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Prüfbericht der obersten Wasserrechtsbehörde beim ... - Verbund

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- t2-Unterlauf (Reduktion <strong>der</strong> Hochwasserspitze auf 1.800 m'/s und ca. 6 Stunden später als reala ufgetreten) festgestellt.ln <strong>der</strong> Argumentation <strong>der</strong> GAK werden die konkreten Vorgaben <strong>der</strong> gÜO m¡t aus Sicht <strong>der</strong>GAK zulässigem bzw. erfor<strong>der</strong>lichem Abweichen von <strong>der</strong> BUO vermengt und im Weiteren einnoch stärkeres Abweichen von <strong>der</strong> BÜO als real ausgeführt als wasserrechtlich bewilligterKonsens gewertet.Diese Ansicht ist offensichtlich verfehlt, da die Abweichung von einer BUO, und mag dieAbweichung auch fachlich / sachlich berechtigt sein, nicht als konsensgemäße Erfüllung <strong>der</strong>BUO gewertet werden kann. Nachdem offensichtlich wurde, dass die BUOen nicht mehr <strong>der</strong>anzustrebenden wassenruirtschaftlichen Ordnung entsprechen, wurde die Adaptierungumgehend veranlasst und eine entsprechende wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung istvorgesehen für 1 6.05.201 3.Die Berechtigung bzw. die Verpflichtung von <strong>der</strong> BUO (Abstaukurve - Wehr OW)abzuweichen, wird von <strong>der</strong> GAK damit begründet, dass von 2 Pegeln (OW-Pegel und ÖBg-Brückenpegel) nur einer -<strong>der</strong> OBB-Brückenpegel- einzuhalten wäre. Entscheidend ist somitdie Frage, ob alle in einem Stauraum vorgegebenen Pegel bzw. Pegelkurven einzuhalten sindund warum in manchen Stauräumen überhaupt mehrere Pegel vorgeschrieben wurden.Es kommt häufig vor, dass im zeitlichen Verlauf des Hochwassers unterschiedliche Pegelhydraulisch kritische Situationen anzeigen, auch die unterschiedliche Entstehung desHochwassers aus verschiedenen Zuflüssen o<strong>der</strong> eine geän<strong>der</strong>te Beschaffenheit desStauraums bzw. <strong>der</strong> Abflussquerschnitte (Verlandung) kann unterschiedliche Pegel zuhydraulisch relevanten, kritischen Pegeln machen. Wenn von vorneherein feststeht, dass mit<strong>der</strong> Einhaltung eines einzigen Pegels die Hochwassersicherheit im gesamten Stauraum unterallen denkbaren Randbedingungen gewährleistet ist, wird auch nur dieser eine Pegel bzw. dieEinhaltung dieses Pegels vorgeschrieben. Sobald mehrere Pegel vorgeschrieben werden, istes zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bewilligung <strong>der</strong> Betriebs- und Ubenrvachungsordnung nicht eindeutig,dass bei allen Arten von Hochwässern und zu allen Zeiten des Hochwassers ein einzigerPegel die Sicherheit gewährleistet. Wenn mehrere Pegel vorgeschrieben sind, ergibt sichzwangsläufig, dass nur ein Pegel exakt nachgefahren werden kann und die an<strong>der</strong>en Pegeluntedahren werden; die schärfste Bedingung gilt. Die Frage <strong>der</strong> Priorität von Pegeln stellt sichüberhaupt nicht. Die Frage <strong>der</strong> Priorität stellt sich lediglich, wenn einerseitsAbstaugeschwindigkeiten begrenzt werden (um Böschungsrutschungen zu vermeiden)an<strong>der</strong>erseits ein rascher Abstau zur Sicherung gegen Uberströmung <strong>der</strong> Dämme erfor<strong>der</strong>lichist. Diese Frage <strong>der</strong> Priorität stellte sich <strong>beim</strong> gegenständlichen Hochwasser nicht, da dieAbstaugeschwindigkeit nahezu vollständig eingehalten werden konnte und Abweichungen von<strong>der</strong> konsensgemäßen Abstaukurve nicht mit <strong>der</strong> ,,verpflichteten" Einhaltung vonAbsenkgeschwindigkeiten begründet wurden und auch nicht nachvollziehbar begründbarwaren.ln <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bewilligung des KW Edling vom'13. März 1959 wird dazu relevantausgeführt:,,Der Berechnung <strong>der</strong> Abfuhr des RHHW wurde mit Rücksicht auf die Freibordhöhe bei <strong>der</strong>Eisenbahnbrücke eine Absenkung <strong>beim</strong> Wehr auf Spiegelhöhe + 385,85 mMH zugrundegelegt. Daraus ergab sich die Höhe des Wehrrückens mit 373,65 mMH."und,,Bei Katastrophenhochwasser wird <strong>der</strong> Stauspiegel am Wehr auf Höhe 385,85 mMH, bei <strong>der</strong>Eisenbahnbrücke auf Höhe 393,14 mMH liegen. Die freie Höhe unter<strong>der</strong> KUK wird dann noch1 ,43 m betragen."und

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