Aufgrund der schlüssigen und nachvollziehbaren Aussagen des Amtssachverständigen fürFischereiwesen, ist davon auszugehen, dass der Anspruch der Fischereiberechtigten dem Grundenach besteht. In welcher Höhe der Anspruch jedoch tatsächlich festzulegen sein wird, kann nurdurch weitere Erhebungen festgestellt werden.Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Antragswerberin mit den Fischereiberechtigten eineprivatrechtliche Vereinbarung treffen und diese bis zu dem in den Nebenbestimmungenangegebenen Zeitpunkt der Behörde vorlegen. In diesem Fall hat eine weitmäßige Bestimmungder Entschädigung zu unterbleiben. Die Frist ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe, der zuFolge ein allenfalls notwendiger Entscheid über die Höhe der Entschädigung innerhalb einesJahres erlassen werden müsste.Zu Spruchpunkt 3: "Verfahrenskosten"Die Kostenvorschreibung ist in den zitierten Rechtsvorschriften begründet.RechtsmittelbelehrungGegen diesen Bescheid können Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich 1 bei unsBerufung erheben. Die Berufung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, undeinen begründeten Rechtsmittelantrag zu enthalten. Eine innerhalb der genannten Berufungsfristbis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 erhobene Berufung gilt als rechtzeitig erhobeneBeschwerde beim Verwaltungsgericht. 2Läuft die Berufungsfrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und haben Sie bis dahin keineBerufung erhoben, können Sie vom 1. Jänner bis zum Ablauf des 29. Jänner 2014 Beschwerdebeim Verwaltungsgericht erheben.Wird Ihnen der Bescheid allerdings erst nach Ablauf des 31. Dezember 2013 zugestellt, könnenSie innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.Die Beschwerde ist schriftlich 1 bei uns einzubringen und hat zu enthalten:1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides,2. die Bezeichnung der belangten Behörde (Bescheid erlassenden Behörde),3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,4. das Begehren und5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebrachtist. 2Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zubeantragen.Hinweis:Mit diesem Bescheid wird Bewilligungen (Genehmigungen, Feststellungen), die allenfalls nachanderen gesetzlichen Vorschriften für das Vorhaben erforderlich sind, nicht vorgegriffen.1 Schriftlich bedeutet handschriftlich oder in jeder technisch möglichen Form nach Maßgabe der Bekanntmachungen derBezirkshauptmannschaft <strong>Eferding</strong> unter [http://www.bh-eferding@ooe.gv.at].2 Das Rechtsmittel ist mit 14,30 Euro und Beilagen sind mit je 3,90 Euro pro Bogen, maximal aber mit 21,80 Euro proBeilage zu vergebühren.Seite 8
Dieser Bescheid ergeht unter Anschluss je einer Verhandlungsschrift an:1. Parteien und Beteiligte:1. VERBUND Hydro Power AG, Europaplatz 2, 1150 Wien2. Gemeinde Hartkirchen3. Gemeinde Pupping4. Gemeinde Alkoven5. via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH, Standort West,Ritzbergerstraße 38, 4082 Aschach/Donau als Verwalter des öffentlichen Wassergutes6. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel, z.Hd. Herrn Rudolf Wieshofer, Im Tal 1, 4150Rohrbach7. Gertraud Achleitner, Teichstraße 5, 4072 Alkoven8. Renate Fenzl, Prägartnerhofstr. 27, 4072 Alkoven9. Rudolf Holzinger, Kirchenstraße, 4072 Alkoven10. Andreas Haiböck, Gstöttenau 25, 4070 <strong>Eferding</strong>11. Ernst Wögerer, Deinham 21, 4070 <strong>Eferding</strong>12. Christian Mimra, Wörth 82, 4070 <strong>Eferding</strong>13. Franz Auer, Deinham 18, 4070 <strong>Eferding</strong>14. Dipl.-Ing. Melanie Auer, Deinham 18, 4070 <strong>Eferding</strong>15. Josef Dannerbauer, Obmann des Fischereirevierausschusses Donau A, Linzerstraße 39, 4070<strong>Eferding</strong>16. Ernst Seimair, Mühlenstraße 6c, 4050 Traun17. Oö. Landesfischereiverein, z.Hd. Herrn Präsident RR Peter Jilka, Mozartstraße 50, 4020 LinzHermann Grünberger, Oberlandshaag 33, 4101 Feldkirchen18. Wolfgang Aigner, Weidet 27, 4101 Feldkirchen19. Johann Ehmayr, Burgerstraße 50, 4060 Leonding20. Ernst Heinzl, Weidet 9, 4101 Feldkirchen21. Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Beschaffungsmanagement,Bahnhofplatz 1, 4020 Linz, vertreten durch Herrn Helmut Waß22. Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-,Umwelt und Wasserrecht (Wasserwirtschaftliches Planungsorgan)23. Energie AG OÖ, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz, vertreten durch Klemens Kirchmair24. Fischerinnung <strong>Eferding</strong>, vertreten durch Herrn Johann Höller, Wagrein 43, 4070 <strong>Eferding</strong>Seite 9