13.07.2015 Aufrufe

Subcontracts - Linde Engineering

Subcontracts - Linde Engineering

Subcontracts - Linde Engineering

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

-lichkeiten zur Baustelle sowie den Unterkunftsmöglichkeitenin der Umgebung derBaustelle vertraut zu sein und die Ausschreibung,insbesondere die Leistungsbeschreibung,Sicherheitsbedingungen und dieVerrechnungsbasis, zu kennen, verstanden zuhaben und zu akzeptieren. Nachträgliche Einwendungenwird er nicht erheben.2.2 Gesuche für die Bildung von Arbeitsgemeinschaftensind dem Besteller schriftlich zur Genehmigungvorzulegen.3 Inhalt der Bestellung3.1 Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungenabweichende Bedingungen desAuftragnehmers gelten nur, soweit sie der Bestellerschriftlich anerkennt.3.2 Bestellungen und sonstige Erklärungen sindnur verbindlich, wenn sie der Besteller schriftlicherteilt oder bestätigt.3.3 Alle Bedingungen, Spezifikationen, Normenund sonstigen Anlagen, die der Bestellung beigefügtoder darin aufgeführt sind, sind Inhaltder Bestellung. Es gelten in folgender Rangfolge:- das Bestellschreiben- diese Einkaufsbedingungen- die technischen Spezifikationen und Standardsdes Bestellers4. Ausführung des Bestellgegenstandes, Unteraufträge4.1 Der Bestellgegenstand ist so vollständig auszuführen,dass er - zusammen mit den vereinbartenLiefer- und Leistungsausschlüssen - vollfunktionsfähig und betriebssicher für die nachdem Vertrag vorausgesetzte Verwendung ist.Es gelten nur solche Lieferungen und Leistungenals vom Bestellgegenstand ausgeschlossen,die in der Bestellung ausdrücklich als solchegenannt sind.4.2 Der Auftragnehmer schuldet eine den Anforderungeneines international anerkannten Qualitätsmanagements(ISO 9000 ff oder gleichwertig)entsprechende, termingerechte Ausführung.4.3 Der Auftragnehmer hat die technische Dokumentationfür Montage, Inbetriebnahme, Betriebund Instandhaltung des Bestellgegenstandesmitzuliefern.4.4 Der Auftragnehmer hat die am Verwendungsortdes Bestellgegenstandes geltenden gesetzlichen,behördlichen und berufsgenossenschaftlichenVorschriften, Empfehlungen undRichtlinien (Umweltschutz, Unfall- und Arbeitsschutzetc.) einzuhalten.4.5 Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen dievorgesehene Art der Ausführung, sonstigeVorgaben des Bestellers, z. B. für Material, Bearbeitungsverfahren,vom Besteller vorgeschriebeneUnterlieferanten, die Güte vom Bestellerbeigestellter Stoffe oder Bauteile oderdie Leistungen anderer Unternehmer, so hat ersie dem Besteller unverzüglich, möglichstschon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.4.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur nachweislichqualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzenund die technischen Vorschriften undterminlichen Erfordernisse aus der Bestellungan die Unterauftragnehmer weiterzugeben.4.7 Die vollständige Weitergabe eines Auftragesdurch den Auftragnehmer an einen einzigenUnterauftragnehmer des Auftragnehmers istnicht gestattet.4.8 Der Auftragnehmer stellt den Besteller vonallen öffentlich- und privatrechtlichen Ansprüchenfrei, die gegen den Besteller wegenNichtbeachtung gesetzlicher Pflichten durchden Auftragnehmer - gleich aus welchemRechtsgrund - geltend gemacht werden. Insbesondereist der Auftragnehmer bei Einsatzvon Leihpersonal allein dafür verantwortlich,dass die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzeseingehalten werden,sowie dafür, dass die von ihm und seinen Unterauftragnehmerneingesetzten Arbeitnehmerim Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind.4.9 Der Auftragnehmer wird seine Lieferungenund/oder Leistungen soweit wie möglich undzweckmäßig in der Werkstatt vormontieren.2 / 14


-4.10 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,dass seine Lieferungen und/oder Leistungenkeinerlei Export- oder Import-Beschränkungen,insbesondere nach der Verordnung (EG)Nr. 3381/94 (EG-dual-use-VO) und der Außenwirtschaftsverordnung(AWV) unterliegen.Andernfalls ist dem Besteller mit dem Angebotein entsprechender Hinweis ggf. mit Angabeder Ausfuhrlisten-Position mitzuteilen.5 Änderung des Bestellgegenstandes5.1 Verlangt der Besteller Änderungen des Bestellgegenstandesoder Bestellumfanges, so hatder Auftragnehmer dem Besteller unverzüglichetwaige Mehr- bzw. Minderpreise und Terminauswirkungenschriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.Die Mehr- und Minderpreise sind aufder Kalkulationsbasis der Bestellung zu ermitteln.Sind Einheitspreise vereinbart, so kannder Auftragnehmer bei Reduzierung der Mengennur dann eine Erhöhung der Einheitspreiseverlangen, wenn er eine unzumutbare finanzielleBelastung nachweist.5.2 Die Parteien haben unter Berücksichtigung derberechtigten beiderseitigen Interessen undvertraglichen Treuepflicht mit dem Ziel einerEinigung über die Vertragsanpassungen zuverhandeln. Nach Einigung über die Vertragsanpassungenstellt der Besteller eineschriftliche Zusatzbestellung über die verlangtenÄnderungen und die Vertragsanpassungenaus.5.3 Der Auftragnehmer wird jedoch, auch wennnoch keine Einigung über die Vertragsanpassungerzielt worden ist, unverzüglich die verlangtenÄnderungen bei vorläufig unverändertenBedingungen der Bestellung durchführen.6 Arbeitsaufnahme, Genehmigungen6.1 Für alle Fragen und Entscheidungen sowie zurErteilung von Weisungen bezüglich Arbeitsaufnahme,Arbeitsumfang und Arbeitsausführung sowieder technischen Ausführung des Bestellgegenstandesund des Verhaltens auf der Baustelleist die Baustellenleitung des Bestellers zuständigund berechtigt.6.2 Aufgrund von Anforderungen des Endkundensowie der Gegebenheiten auf der Baustelle könnensich Änderungen im Hinblick auf die zur Erstellungdes Bestellgegenstandes erforderlichen Arbeitenergeben. Will der Besteller diese Änderungenohne Mehrpreis vom Auftragnehmer berücksichtigthaben, so muss er sie dem Auftragnehmerspätestens bis zu einem angemessenen Spätestterminmitteilen, den der Auftragnehmer ihmhierfür zu nennen hat. Der Besteller wird dem Auftragnehmerbis zu diesem Termin darüber eine aktualisierteDokumentation auf dem neuestenStand, die ggf. auch solche Änderungen hinsichtlichder Arbeiten des Auftragnehmers enthält,übergeben.6.3 Vor Beginn seiner Tätigkeit hat sich der Auftragnehmerüber den Zustand etwa vorausgegangenerArbeiten zu informieren (insbesondere hinsichtlichmöglicher Auswirkungen auf die von ihm zu erbringendenArbeiten) und diesbezügliche Bedenkendem Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen.Unterlässt der Auftragnehmer dies, so kanner keine Ansprüche mehr gegen den Besteller wegendes Zustandes etwa vorausgegangener Arbeitengeltend machen.7 Auftragsabwicklung7.1 Leistungen und Gestellungen des AuftragnehmersDem Auftragnehmer obliegt die rechtzeitige Bereitstellungaller Materialien, Stoffe, Bauteile, Geräte,Werkzeuge und Einrichtungen (incl. der Organisationderen Transports), die er für die Ausführungdes Bestellgegenstandes benötigt, derennicht verkehrsbehindernde Lagerung auf der Baustellein Absprache mit der Baustellenleitung desBestellers, die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze,Verordnungen und Vorschriften (z. B. derBaustellenordnung sowie der behördlichen Unfallverhütungsvorschriften)auch bzgl. Lagerung undggf. Entsorgung sowie die Gewährleistung derenerstklassigen, sicheren, einsatzbereiten Zustandsund deren Eignung für eine sichere und wirtschaftlicheArbeit.Bei Verletzung einer dieser Verpflichtungen sinddie betreffenden Gegenstände vom Auftragnehmerunverzüglich, für den Besteller kostenlos undohne dass hieraus Verzögerungen abgeleitet wer-3 / 14


-den dürfen, durch von der Baustellenleitung desBestellers gebilligte Gegenstände zu ersetzen.7.2 Arbeitssicherheit, Verhalten auf der Baustelle7.2.1 Der Auftragnehmer muss alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungentreffen und Sicherheits- sowiesonstige Vorsichtsmaßnahmen beachten, um Personenund Sachen vor Verletzungen oder Schädenzu schützen, die bei der Ausführung seiner Leistungenentstehen können, sowie sich zur Vermeidunggegenseitiger Gefährdung mit anderen Unternehmernauf der Baustelle koordinieren.7.2.2 Nach Erteilung der Bestellung wird der Auftragnehmerdem Besteller einen schriftlichen Organisationsplan,der Name, Anschrift, Telefon- undFaxnummer sowie E-Mail-Adresse aller für denAuftragnehmer auf der Baustelle Führungspositionenausübenden Personen (einschließlich des fürdie Arbeitssicherheit auf der Baustelle Verantwortlichen)enthält, übergeben.7.2.3 Alle nach Maßgabe der gesetzlichen und behördlichenVorschriften meldepflichtigen Unfälle von Arbeitnehmerndes Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmersind der Baustellenleitung desBestellers unverzüglich unter Schilderung des Unfallhergangsund der Ursachen mittels einer Kopieder vorgeschriebenen Unfallanzeige mitzuteilen.7.2.4 Das Fotografieren auf der Baustelle ist nur mit vorherigerGenehmigung des Bestellers zulässig.7.3 Personal des Auftragnehmers7.3.1 Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmereinen geeigneten Baustellenleiter des Auftragnehmers,der die gesamte Verantwortung fürdie Ausführung des Bestellgegenstandes trägt.7.3.2 Die Abwesenheit des Baustellenleiters des Auftragnehmersvon der Baustelle ist der Baustellenleitungdes Bestellers vorher anzuzeigen. Für diesenFall ist vom Auftragnehmer ein geeigneterStellvertreter mit den gleichen Entscheidungsbefugnissenzu benennen.7.3.3 Der Auftragnehmer hat für die Ausführung des Bestellgegenstandesmindestens zu 50 % eigenes,d. h. bei ihm angestelltes, Personal einzusetzen,es sei denn die Bestellung legt eine höhere Eigenpersonalquotefest. Die Baustellenleitung des Auftragnehmershat zu 100 % aus eigenem Personalzu bestehen.7.3.4 Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten dafür zusorgen, dass stets eine ausreichende Verständigungsmöglichkeitzwischen dem von ihm eingesetztenPersonal und dem Personal des Bestellersgegeben ist.7.3.5 Bei Nichtverfügbarkeit oder Arbeitsunfähigkeiteines seiner Mitarbeiter auf der Baustelle wegenUnfall oder Krankheit für einen längeren Zeitraumals 4 Wochen, auch wenn dies aufgrund der Verletzungoder Erkrankung erst zu erwarten ist, oderbei Todesfall eines seiner Mitarbeiter ist der Auftragnehmerberechtigt und verpflichtet, auf eigeneKosten gleichwertigen Ersatz zu stellen.7.3.6 Der Auftragnehmer hat gemäß § 1a des Arbeitnehmerentsendegesetzesfür alle auf dem Gebietder Bundesrepublik Deutschland erbrachten Bauleistungenim Sinne des § 211 Abs. 1 des drittenBuches des Sozialgesetzbuchs seinem Personaldie Mindestarbeitsbedingungen (z. B. hinsichtlichArbeitsentgelt, Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt)eines für allgemeinverbindlich erklärtenTarifvertrages des Baugewerbes zu gewähren.Das gilt auch für ausländische Auftragnehmer,selbst wenn diese nur ausländisches Personaleinsetzen. Für die Einhaltung dieser Mindestarbeitsbedingungenhat der Auftragnehmerdem Besteller gegenüber auch hinsichtlich desPersonals von ihm eingesetzter Unterauftragnehmereinzustehen.7.4 Arbeitszeit, Warte- und Ausfallzeiten, Tagesberichte7.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Arbeitszeit gemäßder Baustellenordnung des Endkunden so einzurichten,dass die termingerechte Fertigstellungdes Bestellgegenstandes gewährleistet ist, unddabei die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einzuhalten.7.4.2 Der Auftragnehmer hat Warte- und Ausfallzeitensoweit wie möglich zu minimieren. Er hat in seinerPersonalplanung zu berücksichtigen, dass RegieundZusatzarbeiten, die nicht zum bisherigen vertraglichenArbeitsumfang des Auftragnehmers gehören,auftreten können und von ihm auszuführensind.4 / 14


-7.4.3 Warte- und Ausfallzeiten, die der Besteller zu vertretenhat, werden nur vergütet, sofern der Auftragnehmersofort nach ihrem Beginn die Baustellenleitungdes Bestellers schriftlich informiert hat.Eine Vergütung für anerkannte Wartezeiten erfolgtnur für das auf der Baustelle wartende Personal zuden Stundenverrechnungssätzen gemäß Bestellung.7.4.4 Bei Montageunterbrechungen, die der Besteller zuvertreten hat, kanna) der Besteller vom Auftragnehmer verlangen,das betroffene Personal abzuziehenb) der Auftragnehmer das Personal abziehen,wenn die Unterbrechung drei Wochen überschreitet.In diesen Fällen hat der Besteller die Kosten desAbziehens sowie der späteren Rückkehr zur Arbeitsstellezu tragen.7.4.5 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass seine Lieferungenund Leistungen Teil einer zu errichtendenkomplexen Gesamtanlage werden. Er ist sich bewusst,dass i.d.R. mehrere Unternehmen gleichzeitigauf der Baustelle tätig sein werden, somithinsichtlich der Ausführung der Arbeiten gegenseitigeAbhängigkeiten auftreten und es daher einerKoordinierung des Arbeitsablaufs mit anderenauf der Baustelle arbeitenden Unternehmen bedarf,um gegenseitige Behinderungen möglichstzu vermeiden oder zumindest gering zu halten.Der Auftragnehmer akzeptiert, dass es insbesondereaufgrund dieser gegenseitigen Abhängigkeitenauf der Baustelle naturgemäß häufig zu - auchkurzfristigen - Planänderungen und Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge vonArbeiten kommt. Zusätzliche Kosten aus einemnicht systematischen Arbeitsablauf, Änderungender vorgesehenen Ausführungsreihenfolge odersonstigen Planänderungen kann der Auftragnehmerdaher nicht ersetzt verlangen.7.4.6 Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung desBestellers täglich bis 10.00 Uhr seinen Personalstandnamentlich zu melden.7.5 Versicherungen7.5.1 Der Auftragnehmer hat für die Dauer seiner Tätigkeitenfolgende Versicherungen in ausreichenderHöhe auf seine Kosten abzuschließen und aufrechtzuerhalten:7.5.1.1 eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung,wobei auch die gesetzliche Haftpflicht wegenSchäden durch Umwelteinwirkung auf Boden,Luft oder Wasser einschließlich Gewässer (Umweltschäden)und alle sich daraus ergebendenweiteren Schäden abgedeckt sein müssen.Die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissenim Ausland ist mitzuversichern.7.5.1.2 eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für dieauf der Baustelle im Auftrag des Auftragnehmersbetriebenen Fahrzeuge.7.5.2 Der Auftragnehmer hat dem Besteller durch Vorlageeiner Versicherungsbestätigung den entsprechendenNachweis obengenannter Versicherungenzu erbringen.8 Forderungen des AuftragnehmersDer Auftragnehmer muss dem Besteller innerhalbvon sieben (7) Arbeitstagen schriftlich das Entsteheneines Vorganges mitteilen, sofern er meint,hieraus Ansprüche auf eine Vertragspreiserhöhungoder eine Terminänderung zu haben. Andernfallsverliert er einen solchen Anspruch.9 Technische Dokumentation9.1 Ein Änderungs- oder Genehmigungsvermerk desBestellers in den technischen Dokumenten desAuftragnehmers entbindet diesen nicht von seinerVerantwortung für die darin enthaltenen Angaben,wie z. B. Maße, Konstruktion, Berechnungenund Funktion des Bestellgegenstandes.9.2 Der Auftragnehmer muss auf von ihm vorgenommeneÄnderungen in Zeichnungen und anderenUnterlagen den Besteller schriftlich hinweisen unddiese für jeden einzelnen Punkt deutlich kenntlichmachen und hierfür die Genehmigung des Bestellerseinholen.9.3 Sind vom Auftragnehmer gelieferte technischeDokumente fehlerhaft, auf deren Grundlage Ausrüstungenvom Besteller oder vom Endkunden anderweitighergestellt und beschafft wurden, hatder Auftragnehmer die technischen Dokumenteauf seine Kosten zu berichtigen und dem Bestellerdie Kosten für deshalb erforderliche Änderungen,5 / 14


-Reparaturen und/oder Ersatz dieser Ausrüstungenzu erstatten.10 Termine, Fristen, Vertragsstrafen10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, selbst eineTerminüberwachung durchzuführen. Es liegt in deralleinigen Verantwortung des Auftragnehmers,seine Unterauftragnehmer so zu kontrollieren undzu steuern, dass die vereinbarten Termine eingehaltenwerden und jederzeit ein aktueller Soll-Ist-Status zur Verfügung steht. Mögliche Verzögerungenoder sonstige Schwierigkeiten, die die vereinbartenTermine gefährden, sind dem Bestellerunverzüglich bekanntzugeben. Diese Anzeige berechtigtjedoch nicht zum Überschreiten vereinbarterTermine. Bei schuldhaft nicht erfüllter Anzeigepflichthaftet der Auftragnehmer für alle darausentstehenden Schäden. Gleichzeitig wird derAuftragnehmer dem Besteller mitteilen, welcheBeschleunigungsmaßnahmen durchgeführt werden,um die vereinbarten Termine einzuhalten.10.2 Bei von ihm zu vertretenden Verspätungen hat derAuftragnehmer auf eigene Kosten die erforderlichenBeschleunigungsmaßnahmen zu treffen.Hierzu gehören insbesondere verstärkter Personal-und Sachmitteleinsatz, Mehrschichtarbeit,Überstunden, Sondertransport nach Wahl des Bestellerssowie die Kosten für die Überwachung o-der Unterstützung durch den Besteller. Verweigertder Auftragnehmer trotz schriftlicher Mahnungzumutbare Beschleunigungsmaßnahmen oderdrohen unverhältnismäßige Schäden beim Bestelleroder Dritten oder ist die Betriebssicherheit derAnlage gefährdet, so kann der Besteller den Bestellgegenstandauf Gefahr und Kosten des Auftragnehmersganz oder teilweise selbst oder durchDritte fertigstellen bzw. fertigstellen lassen.10.3 Vertragsstrafen für Terminverzug, sonstige vereinbarteVertragsstrafen und Leistungsentschädigungenkönnen, auch ohne einen bei der Abnahmedes Bestellgegenstandes erklärten Vorbehalt, biszur Zahlung der Schlussrechnung vom Bestellergeltend gemacht werden. Die Geltendmachungeines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruchswegen Verzug ist nicht ausgeschlossen.Rücktritt oder Kündigung lassen bereits entstandeneAnsprüche auf Zahlung von Vertragsstrafenund Entschädigungen unberührt.10.4 Falls im Rahmen der Gesamtmontage Leistungendurch mehrere Unternehmer auszuführen sind,verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zusammenarbeitund Koordination mit dem Besteller undden anderen Unternehmen auf der Baustelle dergestalt,dass die vertraglichen Termine eingehaltenwerden.11 Höhere Gewalt11.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für höhere Gewalt.Das Ausschusswerden terminbestimmender Teile,Verzögerungen bei Erfüllungsgehilfen, soweit beiErfüllungsgehilfen nicht Fälle höherer Gewalt vorliegen,sowie wilde Streiks sind keine Fälle höhererGewalt.11.2 Eintritt und Beendigung solcher Ereignisse, dievoraussichtliche Dauer der Verzögerung sowiesonstige Folgen hat der Auftragnehmer unverzüglichmitzuteilen und nachzuweisen. Diese Mitteilungeinschließlich Nachweis ist Voraussetzung fürdie Anerkennung von Terminverschiebungen.11.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zumutbarenVorkehrungen und Maßnahmen zu ergreifen,um die Auswirkungen höherer Gewalt möglichstgering zu halten.11.4 Dauert die höhere Gewalt mehr als drei Monatean, so kann jede Partei die Bestellung schriftlichkündigen. Der Besteller kann die Auslieferungganz oder teilweise fertiggestellter Teile des Bestellgegenstandesgegen Zahlung des anteiligenPreises verlangen.12 Terminverfolgung, Inspektionen, Prüfungen12.1 Bei Bestellung von Lieferungen mit Montage wirdder Auftragnehmer dem Besteller innerhalb einesMonats nach Zustandekommen der Bestellung einenTerminplan für den vollständigen Bestellgegenstandeinreichen, worin alle Hauptarbeitsgängevom Erhalt der Bestellung bis zum Ende der vertraglichenVerpflichtungen als Balkendiagrammaufgeführt sind. Dieser Plan ist nach den Vorschriftendes Bestellers zu erstellen und vom Auftragnehmerdem Besteller unaufgefordert jeweils amdritten Arbeitstag eines Monats vierfach mit deneingetragenen Ist-Daten einzureichen.6 / 14


-12.2 Der Besteller, der Endkunde und deren Beauftragtesind berechtigt, beim Auftragnehmer bzw. beidessen Unterlieferanten den Fortgang der Arbeitenzu prüfen, insbesondere Termin- und Qualitätskontrollendurchzuführen. Zu diesem Zweckhaben sie während der normalen GeschäftszeitenZugang zu den Fertigungsstätten sowie zu Zeichnungenund sonstigen Unterlagen, die zu dieserBeurteilung erforderlich sind. Der Auftragnehmerwird seine Unterlieferanten entsprechend verpflichten.Der Auftragnehmer trägt nur seine eigenenfür solche Prüfungen anfallenden Kosten.12.3 Der Besteller, der Endkunde und deren Beauftragtesind berechtigt, stichprobenweise zerstörungsfreiePrüfungen (z. B. Röntgenprüfungen und Ultraschallprüfungen)durchzuführen. Bei berechtigterBeanstandung trägt der Auftragnehmer dieKosten dieser Prüfungen.12.4 Werden durch vom Auftragnehmer zu vertretendeMängel und/oder Fertigungs-/ Leistungsverzögerungenwiederholte Kontrollen erforderlich, trägtder Auftragnehmer die Kosten.12.5 Wenn der Auftragnehmer abweichend vom Vertragseine Vorfertigung auf Fertigungsstätten außerhalbder Baustelle verlagern will, ist die vorherigeEinwilligung des Bestellers notwendig.12.6 Prüfungen, Inspektionen, Freigaben oder Genehmigungendurch den Besteller oder den Endkundenentbinden den Auftragnehmer nicht von seinerVerantwortung oder Haftung für die Qualitätdes Bestellgegenstandes oder von seiner Gewährleistungspflicht.13 BeistellungSoweit der Besteller oder der Endkunde Gegenständebeistellt, darf der Auftragnehmer sie nurzur Durchführung der Bestellung verwenden. Siebleiben Eigentum des Bestellers und sind vom Auftragnehmerals solche getrennt zu lagern, zu bezeichnen,zu verwalten, sorgfältig zu verwahrenund als fremdes Eigentum auf seine Kosten zu versichern.Der Auftragnehmer hat solche Beistellungenauf Mängelfreiheit zu prüfen. Er ist für Beschädigungoder Verlust von beigestelltem Materialvoll verantwortlich.Material, das nicht, z. B. durch anerkannte Zeichnungenund Stücklisten, als eingebaut nachgewiesenist, hat er zurückzugeben. Ist der Auftragnehmerdazu wegen Verlust des Materials nicht in derLage, wird auf seine Kosten Ersatz für das verloreneMaterial beschafft. Gehört die Materialverwaltungzum Arbeitsumfang des Auftragnehmers,hat er eine Materialbilanz zu erstellen mit Bezeichnungdes erhaltenen Materials und Angaben mindestenszu Datum der Materialbewegung (Erhalt,Einbau, Lagerung, Rückgabe) und Status, d.h. eingebaut,eingelagert, zurückgegeben.14 ReserveteileDer Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Bestellerbis zum Ablauf der Nutzungsdauer des Bestellgegenstandes,maximal jedoch bis 10 Jahre nach Datumder Bestellung, auf Wunsch Reserveteile zuangemessenen Preisen und im übrigen zu den Bedingungender Bestellung anzubieten.15 Versand, Einlagerung15.1 Teillieferungen und -leistungen bedürfen der ausdrücklichenEinwilligung des Bestellers und sindals solche in den Versanddokumenten klar zukennzeichnen.15.2 Alle Versandpapiere sind ordnungsgemäß mit denvom Besteller vorgeschriebenen Angaben zu versehen,insbesondere mit Bestell- und Projektnummer,Bestellposition, Planziffer, Abmessungensowie Stückzahl und Gewicht pro Position.Verpackungs-, Markierungs- und Versandvorschriftendes Bestellers sind zu beachten.Der Besteller kann den Bestellgegenstand ohneordnungsgemäße Versandpapiere, Prüfpapiereoder Abnahmezeugnisse zurückweisen.15.3 Der Bestellgegenstand ist unter Beachtung derallgemeinen Transportvorschriften der Bahn oderSpediteure in angemessener Verpackung zu versenden.Der Auftragnehmer ist auf Verlangen desBestellers verpflichtet, durch Zusatzvereinbarungmit den von ihm eingesetzten Transporteuren sicherzustellen,dass die nicht mehr notwendigeVerpackung bei Übergabe kostenfrei für den Bestellerentfernt, zum Auftragnehmer bzw. Herstellerzurücktransportiert und dort verwertet wird.7 / 14


-15.4 Der Besteller kann - auch nach bereits erfolgterAnzeige der Versandbereitschaft - vom Auftragnehmerverlangen, den Versand des Bestellgegenstandeszurückzustellen, wenn die Übernahmevorübergehend unmöglich ist, und den Bestellgegenstandauf Kosten und Gefahr des Auftragnehmersbis zu 3 Monate sachgerecht einzulagern.Ist der Versand zahlungsauslösendes Ereignis, giltdieses Ereignis mit dem Verlangen des Zurückstellensdes Versandes als eingetreten. Die Zahlungeiner fälligen Rate erfolgt jedoch nur gegen vorgezogeneÜbereignung des Bestellgegenstandesan den Besteller.16 Abnahme16.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abnahmedes Bestellgegenstandes in Abweichung zu§ 640 Abs. 1 Satz 3 BGB nur durch ausdrücklicheErklärung der Abnahme durch den Besteller. Einbloßer Verweis auf Incoterms-Klauseln - auchwenn dieser in der Bestellung erfolgt - gilt keinesfallsals anderweitige Vereinbarung in diesemSinne. Eine Werksabnahme oder Inspektion desBestellers gilt nicht als vertragliche Abnahme.16.2 Voraussetzung für die Abnahme ist das Vorliegenaller erforderlichen behördlichen Abnahmezeugnisse,die der Auftragnehmer beizubringen hat.16.3 Alle für die Abnahme und die damit verbundenenTests erforderlichen Prüfgeräte und sonstigenHilfsmittel stellt der Auftragnehmer kostenlos undträgt die bei der Abnahme entstehenden Sachkosten.Auftragnehmer und Besteller tragen ihre dabeientstehenden Personalkosten selbst.16.4 Die Abnahme wird in einem Protokoll festgehalten.16.5 Zeigt sich beim Abnahmeversuch, dass der Bestellgegenstandnicht vertragsgemäß ist, hat der Auftragnehmerauf seine Kosten unverzüglich alle zurvertragsgemäßen Herstellung notwendigen Maßnahmendurchzuführen. Die Kosten des vergeblichenAbnahmeversuchs, wie z. B. Personalkostendes Bestellers, Kosten der Abnahmebehörden,trägt der Auftragnehmer, sofern ihn ein Verschuldentrifft.16.6 Bei nicht wesentlichen Mängeln kann die Abnahmenach alleiniger Entscheidung des Bestellersunter dem Vorbehalt erfolgen, dass diese Mängelinnerhalb einer festzulegenden angemessenenFrist beseitigt werden. Der Besteller kann hierfüreinen angemessenen Zahlungsrückbehalt vornehmen.16.7 Die Abnahme des Bestellgegenstandes bedeutetnicht den Verzicht des Bestellers auf ihm zustehendeRechte, insbesondere Ansprüche wegenSachmängeln, Schadensersatzansprüche aus Verzug,Vertragsstrafen etc.16.8 Der Besteller oder Endkunde ist berechtigt, denBestellgegenstand ganz oder teilweise probeweisevor Abnahme in Gebrauch zu nehmen, sofernder Auftragnehmer vorher informiert wird und ernicht unverzüglich aus wichtigem Grund widerspricht.Dies bedeutet keine Abnahme oder Teilabnahmeund hat keine Auswirkungen auf Zeitraumoder Umfang der Gewährleistungspflicht desAuftragnehmers.17 Sachmängelhaftung17.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dassder Bestellgegenstand frei von Mängeln ist, d. h.insbesondere, dass er die in der Bestellung beschriebenenEigenschaften aufweist und einenzweckentsprechenden, sicheren und störungsfreienBetrieb ermöglicht, dem neuesten anerkanntenStand der Technik und Wirtschaftlichkeit,den maßgeblichen technischen Unterlagenund den Vorschriften, Empfehlungen undRichtlinien gemäß den Ziffern 3.3 und 4.4 entspricht.17.2 Wegen der Besonderheiten des Anlagengeschäftskann eine Untersuchung und ggf. erforderlicheRüge normalerweise erst nach Einbau und Inbetriebnahmedes Bestellgegenstandes erfolgen. EineRüge von Mängeln, Falschlieferung oder Mengenabweichunggilt deshalb als rechtzeitig, wennsie unverzüglich nach Öffnen der Verpackung, Einbaubzw. Ingebrauchnahme erfolgt.17.3 Wenn in der Bestellung nicht anders vereinbart,beträgt die Gewährleistungszeit für den Bestellgegenstand,soweit dieser eine bewegliche Sachedarstellt oder sich auf eine bewegliche Sache bezieht,36 Monate ab Abnahme des Bestellgegen-8 / 14


-standes durch den Besteller. Stellt der Bestellgegenstanddagegen ein Bauwerk oder eine Sachedar, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweisefür ein Bauwerk verwendet wird oderbezieht er sich auf ein Bauwerk, so verbleibt es beider gesetzlichen Gewährleistungszeit von 5 Jahrenab Abnahme des Bestellgegenstands durch denBesteller.17.4 Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängelan dem Bestellgegenstand auf, hat der Bestellernach seiner Wahl Anspruch, dass der Auftragnehmerdiese in Abstimmung mit dem Besteller unverzüglichdurch Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferungkostenlos beseitigt und sämtlichehierdurch verursachten Mehrkosten trägt, insbesondereMaterial- und Arbeitskosten, TransportundWegekosten zum Verwendungsort des Bestellgegenstandessowie ggf. Kosten der Demontageund neuer Montage. Der Transport erfolgtnach Wahl des Bestellers.17.4.1 Die Beseitigung der Mängel hat, soweit erforderlich,mit verstärktem Personal- und Sachmitteleinsatz,im Mehrschichtbetrieb oder im Überstundeneinsatzzu geschehen. Soweit dies in dem Land, indem die Nachbesserungsarbeiten auszuführensind, zulässig ist, hat die Mängelbeseitigung, soweiterforderlich, außerdem auch im Sonn- oderFeiertagseinsatz zu erfolgen.17.4.2 Werden im Rahmen der Gewährleistung Teilegeändert oder durch andersartige ersetzt, so sindauch die entsprechenden bereits gelieferten Reserveteilekostenlos zu ändern bzw. zu ersetzen.17.4.3 Kann der Bestellgegenstand wegen der Mängelganz oder teilweise nicht genutzt werden, so verlängertsich die Gewährleistungsfrist um die Dauerder Nutzungsunterbrechung.In diesen Fällen hat der Auftragnehmer, soweitsinnvoll, unverzüglich auf seine Kosten Provisorienzu erstellen und bis zur endgültigen Mängelbeseitigungaufrechtzuerhalten, um solche Nutzungsunterbrechungenabzuwenden.17.4.4 Tritt ein gleichartiger Mangel trotz mehrmaligerNachbesserung wiederholt auf oder ist zu vermuten,dass auch andere Teile des Bestellgegenstandesvon dem Mangel betroffen sind, so ist der Auftragnehmerverpflichtet, die grundlegende Ursacheder Mängel auch an diesen Teilen durch geeigneteMaßnahmen, z. B. durch geänderte Konstruktionoder andere Werkstoffe, kostenlos zubeheben oder einer vom Besteller verlangten, angemessenenVerlängerung der Gewährleistungsfristfür die betreffenden Teile zuzustimmen.17.4.5 - Führt der Auftragnehmer die Mängelbeseitigungund/oder Ersatzlieferung trotz einer ihm gesetztenangemessenen Frist nicht in angemessenerZeit ordnungsgemäß durch, oder- hat der Auftragnehmer die Leistung oder Nacherfüllungernsthaft unrechtmäßig verweigert,oder- ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder- ist die Nacherfüllung für den Besteller unzumutbar,oder- ist es wegen besonderer Dringlichkeit nichtmehr möglich, den Auftragnehmer von demMangel und dem drohenden Schaden zu unterrichtenund ihm eine angemessene Frist zur eigenenAbhilfe zu setzen,kann der Besteller nach seiner Wahl:17.4.5.1 die Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferungselbst durchführen oder durch Dritte durchführenlassen (Ersatzvornahme). Die Kosten für dieseMaßnahme trägt der Auftragnehmer. Die Gewährleistungdes Auftragnehmers wird durch einesolche Ersatzvornahme nicht berührt, soweit nichtdie Ersatzvornahme nachweislich mangelhaftdurchgeführt wurde.oder17.4.5.2 Minderung des vereinbarten Preises des Bestellgegenstandesin dem Verhältnis, in dem zur Zeitdes Vertragsschlusses der Wert des Bestellgegenstandesin mangelfreiem Zustand zu seinem wirklichenWert gestanden haben würde, verlangen.Hat der Besteller bereits mehr als die geminderteVergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Auftragnehmerzu erstatten.oder17.4.5.3 Ersatz des vollen ihm durch Mängel des Bestellgegenstandesentstandenen Schadens einschließlichdes Schadens, der außerhalb des Bestellgegenstandeseintritt, und vergeblicher Aufwendungen,verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmerden Mangel nicht zu vertreten hat.9 / 14


-oder17.4.5.4 vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann auchzurücktreten und zusätzlich Schadensersatz nachZiff. 17.4.5.3 verlangen. Der Besteller kann auchvom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Umständevorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigenInteressen den sofortigen Rücktritt desBestellers rechtfertigen.17.5 Die Ansprüche aus Ziffer 17 können auch bereitsvor der Abnahme geltend gemacht werden.18 Produkthaftung, Pflichtverletzung18.1 Der Auftragnehmer stellt den Besteller von Ansprüchenaus Produzentenhaftung sowie aufgrunddes Produkthaftungsgesetzes frei, soweitder Schaden durch einen Fehler des Bestellgegenstandesverursacht ist. Der Auftragnehmerträgt insoweit alle Kosten und Aufwendungeneinschließlich der Kosten derRechtsverteidigung und einer Rückrufaktion,es sei denn, die Ursache für den Fehler lagnicht in seinem Verantwortungsbereich. ÜberInhalt und Umfang der durchzuführendenRückrufmaßnahmen ist der Auftragnehmer zuinformieren.18.2 Verletzt der Auftragnehmer schuldhaft eineVerpflichtung aus oder in Zusammenhang mitder Bestellung, so kann der Besteller Ersatz deshierdurch entstandenen Schadens einschließlichdes Schadens, der außerhalb des Bestellgegenstandeseingetreten ist, verlangen, essei denn, der Auftragnehmer hat die Pflichtverletzungnicht zu vertreten. Der Besteller wirdabweichend davon jedoch Ansprüche wegenProduktionsausfall oder entgangenen Gewinnnur geltend machen, wenn Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegtoder der Besteller seinerseits von Kunden odervon Dritten deswegen in Anspruch genommenwird oder diese Schäden durch eine Versicherungdes Auftragnehmers abgedeckt sind.19 Rechte DritterWird der Besteller von einem Dritten wegeneines vom Auftragnehmer verschuldetenRechtsmangels in Anspruch genommen, so istder Auftragnehmer verpflichtet, den Bestellervon diesen Ansprüchen freizustellen, ihm denentstehenden Schaden und Aufwendungen zuersetzen und/oder vom Berechtigten die erforderlichenRechte zu erwirken.20 Geheimhaltung, Eigentum20.1 Unterlagen, Daten und Gegenstände, die derAuftragnehmer vom Besteller zur Ausführungder Bestellung erhält, bleiben Eigentum desBestellers und sind einschließlich der darinenthaltenen oder verkörperten technischenund kaufmännischen Informationen vertraulichzu behandeln. Sie dürfen ohne Einwilligungdes Bestellers weder kopiert, veröffentlicht,Dritten zugänglich gemacht werden, noch außerim Rahmen der Bestellung benutzt werden.Sie sind auf Wunsch des Bestellers unverzüglichan diesen zurückzugeben bzw. von denDatenträgern des Auftragnehmers zu löschen.Der Auftragnehmer wird sein Personal entsprechendanweisen und verpflichten.20.2 Alle Zeichnungen, Datenträger und sonstigenUnterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmender Bestellung anfertigt, gehen in das Eigentumdes Bestellers über.21 Veröffentlichungen, WerbungOhne Einwilligung des Bestellers darf der Auftragnehmerkeine Veröffentlichungen im Zusammenhangmit der Bestellung oder der Anlagemachen oder veranlassen. Dies gilt auchfür die Verwendung als Referenz.22 Sistierung, Kündigung22.1 Der Besteller kann jederzeit durch schriftlicheMitteilung an den Auftragnehmer die weitereAusführung der Bestellung sistieren oder kündigen.Bei Erhalt dieser Mitteilung hat der Auftragnehmera) die Arbeiten am Bestellgegenstand einzustellen,b) keine weiteren Aufträge an Dritte bezüglichdes Bestellgegenstandes zu erteilen,c) sich zu bemühen, die sofortige Stornierung10 / 14


-bzw. Sistierung von Aufträgen, die er Drittenbezüglich des Bestellgegenstandes erteilt hat,zu erreichen, sofern vom Besteller verlangt,d) für die Ausführung der Bestellung beschafftesoder reserviertes Material, alle in Arbeit befindlichenoder fertiggestellten Lieferungenund Leistungen, ob bei sich oder seinen Unterlieferanten,bis zu weiteren Weisungen desBestellers zu sichern,e) die Weisungen des Bestellers bezüglich dieserLieferungen und Leistungen zu beachten.22.2 Kündigt der Besteller aus beim Endkunden liegendenGründen (z. B. Zahlungseinstellungoder Vertragsstornierung), so hat der AuftragnehmerAnspruch auf Zahlung des anteiligenPreises für die vertragsgemäß ausgeführtenLieferungen und Leistungen, zuzüglich einesangemessenen Gemeinkostenanteils für dennicht ausgeführten Teil des Bestellgegenstandessowie der nachgewiesenen, angemessenenKosten der Einstellung der Ausführung derBestellung.22.3 Bei Sistierung bzw. Wiederaufnahme der Arbeitenkann der Auftragnehmer Ersatz der hierdurchentstehenden, angemessenen undnachzuweisenden Mehrkosten sowie eine angemesseneTerminverschiebung verlangen.22.4 Kündigt der Besteller aus Gründen, die der Auftragnehmerzu vertreten hat, kann der Bestellerwahlweise- Lieferung bzw. Übernahme der bereits fertiggestelltenLieferungen und Leistungenverlangen und die noch nicht fertiggestelltenLieferungen und Leistungen auf Gefahrund Kosten des Auftragnehmers wahlweiseselbst oder durch Dritte fertigstellen undliefern. Ziff. 17.4.5.1 Satz 3 gilt entsprechend.Für die Lieferungen und Leistungen,die vom Besteller übernommen werden, erhältder Auftragnehmer den anteiligenPreis der Bestellung, abzüglich etwaigerMehrkosten und Aufwendungen, die demBesteller durch die anderweitige Fertigstellungentstanden sind;oder- auf die Leistung des Bestellgegenstandesverzichten und Schadensersatz statt derLeistung verlangen. Die Kosten für einenetwaigen Abbau, Abtransport und sonstigeim Zusammenhang mit der Kündigung entstehendeKosten trägt der Auftragnehmer.Der Besteller kann den Bestellgegenstandkostenlos solange benutzen, bis eine Ersatzlösungbetriebsbereit ist, längstens jedoch12 Monate. Ferner hat der Auftragnehmerdem Besteller sämtliche geleistetenZahlungen Zug um Zug gegen Rückgabedes Bestellgegenstandes bzw. der betreffendenTeile rückzuerstatten.Als Kündigungsgründe, die der Auftragnehmerzu vertreten hat, gelten insbesondere- Zahlungseinstellung durch den Auftragnehmer,- Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oderInsolvenzverfahrens über das Vermögendes Auftragnehmers,22.5 Im Falle der Kündigung wird der Auftragnehmersämtliche Zeichnungen, Pläne, Datenträgerund sonstigen technischen Unterlagen, dieim Zusammenhang mit der Bestellung von ihmerstellt oder ihm übergeben wurden, dem Bestellerunaufgefordert aushändigen.23 Abgaben, Zahlung, Rechnungsstellung, Bürgschaft,Aufrechnung, Zahlungsverzug, Abtretung23.123.1.1 Jede Vertragspartei ist für ihre sich aus derBestellung ergebenden Steuern und steuerlichenVerpflichtungen aller Art selbst verantwortlich.23.1.2 Alle in der Bestellung genannten Vergütungensind Netto-Beträge, d.h. jeweils ohne gesetzlicheMehrwertsteuer.23.1.3 Der Auftragnehmer muss seine Rechnungenformal, inhaltlich und rechtlich ordnungsgemäßerstellen, um eine korrekte Erstattung derMehrwertsteuer zu gewährleisten.23.1.4 Wenn aufgrund behördlicher Maßnahmen dieMehrwertsteuerzahllast einer Vertragsparteierhöht oder die Vorsteuer einer Vertragsparteigemindert wird, sind beide Parteien verpflich-11 / 14


-tet, die betroffene Rechnung entsprechend zukorrigieren.23.1.5 Direkte Steuern, die aufgrund der Zahlungen indem Land des Bestellers erhoben werden,trägt der Auftragnehmer. Alle aufgrund desVertrages zu zahlenden Beträge werden nachAbzug sämtlicher Steuern, Abgaben oder Verwaltungsgebühren,die an der Quelle einbehaltenwerden und die der Besteller aufgrundgesetzlicher Vorschriften an die jeweiligenSteuerbehörden abführen muss, ausgezahlt.Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommeneine Ermäßigung oder Befreiungvon der Quellensteuer vorsieht, wird der Bestellerden entsprechenden Betrag nur dannzahlen, wenn der Auftragnehmer dem Bestellereine gültige Freistellungsbescheinigungvorgelegt hat, und zwar spätestens am Tag derZahlung.23.1.6 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für alleweiteren ihm durch Gesetz auferlegten Verpflichtungen.Der Auftragnehmer haftet demBesteller gegenüber für alle Forderungen oderNachteile, die dieser wegen der Verletzungdieser Pflichten durch den Auftragnehmer erleidet.23.1.7 Der Auftragnehmer haftet für alle Zölle, Gebührenund Steuern jeder Art, einschließlichder Steuern und Abgaben auf Löhne, Gehälterund andere Vergütungen seiner Mitarbeiterund Mitarbeiter Dritter, die ihm bei der Ausführungdes Auftrages anfallen.23.2 Grundlage für die Abrechnung von Einheitspreisbestellungenist die prüffähige Berechnungder Materialmengen (sog. Massenberechnung).Werden vereinbarungsgemäßmehrere Zahlungsanforderungen gestellt, sosind in den Massenberechnungen die bis zumvertraglich vereinbarten Ende der Abrechnungsperiodeausgeführten Massen des Abrechnungszeitraumsund die Gesamtmassender Einzelleistungen anzugeben.Die Baustellenleitung des Bestellers attestiertdurch ihre Unterschrift auf dem Aufmaßblattnur die Richtigkeit der Massen im Zusammenhangmit den beschriebenen Leistungen. DieÜberprüfung der angegebenen Leistungspositionenund sämtlicher Preise auf Übereinstimmungmit dem Aufmaß bleibt der späterenRechnungsprüfung vorbehalten.Die Massenberechnungen von Einzelleistungensind unmittelbar nach Fertigstellung derEinzelleistungen aufzustellen und an dieBaustellenleitung des Bestellers, unabhängigvon der Rechnungslegung, entsprechend demBaufortschritt einzureichen.23.3 Stundenlohnarbeiten werden über Stundennachweisabgerechnet. Stundennachweisesind arbeitstäglich aufzustellen und derBaustellenleitung des Bestellers zur Bestätigungbis 10.00 Uhr des der Ausführung folgendenArbeitstages vorzulegen. Aus dem Stundennachweismüssen die Bestellnummer, derAusführungsort und die genaue Beschreibungder durchgeführten Arbeiten, die Namen undQualifikation der Ausführenden, die Anzahl dervon ihnen geleisteten Arbeitsstunden sowieder Name des Auftragerteilenden hervorgehen.Sofern Reisestunden zu vergüten sind,dürfen diese nicht in den nachgewiesenen Arbeitsstundenenthalten sein. Vom Auftragnehmerbeigestellte Materialien, Werkzeugeund Hilfseinrichtungen werden nur dann vergütet,wenn dies gemäß Bestellung vorgesehenist und sie auf einem separaten Aufmaßblatterfasst sind. Arbeiten, für die ein Pauschalpreisvereinbart wurde, werden nur bezahlt,wenn die Durchführung der Arbeitenvom Auftragnehmer nachgewiesen wird.23.4 Zahlungsanforderungen, Rechnungen sowieGut- und Lastschriftanzeigen sind prüffähig unterAngabe der Bestellnummer in einfacherAusfertigung und an die Abteilung Rechnungsprüfungdes Bestellers adressiert einzureichen.Die Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.Weiterhin ist die Umsatzsteuernummer desAuftragnehmers in der Rechnung anzugeben.23.5 Zahlungsvoraussetzung ist außerdem, dass allezahlungsauslösenden Ereignisse der betreffendenwie auch der vorhergehenden Raten erfülltsind.23.6 Ist vereinbart, dass ein Gewährleistungseinbehaltgegen Bürgschaft abgelöst werden kann,kann der Besteller die Ablösung des Einbehaltsablehnen, solange ihm gegenüber der Endkundewegen des Bestellgegenstandes Zahlungenzurückbehält.12 / 14


-23.7 Der Auftragnehmer kann nur mit seinen vomBesteller nicht bestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen gegen Forderungendes Bestellers aufrechnen.Der Besteller kann nicht nur mit seinen eigenenGegenforderungen, sondern aufgrund derihm erteilten Ermächtigungen auch mit sämtlichenForderungen anderer zum LINDE-Konzerngehörenden Gesellschaften (§ 18 AktG) gegendie Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.Sind die Forderungen verschieden fällig,so werden die Forderungen des Bestellers insoweitspätestens mit der Fälligkeit der Verbindlichkeitendes Bestellers fällig und mitWertstellung abgerechnet.23.8 Schlussrechnungen sind als solche zu kennzeichnenund innerhalb von 4 Wochen nachAbnahme des Bestellgegenstandes, aufgegliedertnach den in der Bestellung genanntenPlanziffern und allen bisher einzeln eingereichtenRechnungen mit Rechnungsnummer,-datum, -summe, Rückbehaltssumme sowiemit der Gesamtsumme der Rückbehalte,fälligen Zahlungen und Umsatzsteuer einzureichen.Außerdem ist, soweit vorhanden, dasgemeinsam vom Auftragnehmer und Bestellerunterzeichnete Protokoll über die mechanischeFertigstellung zum Zwecke der Freigabe derZahlung beizufügen.Die Zahlung der Schlussrechnung enthebt denAuftragnehmer nicht von seinen vertraglichenPflichten und Gewährleistungen.23.9 Der Besteller kommt ausschließlich dann inVerzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen abFälligkeit der Zahlung und Zugang der Rechnungauf eine Mahnung des Auftragnehmersnicht bezahlt oder wenn er zu einem in der Bestellungkalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunktnicht bezahlt.23.10 Als Verzugszinssatz bei Zahlungsverzug desBestellers werden 5 % pro Jahr vereinbart, sofernder Auftragnehmer nicht einen höherenVerzugsschaden nachweist.23.11 Die Abtretung von Forderungen gegen den Bestellerbedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Zustimmung,die er nur bei Vorliegen eines wichtigenGrundes verweigern wird.24 Compliance Klausel24.1 Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestimmungendes „Verhaltenskodex für Lieferanten der<strong>Linde</strong> AG“ einzuhalten. Eine Kopie des Kodexwurde dem Lieferanten ausgehändigt. Der Kodexkann ebenfalls im Internet unter„www.linde.com/supplier-coc“ aufgerufenund eingesehen werden.24.2 Zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungendes Verhaltenskodex für Lieferanten der<strong>Linde</strong> AG wird der Lieferant auf Aufforderungdurch den Besteller entsprechende Daten zurVerfügung stellen oder eine Eigenauditierungdurchführen.24.3 Wenn der Besteller den begründeten Verdachthat, dass der Lieferant in schwerwiegenderWeise gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG verstößt,kann der Besteller oder ein von ihm beauftragterDritter Audits in den Geschäftsräumendes Lieferanten durchführen, um die Einhaltungder Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG zu überprüfen.Der Besteller unternimmt alle vertretbarenBemühungen um sicherzustellen, dass die Auditsunter Beachtung der anwendbaren Datenschutz-und sonstiger Vorschriften in einer Artund Weise durchgeführt werden, dass sie wederzu gravierenden Störungen des Betriebsablaufsführen noch gegen Vertraulichkeitsvereinbarungendes Lieferanten mit Drittenverstoßen. Der Lieferant verpflichtet sich,bei der Durchführung von Audits in zumutbarerWeise zu kooperieren. Die ihr bei der Durchführungvon Audits entstehenden Kosten trägtjede Partei selbst.24.4 Wenn der Lieferant in schwerwiegender Weisegegen die Bestimmungen des Verhaltenskodexfür Lieferanten der <strong>Linde</strong> AG verstößt und denVerstoß trotz Aufforderung durch den Bestellernicht abstellt, kann der Besteller zusätzlich zuanderen dem Besteller zustehenden Rechten,den Vertrag und jede Bestellung fristlos kündigenbzw. vom Vertrag zurücktreten.24.5 Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere,aber nicht beschränkt darauf, vor, beiZwangs- oder Kinderarbeit, Korruption und Bestechungsowie bei Verstoß gegen die Um-13 / 14


-weltbestimmungen des Verhaltenskodex fürLieferanten der <strong>Linde</strong> AG.25 TeilunwirksamkeitSollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungenoder sonstige Bestandteile der Bestellungunwirksam und/oder nicht durchführbarsein oder zukünftig werden, so wird die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen dadurchnicht berührt.26 ErfüllungsortSofern sich aus der Bestellung nichts anderesergibt, ist Erfüllungsort die Baustelle.27 Anwendbares RechtAuf den Vertrag findet ausschließlich das Rechtder Bundesrepublik Deutschland Anwendung,jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts, derHaager Einheitlichen Kaufgesetze und desWiener UNCITRAL-Kaufrechtsabkommens(CISG).28 Gerichtsstand/Schiedsgericht28.1 Für Auftragnehmer mit Hauptgeschäftssitz inder EU, Norwegen, Island oder der Schweiz:Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhangmit dem Vertrag ergebenden Streitigkeitenist Dresden. Der Besteller ist auch berechtigt,an jedem für den Auftragnehmer begründetenGerichtsstand zu klagen.28.2 Für Auftragnehmer mit Hauptgeschäftssitz außerhalbder in Ziff. 27.1 genannten Staaten:Alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesemVertrag ergebenden Streitigkeiten werdennach der Schiedsordnung der InternationalenHandelskammer, Paris, von einem oder mehrerengemäß dieser Ordnung bestelltenSchiedsrichtern unter Zugrundelegung deutschenProzessrechts und unter Ausschluss desordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.Das Schiedsgericht tagt in Dresden in deutscherSprache.14 / 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!