Vorschriften, Empfehlungen undRichtlinien gemäß den Ziffern 3.3 und 4.4 entspricht.17.2 Wegen der Besonderheiten des Anlagengeschäftskann eine Untersuchung und ggf. erforderlicheRüge normalerweise erst nach Einbau und Inbetriebnahmedes Bestellgegenstandes erfolgen. EineRüge von Mängeln, Falschlieferung oder Mengenabweichunggilt deshalb als rechtzeitig, wennsie unverzüglich nach Öffnen der Verpackung, Einbaubzw. Ingebrauchnahme erfolgt.17.3 Wenn in der Bestellung nicht anders vereinbart,beträgt die Gewährleistungszeit für den Bestellgegenstand,soweit dieser eine bewegliche Sachedarstellt oder sich auf eine bewegliche Sache bezieht,36 Monate ab Abnahme des Bestellgegen-8 / 14

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