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Herbst 2013 - in der Gemeinde Virgen in Osttirol

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42 I Bürgerservice<strong>Virgen</strong>AktivBÜRGERSERVICE – Wichtige InformationenGeme<strong>in</strong>dewege, die die Geme<strong>in</strong>demit den eigenen Fahrzeugen undGeme<strong>in</strong>dearbeitern räumt:– Zufahrt Recycl<strong>in</strong>ghof neu undTischlerei Mariacher– Parkplatz Dr. Huber– Parkplatz ADEG und h<strong>in</strong>ter ADEGbis L<strong>in</strong>denweg 14– von Landesstraße über Feldflurweg77 (Fuetsch) bis Haus Nr. 93(Schnei<strong>der</strong>)– Parkplatz bei Lift– Auf <strong>der</strong> Weite– Prozessionsweg zur Antoniuskapelle– von Landesstraße bis Feldflurweg 67– Platz vor altem Recycl<strong>in</strong>ghof– Platz vor dem Geme<strong>in</strong>deamt –Zugang Pfarramt– westseitiger Friedhofvorplatz(vor Virgerstube)– ostseitiger Friedhofvorplatz (unterhalbvom Messner) – Friedhofwege– Pfarrplatz und Geme<strong>in</strong>deparkplatzsüdlich des Widums– Vorplatz Widum (E<strong>in</strong>gangsbereichPfarrsaal)– Platz vor Feuerwehr– Dorfplatz– Gehsteige masch<strong>in</strong>ell <strong>Virgen</strong>,Mitteldorf und Obermauern– händische RäumarbeitenAuf diesem Wege möchten wir unsauch für die Schneeräumung des Kirchenaufganges<strong>in</strong> Obermauern bedanken,welche schon jahrelang ehrenamtlichvon Hildegard und MichaelWibmer durchgeführt wird.Für die Räumung bei den Kirchentoren <strong>der</strong>Pfarrkirche im Westen sowie beim Sakristeie<strong>in</strong>gangist <strong>der</strong> Mesner zuständig.Die Durchführung des W<strong>in</strong>terdienstesstellt beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an diedamit Beauftragten. Die privatenSchneeräumer und die Geme<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>dbemüht, den W<strong>in</strong>terdienst zur Zufriedenheitaller durchzuführen.Daher möchten wir die Bevölkerung umVerständnis ersuchen, dass es nicht möglichist, alle Strecken gleichzeitig zuräumen und e<strong>in</strong> gewisses Maß an Rücksichtnahmeden Schneeräumern entgegenzu br<strong>in</strong>gen. Auch möchten wird daraufh<strong>in</strong>weisen, dass die Eigentümer <strong>der</strong>Grundstücke, die Ablagerung des auf demWeg entlang ihrer Grundstücke anfallendenSchnees auf ihren Grundstücken zudulden haben – die Geme<strong>in</strong>de ist nichtverpflichtet, Hauszufahrten freizumachenbzw. freizuhalten o<strong>der</strong> Schnee zuverräumen. Immer wie<strong>der</strong> wird beobach-BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

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