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Subcontracts - Linde Engineering

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-23.7 Der Auftragnehmer kann nur mit seinen vomBesteller nicht bestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen gegen Forderungendes Bestellers aufrechnen.Der Besteller kann nicht nur mit seinen eigenenGegenforderungen, sondern aufgrund derihm erteilten Ermächtigungen auch mit sämtlichenForderungen anderer zum LINDE-Konzerngehörenden Gesellschaften (§ 18 AktG) gegendie Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.Sind die Forderungen verschieden fällig,so werden die Forderungen des Bestellers insoweitspätestens mit der Fälligkeit der Verbindlichkeitendes Bestellers fällig und mitWertstellung abgerechnet.23.8 Schlussrechnungen sind als solche zu kennzeichnenund innerhalb von 4 Wochen nachAbnahme des Bestellgegenstandes, aufgegliedertnach den in der Bestellung genanntenPlanziffern und allen bisher einzeln eingereichtenRechnungen mit Rechnungsnummer,-datum, -summe, Rückbehaltssumme sowiemit der Gesamtsumme der Rückbehalte,fälligen Zahlungen und Umsatzsteuer einzureichen.Außerdem ist, soweit vorhanden, dasgemeinsam vom Auftragnehmer und Bestellerunterzeichnete Protokoll über die mechanischeFertigstellung zum Zwecke der Freigabe derZahlung beizufügen.Die Zahlung der Schlussrechnung enthebt denAuftragnehmer nicht von seinen vertraglichenPflichten und Gewährleistungen.23.9 Der Besteller kommt ausschließlich dann inVerzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen abFälligkeit der Zahlung und Zugang der Rechnungauf eine Mahnung des Auftragnehmersnicht bezahlt oder wenn er zu einem in der Bestellungkalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunktnicht bezahlt.23.10 Als Verzugszinssatz bei Zahlungsverzug desBestellers werden 5 % pro Jahr vereinbart, sofernder Auftragnehmer nicht einen höherenVerzugsschaden nachweist.23.11 Die Abtretung von Forderungen gegen den Bestellerbedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Zustimmung,die er nur bei Vorliegen eines wichtigenGrundes verweigern wird.24 Compliance Klausel24.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestimmungendes „Verhaltenskodex für Lieferanten der<strong>Linde</strong> AG“ einzuhalten. Eine Kopie des Kodexwurde dem Lieferanten ausgehändigt. Der Kodexkann ebenfalls im Internet unter„www.linde.com/supplier-coc“ aufgerufenund eingesehen werden.24.2 Zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungendes Verhaltenskodex für Lieferanten der<strong>Linde</strong> AG wird der Lieferant auf Aufforderungdurch den Besteller entsprechende Daten zurVerfügung stellen oder eine Eigenauditierungdurchführen.24.3 Wenn der Besteller den begründeten Verdachthat, dass der Lieferant in schwerwiegenderWeise gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG verstößt,kann der Besteller oder ein von ihm beauftragterDritter Audits in den Geschäftsräumendes Lieferanten durchführen, um die Einhaltungder Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG zu überprüfen.Der Besteller unternimmt alle vertretbarenBemühungen um sicherzustellen, dass die Auditsunter Beachtung der anwendbaren Datenschutz-und sonstiger Vorschriften in einer Artund Weise durchgeführt werden, dass sie wederzu gravierenden Störungen des Betriebsablaufsführen noch gegen Vertraulichkeitsvereinbarungendes Lieferanten mit Drittenverstoßen. Der Lieferant verpflichtet sich,bei der Durchführung von Audits in zumutbarerWeise zu kooperieren. Die ihr bei der Durchführungvon Audits entstehenden Kosten trägtjede Partei selbst.24.4 Wenn der Lieferant in schwerwiegender Weisegegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG verstößt und denVerstoß trotz Aufforderung durch den Bestellernicht abstellt, kann der Besteller zusätzlich zuanderen dem Besteller zustehenden Rechten,den Vertrag und jede Bestellung fristlos kündigenbzw. vom Vertrag zurücktreten.24.5 Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere,aber nicht beschränkt darauf, vor, beiZwangs- oder Kinderarbeit, Korruption und Bestechungsowie bei Verstoß gegen die Um-13 / 14

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