Subcontracts - Linde Engineering

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13.07.2015 Aufrufe

-den dürfen, durch von der Baustellenleitung desBestellers gebilligte Gegenstände zu ersetzen.7.2 Arbeitssicherheit, Verhalten auf der Baustelle7.2.1 Der Auftragnehmer muss alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungentreffen und Sicherheits- sowiesonstige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um Personenund Sachen vor Verletzungen oder Schädenzu schützen, die bei der Ausführung seiner Leistungenentstehen können, sowie sich zur Vermeidunggegenseitiger Gefährdung mit anderen Unternehmernauf der Baustelle koordinieren.7.2.2 Nach Erteilung der Bestellung wird der Auftragnehmerdem Besteller einen schriftlichen Organisationsplan,der Name, Anschrift, Telefon- undFaxnummer sowie E-Mail-Adresse aller für denAuftragnehmer auf der Baustelle Führungspositionenausübenden Personen (einschließlich des fürdie Arbeitssicherheit auf der Baustelle Verantwortlichen)enthält, übergeben.7.2.3 Alle nach Maßgabe der gesetzlichen und behördlichenVorschriften meldepflichtigen Unfälle von Arbeitnehmerndes Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmersind der Baustellenleitung desBestellers unverzüglich unter Schilderung des Unfallhergangsund der Ursachen mittels einer Kopieder vorgeschriebenen Unfallanzeige mitzuteilen.7.2.4 Das Fotografieren auf der Baustelle ist nur mit vorherigerGenehmigung des Bestellers zulässig.7.3 Personal des Auftragnehmers7.3.1 Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmereinen geeigneten Baustellenleiter des Auftragnehmers,der die gesamte Verantwortung fürdie Ausführung des Bestellgegenstandes trägt.7.3.2 Die Abwesenheit des Baustellenleiters des Auftragnehmersvon der Baustelle ist der Baustellenleitungdes Bestellers vorher anzuzeigen. Für diesenFall ist vom Auftragnehmer ein geeigneterStellvertreter mit den gleichen Entscheidungsbefugnissenzu benennen.7.3.3 Der Auftragnehmer hat für die Ausführung des Bestellgegenstandesmindestens zu 50 % eigenes,d. h. bei ihm angestelltes, Personal einzusetzen,es sei denn die Bestellung legt eine höhere Eigenpersonalquotefest. Die Baustellenleitung des Auftragnehmershat zu 100 % aus eigenem Personalzu bestehen.7.3.4 Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten dafür zusorgen, dass stets eine ausreichende Verständigungsmöglichkeitzwischen dem von ihm eingesetztenPersonal und dem Personal des Bestellersgegeben ist.7.3.5 Bei Nichtverfügbarkeit oder Arbeitsunfähigkeiteines seiner Mitarbeiter auf der Baustelle wegenUnfall oder Krankheit für einen längeren Zeitraumals 4 Wochen, auch wenn dies aufgrund der Verletzungoder Erkrankung erst zu erwarten ist, oderbei Todesfall eines seiner Mitarbeiter ist der Auftragnehmerberechtigt und verpflichtet, auf eigeneKosten gleichwertigen Ersatz zu stellen.7.3.6 Der Auftragnehmer hat gemäß § 1a des Arbeitnehmerentsendegesetzesfür alle auf dem Gebietder Bundesrepublik Deutschland erbrachten Bauleistungenim Sinne des § 211 Abs. 1 des drittenBuches des Sozialgesetzbuchs seinem Personaldie Mindestarbeitsbedingungen (z. B. hinsichtlichArbeitsentgelt, Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt)eines für allgemeinverbindlich erklärtenTarifvertrages des Baugewerbes zu gewähren.Das gilt auch für ausländische Auftragnehmer,selbst wenn diese nur ausländisches Personaleinsetzen. Für die Einhaltung dieser Mindestarbeitsbedingungenhat der Auftragnehmerdem Besteller gegenüber auch hinsichtlich desPersonals von ihm eingesetzter Unterauftragnehmereinzustehen.7.4 Arbeitszeit, Warte- und Ausfallzeiten, Tagesberichte7.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Arbeitszeit gemäßder Baustellenordnung des Endkunden so einzurichten,dass die termingerechte Fertigstellungdes Bestellgegenstandes gewährleistet ist, unddabei die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einzuhalten.7.4.2 Der Auftragnehmer hat Warte- und Ausfallzeitensoweit wie möglich zu minimieren. Er hat in seinerPersonalplanung zu berücksichtigen, dass RegieundZusatzarbeiten, die nicht zum bisherigen vertraglichenArbeitsumfang des Auftragnehmers gehören,auftreten können und von ihm auszuführensind.4 / 14

-7.4.3 Warte- und Ausfallzeiten, die der Besteller zu vertretenhat, werden nur vergütet, sofern der Auftragnehmersofort nach ihrem Beginn die Baustellenleitungdes Bestellers schriftlich informiert hat.Eine Vergütung für anerkannte Wartezeiten erfolgtnur für das auf der Baustelle wartende Personal zuden Stundenverrechnungssätzen gemäß Bestellung.7.4.4 Bei Montageunterbrechungen, die der Besteller zuvertreten hat, kanna) der Besteller vom Auftragnehmer verlangen,das betroffene Personal abzuziehenb) der Auftragnehmer das Personal abziehen,wenn die Unterbrechung drei Wochen überschreitet.In diesen Fällen hat der Besteller die Kosten desAbziehens sowie der späteren Rückkehr zur Arbeitsstellezu tragen.7.4.5 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass seine Lieferungenund Leistungen Teil einer zu errichtendenkomplexen Gesamtanlage werden. Er ist sich bewusst,dass i.d.R. mehrere Unternehmen gleichzeitigauf der Baustelle tätig sein werden, somithinsichtlich der Ausführung der Arbeiten gegenseitigeAbhängigkeiten auftreten und es daher einerKoordinierung des Arbeitsablaufs mit anderenauf der Baustelle arbeitenden Unternehmen bedarf,um gegenseitige Behinderungen möglichstzu vermeiden oder zumindest gering zu halten.Der Auftragnehmer akzeptiert, dass es insbesondereaufgrund dieser gegenseitigen Abhängigkeitenauf der Baustelle naturgemäß häufig zu - auchkurzfristigen - Planänderungen und Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge vonArbeiten kommt. Zusätzliche Kosten aus einemnicht systematischen Arbeitsablauf, Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge odersonstigen Planänderungen kann der Auftragnehmerdaher nicht ersetzt verlangen.7.4.6 Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung desBestellers täglich bis 10.00 Uhr seinen Personalstandnamentlich zu melden.7.5 Versicherungen7.5.1 Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Tätigkeitenfolgende Versicherungen in ausreichenderHöhe auf seine Kosten abzuschließen und aufrechtzuerhalten:7.5.1.1 eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung,wobei auch die gesetzliche Haftpflicht wegenSchäden durch Umwelteinwirkung auf Boden,Luft oder Wasser einschließlich Gewässer (Umweltschäden)und alle sich daraus ergebendenweiteren Schäden abgedeckt sein müssen.Die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissenim Ausland ist mitzuversichern.7.5.1.2 eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für dieauf der Baustelle im Auftrag des Auftragnehmersbetriebenen Fahrzeuge.7.5.2 Der Auftragnehmer hat dem Besteller durch Vorlageeiner Versicherungsbestätigung den entsprechendenNachweis obengenannter Versicherungenzu erbringen.8 Forderungen des AuftragnehmersDer Auftragnehmer muss dem Besteller innerhalbvon sieben (7) Arbeitstagen schriftlich das Entsteheneines Vorganges mitteilen, sofern er meint,hieraus Ansprüche auf eine Vertragspreiserhöhungoder eine Terminänderung zu haben. Andernfallsverliert er einen solchen Anspruch.9 Technische Dokumentation9.1 Ein Änderungs- oder Genehmigungsvermerk desBestellers in den technischen Dokumenten desAuftragnehmers entbindet diesen nicht von seinerVerantwortung für die darin enthaltenen Angaben,wie z. B. Maße, Konstruktion, Berechnungenund Funktion des Bestellgegenstandes.9.2 Der Auftragnehmer muss auf von ihm vorgenommeneÄnderungen in Zeichnungen und anderenUnterlagen den Besteller schriftlich hinweisen unddiese für jeden einzelnen Punkt deutlich kenntlichmachen und hierfür die Genehmigung des Bestellerseinholen.9.3 Sind vom Auftragnehmer gelieferte technischeDokumente fehlerhaft, auf deren Grundlage Ausrüstungenvom Besteller oder vom Endkunden anderweitighergestellt und beschafft wurden, hatder Auftragnehmer die technischen Dokumenteauf seine Kosten zu berichtigen und dem Bestellerdie Kosten für deshalb erforderliche Änderungen,5 / 14

-7.4.3 Warte- und Ausfallzeiten, die der Besteller zu vertretenhat, werden nur vergütet, sofern der Auftragnehmersofort nach ihrem Beginn die Baustellenleitungdes Bestellers schriftlich informiert hat.Eine Vergütung für anerkannte Wartezeiten erfolgtnur für das auf der Baustelle wartende Personal zuden Stundenverrechnungssätzen gemäß Bestellung.7.4.4 Bei Montageunterbrechungen, die der Besteller zuvertreten hat, kanna) der Besteller vom Auftragnehmer verlangen,das betroffene Personal abzuziehenb) der Auftragnehmer das Personal abziehen,wenn die Unterbrechung drei Wochen überschreitet.In diesen Fällen hat der Besteller die Kosten desAbziehens sowie der späteren Rückkehr zur Arbeitsstellezu tragen.7.4.5 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass seine Lieferungenund Leistungen Teil einer zu errichtendenkomplexen Gesamtanlage werden. Er ist sich bewusst,dass i.d.R. mehrere Unternehmen gleichzeitigauf der Baustelle tätig sein werden, somithinsichtlich der Ausführung der Arbeiten gegenseitigeAbhängigkeiten auftreten und es daher einerKoordinierung des Arbeitsablaufs mit anderenauf der Baustelle arbeitenden Unternehmen bedarf,um gegenseitige Behinderungen möglichstzu vermeiden oder zumindest gering zu halten.Der Auftragnehmer akzeptiert, dass es insbesondereaufgrund dieser gegenseitigen Abhängigkeitenauf der Baustelle naturgemäß häufig zu - auchkurzfristigen - Planänderungen und Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge vonArbeiten kommt. Zusätzliche Kosten aus einemnicht systematischen Arbeitsablauf, Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge odersonstigen Planänderungen kann der Auftragnehmerdaher nicht ersetzt verlangen.7.4.6 Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung desBestellers täglich bis 10.00 Uhr seinen Personalstandnamentlich zu melden.7.5 Versicherungen7.5.1 Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Tätigkeitenfolgende Versicherungen in ausreichenderHöhe auf seine Kosten abzuschließen und aufrechtzuerhalten:7.5.1.1 eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung,wobei auch die gesetzliche Haftpflicht wegenSchäden durch Umwelteinwirkung auf Boden,Luft oder Wasser einschließlich Gewässer (Umweltschäden)und alle sich daraus ergebendenweiteren Schäden abgedeckt sein müssen.Die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissenim Ausland ist mitzuversichern.7.5.1.2 eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für dieauf der Baustelle im Auftrag des Auftragnehmersbetriebenen Fahrzeuge.7.5.2 Der Auftragnehmer hat dem Besteller durch Vorlageeiner Versicherungsbestätigung den entsprechendenNachweis obengenannter Versicherungenzu erbringen.8 Forderungen des AuftragnehmersDer Auftragnehmer muss dem Besteller innerhalbvon sieben (7) Arbeitstagen schriftlich das Entsteheneines Vorganges mitteilen, sofern er meint,hieraus Ansprüche auf eine Vertragspreiserhöhungoder eine Terminänderung zu haben. Andernfallsverliert er einen solchen Anspruch.9 Technische Dokumentation9.1 Ein Änderungs- oder Genehmigungsvermerk desBestellers in den technischen Dokumenten desAuftragnehmers entbindet diesen nicht von seinerVerantwortung für die darin enthaltenen Angaben,wie z. B. Maße, Konstruktion, Berechnungenund Funktion des Bestellgegenstandes.9.2 Der Auftragnehmer muss auf von ihm vorgenommeneÄnderungen in Zeichnungen und anderenUnterlagen den Besteller schriftlich hinweisen unddiese für jeden einzelnen Punkt deutlich kenntlichmachen und hierfür die Genehmigung des Bestellerseinholen.9.3 Sind vom Auftragnehmer gelieferte technischeDokumente fehlerhaft, auf deren Grundlage Ausrüstungenvom Besteller oder vom Endkunden anderweitighergestellt und beschafft wurden, hatder Auftragnehmer die technischen Dokumenteauf seine Kosten zu berichtigen und dem Bestellerdie Kosten für deshalb erforderliche Änderungen,5 / 14

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