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Prüfbericht der obersten Wasserrechtsbehörde beim ... - Verbund

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Abstaubeginn ab 1000 m"/s (knapp über HQ1 = 970 m"/s) Absenkziel 457,50 bei HQ500(Kurve voll ausgezogen)C),,Vorabsenkung nach Durchflussprognose"Abstaubeginn wie zuvot, Absenkziel wie zuvor aber bereits bei HQ100 = 2300 m3/s erreicht(Kurve strichliert)D) ,,Spülabsenkung"Nicht maßgeblich für den Hochwasserfallln Zusammenschau mit <strong>der</strong>verbalen Aussage unter Pkt. 4.2,,B,ei Wasserführungen iiber 1000m"/s ist mit Rücksicht auf die Freibordhöhe <strong>der</strong> Dammkronen und auf die Begrenzung <strong>der</strong>Ausuferungen an <strong>der</strong> Stauwuzel eine Spiegelabsenkung vozunehmen, die vomVerlandungsgrad des Stausees und vom Zufluss bestimmt wird." ist davon auszugehen, dassbei verlandetem Stauraum wie vorliegend nach <strong>der</strong> Absenkkurve B vozugehen ist. DieseKurve ist im Anhang voll ausgezogen. Die weitere Aussage im Text: ,,Angestrebt wird eineStauregelung nach <strong>der</strong> Zuflussprognose mit einer Absenkung bis max. 4 m, die bei einerWasserführung von 2300 m"/s erreicht wird" wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> im Anhang nurstrichliert eingetragenen Kurve C und <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> tatsächliche Abstau nicht näherbeschrieben wird, sodass in extremer Weise unterschiedliche Möglichkeiten bestehen dasAbsenkziel zu erreichen, als zukünftig angedachte Lösung bewertet.Es ist die Abstaukurve (B)als WBO-Soll anzusetzen.KW FerlachWasserrechtliche Bewilligung <strong>der</strong> BUO (Stand September 2008) mit Bescheid des BMLF vom13. August 1998 und mit identen Abstaukurven im Zentralwartebescheid 201 1.Es sind 4 Abstaukuruen eingetragen.1) Anfangszustand ohne Stauraumverlandung wenn alle Wehrfel<strong>der</strong> zur Verfügungstehen.Diese Abstaukurve ist maßgeblich, da <strong>der</strong> Stauraum nahezu unverlandet ist (wenige %Verlandungsvolumen) und kein Wehrfeld <strong>beim</strong> Ereignis außer Betrieb war.2) und 3) idente Absenkkurven ab HQ1 = 970 m'/s auf ein Absenkziel von 433,80 beiHQ200. Maßgeblich für einen Stauraum mit Endverlandung o<strong>der</strong> bei Blockade einesWehrfeldes. Deutlich steilere Abstaukurve als (1) - im Anlassfall nicht maßgeblich, dadie Voraussetzungen nicht zutrafen.4) Spülstauregelung (nicht maßgeblich für den Hochwasserfall)KW AnnabrückeBewilligung <strong>der</strong> BÜO (Stand Juli 2002) mit Bescheid des BMLFUW vom 16. Dezember 2004.3 Stauzielabsen kkurven1. Absenkkurve unverlandet, Absenkung des Stauzieles 416,40 ab Q = 1000 m3/s (HQt =970 m3/s) auf das Absenkziel416,05 bei HQ500Diese Abstaukurve ist maßgeblich da <strong>der</strong> Stauraum nahezu unverlandet ist.2. Absenkkurve nach Endverlandung, Absenkung des Stauzieles ab Q = 1000 m"/s aufein Absenkziel 412,40 bei HQ100 = 2300 m3/s3. Spülstauregelung (nicht maßgeblich für den Hochwasserfall)KW EdlingBÜO (Stand September 1998) genehmigt mit Schreiben des BMLF vom 21. Oktober 1998. Esist eine einzige Absenkkurve mit Absenkung vom Stauziel 390,80 ab Durchfluss 440 m3/s aufein Absenkziel von 386,55 bei HQ100 = 2350 m'/s und weiter auf 386,23 bei HQ5000vorgegeben und somit maßgeblich.Für Spülungen ist nur ein Absenkpunkt angegeben und es ist dieser Lastfall für dieHochwasserabfuh r n icht relevant.

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