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Prüfbericht der obersten Wasserrechtsbehörde beim ... - Verbund

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WASSERRECHT- WASSERKRAFTWERKE.HOCHWASSERSCHIJTZ UND ÖFFENTLICHESWASSERGUTAbteilung ì/6An die<strong>Verbund</strong> Hydro Power AGEuropaplalz21 150 Wien352VEBBLJND AGËuro¡:aptatz Z6 lrJNl 2013Wierr. am 13.05.2013Ihr ZeicherV Ihle Ceschäftszahllhle Nachricht vornLJnsere CeschäftszahlBMLFUW-uw.4.1.11t0178-v6t2013Sach bealbeiter'( i n )/KlappeDr Honsig-Erlenburg/ 6406magdalena. honsigerlenburg@lebens ministeriu m. atGegenstand: <strong>Verbund</strong> Hydro Power AG, Draukraftwerke, Hochwasserereign¡s an <strong>der</strong>Drau am 05.11.2012, Betriebsführung im Hochwasserfall;Übermittlung des wasserbautechnischen Endgutachtens des BMLFUWunter Beurte¡lung des <strong>Prüfbericht</strong>s <strong>der</strong> Gewässeraufsicht Kärnten und desEndberichts <strong>der</strong> <strong>Verbund</strong> Hydro Power AG inklusive <strong>der</strong> Erläuterungen <strong>der</strong>Unterschiede <strong>der</strong> hydrologischen Ansätze und <strong>der</strong> ergänzendenSensitivitätsu ntersuc h u n ge nAls Folge <strong>der</strong> extremen Nie<strong>der</strong>schläge am 05.11.2012 ist es bei den Wasserkraftanlagen <strong>der</strong><strong>Verbund</strong> Hydro Power AG an <strong>der</strong> Drau zu außerordentlichen Hochwasserabflüssengekommen.Die Zuständigkeit für die Draukraftwerke Rosegg-St. Jakob, Feistritz-Ludmannsdorf, Ferlach-Maria Rain, Annabrücke, Edling, Schwabeck und Lavamünd (alle <strong>Verbund</strong> Hydro Power AG)liegt gemäß S 100 WRG <strong>beim</strong> Bundesminister für Land- und Forstwi¡1schaft, Umwelt undWasserwiftschaft.Die Betriebsführung im Hochwasserfall ist für die in die Zuständigkeit des BMLFUW fallendenKraftwerke auf unterschiedliche Weise geregelt. Die entsprechenden Vorschriften sind imRahmen <strong>der</strong> Bewilligungsbescheide für die Kraftwerke erlassen worden bzw. in eigenenBetriebs- und Uben¡vachungsordnungen geregelt worden. lm Rahmen <strong>der</strong> Betriebsführung <strong>der</strong>Kraftwerke ist die <strong>Verbund</strong> Hydro Power AG verpflichtet, im Hochwasserfall in denStauräumen bestimmten Abstaukurven zu folgen bzw. vorgegebene Pegel einzuhalten.BuntlesnrinistctiLrn lÌir l-irrd- Lrnd lirrstrrirtschall. Unrve lt und \\'¿rsscn',ir1schall. A-1010 \\'ien. Stubcnring Il-clcfòrl 0l/71100. I'clofàr (+.13 l) 7l I 00-(r503- E-i\4ail:oflìce'¿ilcbonsrninisteliunr.at. *rrs.lcbensurinistcliunr.¿rtl)VR 0000 ltì3. llank l'}SK 5060007. lll-7. 60000. tllC OPSI(A l'\À'W. lllAN ,\ l- -ló 6000 0000 0506 0007. LllD A f tJ 37632905


2M¡t, ist dieGewässeraufsicht Kärnten aufgrund des Drauhochwassers vom 05.11.2012 ersucht worden,die Einhaltung <strong>der</strong> Stauhöhe im Sinne des $ 24 WRG bzw. im Sinne <strong>der</strong> für die Kraftwerkefestgelegten Betriebsführungsvorschriften zu überprüfen und dem BMLFUW über dasErgebnis einen Bericht vorzulegen.Mit E- Mail <strong>der</strong> <strong>Verbund</strong> Hydro Power AG vom 27.03.2013 ist <strong>der</strong> Obersten<strong>Wasserrechtsbehörde</strong> <strong>der</strong> Endbericht hinsichtlich <strong>der</strong> Auswertung zum Hochwasserereignisam 05.11.2012 (Stand 27.3,2013) übermittelt worden. ln weiteren Schreiben sind nochErläuterungen zu Unterschieden <strong>der</strong> hydrologischen Ansätze und zu ergänzendenSensitivitätsuntersuchungen vorgelegt worden.Mit E- Mail <strong>der</strong> Gewässeraufsicht Kärnten vom 22.04.2013 ist <strong>der</strong> Obersten<strong>Wasserrechtsbehörde</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfbericht</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Wehrbetriebsordnungen<strong>der</strong> Drau kraftwerke vorgelegt worden.Zur Vorlage des <strong>Prüfbericht</strong>s <strong>der</strong> Gewässeraufsicht Kärnten ist rechtlich nachstehendesauszuführen:- Der <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> ist über die Tätigkeit <strong>der</strong> Gewässeraufsicht (im Sinne eines<strong>Prüfbericht</strong>s) nach S 136 Abs. 2 WRG zu berichten. Der Gesetzestext legt fest, dassdie mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Aufsicht betrauten Organe und Dienststellen über ihreTätigkeit ausschließlich <strong>der</strong> <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> zu berichten haben. DemBundesminister für Land- und Forstwidschaft, Umwelt und Wassen¡uirtschaft war somit<strong>der</strong> gegenständliche Bericht <strong>der</strong> Gewässeraufsicht für die in die Zuständigkeit desBMLFUW fallenden Kraftwerke vorzu legen.- Das BMLFUW hat als zuständige Behörde die Wehrbetriebsordnungen als Teil <strong>der</strong>Betriebs- und Uberwachungsordnungen wasserrechtlich bewilligt. Für die Auslegungdieser Bescheide und auch für die lnterpretation <strong>der</strong> Wehrbetriebsordnungen (alsintegrieren<strong>der</strong> Bestandteil <strong>der</strong> Bescheide) ist alleinig die beschei<strong>der</strong>lassende Behördezuständ ig.- Gemäß S 136 Abs. 2 WRG hat die <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> aufgrund des Berichtes dieBehebung festgestellter Missstände zu veranlassen und die Gemeinden sowie sonst inBetracht kommende Stellen zu verständrgen.Der wasserbautechnische Amtssachverständige hat in seinem Gutachten einenAn<strong>der</strong>ungsbedarf <strong>der</strong> gültigen Wehrbetriebsordnungen festgestellt, da dieWehrbetriebsordnungen bei extrem steilen natürlichen Hochwassen¡vellen zu einerstarken Aufhöhung <strong>der</strong> Hochwasserspitze im UW <strong>der</strong> Kraftwerkskette führen. Demfestgestellten An<strong>der</strong>ungsbedarf wird durch eine geplante Bewilligung <strong>der</strong> temporärenAbstauregelung bzw. die darauffolgend geplante wasserrechtliche Bewilligung <strong>der</strong>Betriebs- und Uberwachungsordnungen <strong>der</strong> Draukraftwerke (geän<strong>der</strong>te WBO:Ubergang auf eine wasserstandsabhängige Steuerung und Vorabsenkung)nachgekommen werden.


5behaftet (vergleiche Fehlerabschätzung in ÖNORM 8.2403 - Durchflussmessung mit demhydrometrischen Flügel). Beim VHP-Ansatz sicheft die gute Ubereinstimmung mit dem Abflussam unterliegenden Krafiwerk den Durchflusswert ab. Beim GAK-Modell stellt <strong>der</strong> große Anteilvon mit NA-Modellen ermittelten Teilabflüssen eine zusätzliche Unschärfe dar, da NA-Modelleals ungenauer als Pegelschlüssel einzuschätzen sind. Die Unterschiede zwischen denDurchflussangaben von VHP und GAK liegen aber mit +l- 2,5 % vom arithmetischen Mittelwertdeutlich innerhalb <strong>der</strong> Vertrauensgrenzen <strong>der</strong> jeweiligen Messung, sodass dieseMessergebnisse als kompatibel und wi<strong>der</strong>spruchsfrei zu werten sind. Da im Unterlauf keineexakten Durchflusswerte erhoben werden können, auch Kraftwerksdurchflüsse beruhen aufMessgrößen mit Unschärfen und es gehen hydraulische Beiwerte (2.8. Überfallsbeiwert) mitbeträchtlichem Unschärfebereich in die Berechnung ein, erscheint es nichterfolgsversprechend, und wegen <strong>der</strong> geringen Unterschiede auch nicht notwendig, zuversuchen, einen einzigen wahren Wert festzulegen. Es werden im weiteren beide Ansätze alsplausible Grenzen eines realistischen Wertebereiches aufgefasst und durchSensitivitätsuntersuchungen werden die Auswirkungen <strong>der</strong>artig unterschiedlicher Ansätze aufd ie weiteren Be rech n u n g serg ebn isse ermittelt.Zubringer ohne Pegelschlüssel (synthetische Wellen)Der Zufluss <strong>der</strong> lateralen Zubringer, für die kein Pegelschlüssel vorliegt (synthetische Wellen)werden von VHP und GAK unabhängig nach unterschiedlichen Modellen berechnet. Bei VHPwird in einem 1. Schritt <strong>der</strong> seitliche Zufluss aus <strong>der</strong> Differenz Abfluss aus dem jeweiligenStauraum abzüglich Zufluss in diesen Stauraum (- Kraftwerksdurchfluss desOberliegerkraftwerkes) in Form einer Frachtermittlung unter Berúcksichtigung einer allfälligenAn<strong>der</strong>ung des Stauraumvolumens im betrachteten Zeitabschnitt berechnet. Der so ermitteltenFracht wird eine Wellenform zugeordnet, die bestmöglich an eine gemessene Natun¡relledieses Einzugsgebietes <strong>beim</strong> rezenten Hochwasserereignis angepasst wird; als repräsentativwurde die großte gemessene Welle - Vellach Pegel Miklautzdorf - verwendet. ln einerVerfeinerung <strong>der</strong> Berechnung wurde über Summenlinien von Zu- und Abfluss in den Stauraumgeprüft, ob <strong>der</strong> zeitliche Verlauf <strong>der</strong> Frachtän<strong>der</strong>ung mit dem Ansatz <strong>der</strong> synthetischenZubringenruelle übereinstimmt. Das Grundprinzip ist schlüssig, eine beträchtliche Unschärfeliegt aber im Frachtansatz, weil die Fracht <strong>der</strong> synthetischen Welle als Differenz großer Zahlen(Gesamt Zu-bzw. Abfluss in einen Stauraum mit unvermeidlichen Unschäffen dieserWerte)ermittelt wird, sodass sich die Unschärfen bei <strong>der</strong> Durchflussbestimmung an den Kraftwerkenverstärkt im En<strong>der</strong>gebnis (Fracht <strong>der</strong> synthetischen Welle) nie<strong>der</strong>schlagen. Die Wellenform istdurch die Anpassung an eine gemessene Welle gut abgesichert.Bei GAK werden die lateralen Zubringer über NA-Modelle (von <strong>der</strong> TU Wien berechnet)bestimmt. Auch dieses Verfahren enthält zahlreiche Unschärfen, wie z.B. zeitlich und räumlichvariable Nie<strong>der</strong>schläge, die durch wenige Messstellen nur begrenzt erfasst werden können,Abflussbeiwert, Laufzeiten. Als Modell ist aus ho. Sicht das GAK-Modell überlegen, auffállig istaber die schlechte Übereinstimmung <strong>der</strong> Wellenform <strong>der</strong> größten und somit wichtigstensynthetischen Welle-Zufluss Stauraum Annabrücke - mit <strong>der</strong> ,,gemessenen" Welle Vellach.Während die gemessene Vellach-Welle nach Glättung <strong>der</strong> Spitzen einen breiten Scheitelaufweist, weist die gerechnete synthetische Welle einen ganz schmalen Wellenscheitel auf.Generell werden bei VHP breitere Wellenscheitel bei zum Teil gleicher Spitze zum Teilgrößerer Spitze angesetzt, dafür wird (begründet) <strong>der</strong> Zufluss aus den Gebieten nördlich <strong>der</strong>Drau wegen <strong>der</strong> dort wesentlich geringeren Nie<strong>der</strong>schläge und größerenRetentionsmöglichkeiten vernachlässigt. Die Auswirkungen <strong>der</strong> unterschiedlichenEingangswelle Drau + Gail auf das En<strong>der</strong>gebnis ist größer einzuschätzen als dieunterschiedlichen Ansätze bei den synthetischen Wellen. Beleg dafür: Aufsummierung <strong>der</strong>Zubringenvellen (näherungsweise) ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Wellenlaufzeiten; <strong>der</strong>Unterschied zwischen GAK und VHP ergibt sich bereits weitgehend aus <strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong>


6Zulaufwelle (maximale Differenz ca. 100 m3/s, Differenz <strong>der</strong>Welle Drau + Gail 70m'/s). BeideBerechnungen stellen Modelle dar, die eine große Anzahl von Ansätzen (Abschätzungen)erfor<strong>der</strong>n. Eine geschlossene Lösung im Sinne einer deduktiv ableitbaren Lösung ist bei<strong>der</strong>artigen Fragestellungen grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn das GAK-Modell alshochwertiger eingeschätzt wird, werden im weiteren die unterschiedlichen Ansä2e im Sinneeiner Sensitivitätsbetrachtung als plausible Grenzen des realistischen Wertebereichesaufgefasst.Zubringer mit PegelschlüsselDie Durchflussganglinien <strong>der</strong> über Pegelschlüssel ermittelten Zubringer (Gurk und Vellach)unterscheiden sich bei VHP und GAK nur gering, etwas größere Abflüsse <strong>der</strong> VHP bei <strong>der</strong>Gurk, etwas kleinere bei <strong>der</strong> Vellach; Unterschiede großteils kleiner als 20 m"/s.Zusammenfassung:Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei allen hydrologischen Ansätzen geringeUnterschiede zwischen den Berechnungen von VHP und GAK auftreten, die aber im Bereichrealistischer Bandbreiten (Vertrauensgrenzen <strong>der</strong> möglichen Werte liegen). EinAufsummierung aller Zubringer (mit <strong>der</strong> Näherung: zeitgleich) ergibt bei den hydrologischenWerten bei VHP eine Abflussspitze von 2000 m"/s bei den hydrologischen Werten <strong>der</strong> GAK1897 m3/s; Differenz lediglich ca. 100 m"/s. Da in allen Ansätzen unvermeidliche Unschärfenenthalten sind und die Differenz von gesamt ca. 5 o/o den Messmethoden nach Stand <strong>der</strong>Technik entspricht, werden im Weiteren beide Ansätze als aussagekräftig im Sinne <strong>der</strong>Festlegung eines realistischen Vertrauensbereiches behandelt. ln Sensitivitätsuntersuchen <strong>der</strong>VHP (eigenes Kapitel) wird geprüft, welche Unterschiede sich im En<strong>der</strong>gebnis aus denunterschiedlichen hydrologischen Ansätzen ergeben.Diese Beurteilung entspricht vollkommen <strong>der</strong> einvernehmlich festgelegten weiterenVorgangsweise entsprechend <strong>der</strong> Besprechung vom 23.1.2013 (3). Dort wurde festgestellt:,,Für den Zusammenfluss von Gail und Drau wurde ein (Durchfluss)-Bereich von 1.350 bis1.420msls als plausibel anerkannt und gegen die obere Grenze (von VHP venruendet) bestehtkein Einwand. Auch die mit Pegelschlüssel auswertbaren Zuflüsse (von) Gurk und Vellach sindunstrittig. Die synthetischen Wellen <strong>der</strong> nicht durch Pegel erfassten Zubringer unterscheidensich im Ansatz <strong>der</strong> Hydrographie mit ca. <strong>der</strong>selben Spitze aber mit deutlich geringerer Fülle alsbei VHP. Für das En<strong>der</strong>gebnis - Abfluss UW Lavamünd - ergibt sich aber nach beidenAnsätzen <strong>der</strong>selbe Abfluss von 2.500 m3/s. Unter Zurechnung <strong>der</strong> Lavant ergeben sich 2.700m"/s, ein Retentionsabzug für die Ausuferungen in Lavamünd ist vernachlässigbar."Hochwasserprog nosen <strong>der</strong> Hydrogra ph ieln <strong>der</strong> Besprechung vom 25.1.2013 (4) wurde von <strong>der</strong> Hydrographie Kärntenzusammengefasst zu den Hochwasserprognosen vom 3. bis 5.11.2012 folgendes ausgeführt:,,Am Samstag (3.11.) gab es bereits die erste Hochwasseruarnung, man ging noch von HQ1bei <strong>der</strong> Oberen Drau und HQ5 bei <strong>der</strong> Gail aus. Am Sonntag ging man aufgrund geän<strong>der</strong>terNie<strong>der</strong>schlagsprognosen von größeren Jährlichkeiten aus (Drau mit Gail HQS). Der Regensetzte erst von Sonntag auf Montag ein, im Karawankenbereich erst um 2:00 Uhr. Ab Montag4:00 Uhr hatte die Gail ein HQS überschritten. Um 7:15 Uhr war die Prognose für dieKarawanken (Vellach) HQ30 und Untere Drau (Drau mit Gail) HQS bis HQ10 aufgrund <strong>der</strong>starken Nie<strong>der</strong>sch lä9e."Generell ist zur Relevanz von Hochwasserprognosen für die in den BUO's festgelegteAbstauregelung festzustellen, dass in den BÜO's die OW-Abstaukurven allein vom Durchflussdes Oberliegerkraftwerkes und durch Pegelschlussel effasste große Zubringer (online-Ubertragung) abhängen. D.h. für jeden Zufluss zum Kraftwerk ist ein bestimmter OW-Spiegeleinzustellen. Prognosen des künftigen Hochwassergeschehens gehen in diese Regelung


Abstaubeginn ab 1000 m"/s (knapp über HQ1 = 970 m"/s) Absenkziel 457,50 bei HQ500(Kurve voll ausgezogen)C),,Vorabsenkung nach Durchflussprognose"Abstaubeginn wie zuvot, Absenkziel wie zuvor aber bereits bei HQ100 = 2300 m3/s erreicht(Kurve strichliert)D) ,,Spülabsenkung"Nicht maßgeblich für den Hochwasserfallln Zusammenschau mit <strong>der</strong>verbalen Aussage unter Pkt. 4.2,,B,ei Wasserführungen iiber 1000m"/s ist mit Rücksicht auf die Freibordhöhe <strong>der</strong> Dammkronen und auf die Begrenzung <strong>der</strong>Ausuferungen an <strong>der</strong> Stauwuzel eine Spiegelabsenkung vozunehmen, die vomVerlandungsgrad des Stausees und vom Zufluss bestimmt wird." ist davon auszugehen, dassbei verlandetem Stauraum wie vorliegend nach <strong>der</strong> Absenkkurve B vozugehen ist. DieseKurve ist im Anhang voll ausgezogen. Die weitere Aussage im Text: ,,Angestrebt wird eineStauregelung nach <strong>der</strong> Zuflussprognose mit einer Absenkung bis max. 4 m, die bei einerWasserführung von 2300 m"/s erreicht wird" wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> im Anhang nurstrichliert eingetragenen Kurve C und <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> tatsächliche Abstau nicht näherbeschrieben wird, sodass in extremer Weise unterschiedliche Möglichkeiten bestehen dasAbsenkziel zu erreichen, als zukünftig angedachte Lösung bewertet.Es ist die Abstaukurve (B)als WBO-Soll anzusetzen.KW FerlachWasserrechtliche Bewilligung <strong>der</strong> BUO (Stand September 2008) mit Bescheid des BMLF vom13. August 1998 und mit identen Abstaukurven im Zentralwartebescheid 201 1.Es sind 4 Abstaukuruen eingetragen.1) Anfangszustand ohne Stauraumverlandung wenn alle Wehrfel<strong>der</strong> zur Verfügungstehen.Diese Abstaukurve ist maßgeblich, da <strong>der</strong> Stauraum nahezu unverlandet ist (wenige %Verlandungsvolumen) und kein Wehrfeld <strong>beim</strong> Ereignis außer Betrieb war.2) und 3) idente Absenkkurven ab HQ1 = 970 m'/s auf ein Absenkziel von 433,80 beiHQ200. Maßgeblich für einen Stauraum mit Endverlandung o<strong>der</strong> bei Blockade einesWehrfeldes. Deutlich steilere Abstaukurve als (1) - im Anlassfall nicht maßgeblich, dadie Voraussetzungen nicht zutrafen.4) Spülstauregelung (nicht maßgeblich für den Hochwasserfall)KW AnnabrückeBewilligung <strong>der</strong> BÜO (Stand Juli 2002) mit Bescheid des BMLFUW vom 16. Dezember 2004.3 Stauzielabsen kkurven1. Absenkkurve unverlandet, Absenkung des Stauzieles 416,40 ab Q = 1000 m3/s (HQt =970 m3/s) auf das Absenkziel416,05 bei HQ500Diese Abstaukurve ist maßgeblich da <strong>der</strong> Stauraum nahezu unverlandet ist.2. Absenkkurve nach Endverlandung, Absenkung des Stauzieles ab Q = 1000 m"/s aufein Absenkziel 412,40 bei HQ100 = 2300 m3/s3. Spülstauregelung (nicht maßgeblich für den Hochwasserfall)KW EdlingBÜO (Stand September 1998) genehmigt mit Schreiben des BMLF vom 21. Oktober 1998. Esist eine einzige Absenkkurve mit Absenkung vom Stauziel 390,80 ab Durchfluss 440 m3/s aufein Absenkziel von 386,55 bei HQ100 = 2350 m'/s und weiter auf 386,23 bei HQ5000vorgegeben und somit maßgeblich.Für Spülungen ist nur ein Absenkpunkt angegeben und es ist dieser Lastfall für dieHochwasserabfuh r n icht relevant.


9KW SchwabeckEntsprechend <strong>der</strong> BV (vom Februar369,02 zu halten.1995) ist während des Hochwassers das Stauziel vonKW LavamündEntsprechend dem Bescheid vom 12 April 1965 ist bis zu einem Durchfluss von 1000 m3/sdas Stauziel von 348,67 um 0,5 m auf 348,17 abzusenken, danach ist dieser OWWasserspiegel zu halten.Bericht VHPDie Auflistung <strong>der</strong> BÜO's im Bericht <strong>der</strong> VHP auf Seite 9 ist zutreffend, zu den KraftwerkenSchwabeck und Lavamünd (keine wasserrechtlich bewilligte BUO vorliegend) ist ergänzendauszuführen:- Schwabeck: ln <strong>der</strong> Betriebsvorschrift vom Februar 1995 wurde festgelegt, dass dasStauzielwährend des (gesamten) Hochwassers zu halten ist.- Lavamünd: lm Bescheid vom 12. April 1965 wird in Auflage 2 festgelegt, dass einAbstau um 0,5 m vom Stauziel durchzuführen ist und danach dieses abgesenkteStauziel zu halten ist.Von VHP wurden die von ho. (in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> <strong>Wasserrechtsbehörde</strong>) alsmaßgeblich beurteilten OW-Abstaukurven <strong>der</strong> Berechnung WBO-Soll (Szenario 2.0) zuGrunde gelegt.Es wurden folgende Szenarien dargestellt bzw. berechnet:L Szenario 1.0 - Real (Abfluss wie er am 5. November erfolgte - geringe Korrektur <strong>der</strong>Rohdaten und zusätzlich mit mathematischem Modell geglättet gerechnet)2. Szenario 2.0 - WBO - Soll (Abflussberechnung mit denselben Eingangswellen bzw.Zuflüssen wie im Lastfall - Real aber bei exakter Einhaltung <strong>der</strong> wasserrechtlichbewilligten BÜO bzw. <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten OW-Abstauku rven ).Bericht GAKBei GAK werden diese von ho. als maßgeblich beurteilten Abstaukurven dem Lastfall AKL-'Izugrunde gelegt. Es wurden somit für das Szenario 2.0 (VHP) und AKL-1 (GAK) dieselben,zutreffenden Randbedingungen für WBO-Soll zugrunde gelegt. Die im En<strong>der</strong>gebnisauftretenden Unterschiede <strong>der</strong> beiden Berechnungen ergeben sich aus den unterschiedlichenhydrologischen Ansä2en (Startwelle und synthetische, seitliche Zubringerwellen) und demunterschiedlichen mathematischen Modell.Von GAK wurden noch zusätzlich weitere aus do, Sicht denkbare ,,WBO-Soll-Varianten" in denLastfällen AKL 3.0, AKL 3.1 und AKL 3.2 untersucht. Diese Varianten sind ausfachlicherSichtnicht relevant für den Vergleich Abstau WBO-Soll und Abstau - Real, sie bestätigen aber dieho. BeuÍeilung, dass eine Adaptierung <strong>der</strong> BUO's zur Entschärfung <strong>der</strong> Hochwassergefahrerfor<strong>der</strong>lich ist. Der Lastfall AKL 3.0 belegt, dass mit einem Abstau deutlich vor <strong>der</strong> kritischenPhase des Hochwassers eine Verbesserung zu erzielen ist, <strong>der</strong> Lastfall AKL 3.1 belegt, dassein flacherer Abstau in <strong>der</strong> kritischen Phase des Hochwassers unter Ausnützung <strong>der</strong> Reservendes Systems den Spitzenabfluss im Unterliegerbereich reduziert. Diese Beurteilung stützt sichauf folgende Uberlegungen.


- l0-LastfallAKL-3.0Zugrunde gelegt wurde von <strong>der</strong> GAK als Abstaukurve <strong>der</strong> Vorabstau mitAusgangswasserspiegel lstspiegel zum Zeitpunkt Montag 5.11. 3:00 Uhr und eine,,angepasste" Fortführung <strong>der</strong> Abstaukurve. Unter sinnvoller Fortführung <strong>der</strong> Abstaukurve wirdvon <strong>der</strong> GAK verstanden, dass von dem tieferen Wasserspiegel (als laut Abstaukurvevorgesehen) weiter mo<strong>der</strong>at abgestaut wird, um mit möglichst flacher Abstaukurve denAbstaupunkt des,,prognostizierten" Hochwassers zu erreichen.Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einreichung bzw. Bewilligung <strong>der</strong>rechtskräftigen BUO die Vorstellung bestand, mit diesen Festlegungen zur Stauregelung füreine geeignete Hochwasserabfuhr zu sorgen. Die Stauregelung sieht im Prinzip gleichartig füralle Kraftwerke <strong>der</strong> Kette einen Abstau beginnend bei kleinen Zuflüssen (HQ1 und zum Teildarunter) ca. linear mit wachsenden Durchfluss bis zum Abstauziel vor. Durch die Vorgabedieser Abstaukurven wird jedem Durchfluss ein einzustellen<strong>der</strong> Obenvasserpegel zugeordnet.Diese Zuordnung war ohne Spielraum bzw. Toleranz vorgesehen. Diesen Ansätzen lagentsprechend den damaligen rechnerischen Möglichkeiten das häufig / üblicher Weiseangewandte Konzept zu Grunde, für verschiedene Abflüsse und zugehörige OW- Spiegelstationär Staukurven zu berechnen und die Umhüllende dieser Kurven für die Festlegung <strong>der</strong>Damm-OK (inkl. Freibord) zu ven¡renden. Die Festlegung <strong>der</strong> Abstaukurve erfolgt in einemDiagramm, das als Anhang <strong>der</strong> BUO angeschlossen ist. Zusätzlich war in manchenStauräumen noch ein Wendepegel einzuhalten, in dem Sinne, dass ein Überfahren diesesWendepegels bei eingehaltener Abstaukurve unzulässig ist und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu einernoch stärkeren Absenkung des Obenruassers, als laut Abstaukurve vorgesehen, führen hättemüssen. Dieser Fall ist allerdings im Anlassfall bei keinem Kraftwerk aufgetreten, son<strong>der</strong>n eskonnten alle Wendepegel eingehalten werden. An<strong>der</strong>s ausgedrückt - die erfor<strong>der</strong>licheEinhaltung <strong>der</strong> Wendepegel erfor<strong>der</strong>te keinen.rascheren Abstau des OW-Pegels als es lautAbstau kurve festgelegt wa r.Beispielhaft wurde für das KW Rosegg unter dem Kapitel 4. Stauregelung festgelegt ,,Uber 450m"/s und einer Prognose Q > HQ 1 = 97O m3/s ist mit einer Absenkung zu beginnen, daentsprechend <strong>der</strong> Endverlandung <strong>der</strong> Pegel Duellfür den Kraftwerksbetrieb maßgeblich wird.Hiebei darf die in Anlage 3 angegebene Staulinie am Konstrollpegel Duell nicht überschrittenwerden. Die weitere Absenkung bei steigendem Durchfluss erfolgt linear bis 481,0 müA <strong>beim</strong>Durchgang eines HQ100 = 2300 m'/s. Dieses Absenkziel wird dann auch bei weitersteigenden Hochwasserführungen eingehalten." (Anmerkung: Die Kote 481,0 müA beziehtsich auf die OW-Absenkkurve und nicht etwa auf den Kontrollpegel)und,,lm Hochwasserfalle ist <strong>der</strong> Stauspiegel <strong>beim</strong> Wehr nach <strong>der</strong> genehmigten Absenkkurvegemäß Anlage 3 einzustellen. Die in Anlage 3 dargestellte Staulinie am Kontrollpegel Duelldaf nach <strong>der</strong> Endverlandung nicht überschritten werden. Der Verlandungszustand ergibt sichaus den jährlichen Verlandungsmessungen und den Nachrechnungen."Es ist deshalb aus fachlicher Sicht exakt die Abstaukurve, die im Textteil - manchmal etwasven¡uirrend - beschrieben, in den Diagrammen (Beilagen zu den jeweiligen BUOs) abereindeutig festgelegt ist, <strong>der</strong> maßgebliche Referenzzustand für die Bestimmung, inwieweitdurch eine Abweichung von <strong>der</strong> BUO <strong>der</strong> Abfluss verschärft wurde. Ein noch stärkeresAbsenken - zur Einhaltung <strong>der</strong> Kontrollpegel- war nicht erfor<strong>der</strong>lich.Es ist richtig, dass in einem an<strong>der</strong>en Kapitel <strong>der</strong> BUO - <strong>beim</strong> KW Rosegg unter dem Kapitel 3.Stauziel - ein Schwellbetrieb zur bestmöglichen Ausnützung des Wasserdargebotes als,,Kann-Bestimmung" erlaubt wird. Dazu darf z.B. bei Rosegg das Stauziel um max. 1,5 m


- ltabgesenktwerden. Entsprechend <strong>der</strong> Fragestellung - optimale Energienutzung - finden sichkeine Angaben in <strong>der</strong> BUO wie innerhalb dieses OW-Schwellbereiches bei Hochwasservorzugehen ist. Die von <strong>der</strong> GAK im LF AKL-3.0 zugrunde gelegte Vorgangsweise - mo<strong>der</strong>aterAbstau vom abgesenkten Stauziel möglichst linear auf den Abstaupunkt des prognostiziertenHochwassers - ist vernünftig, und wird entsprechend präzisiert <strong>der</strong> kunftigenWehrbetriebsordnung zugrunde gelegt werden, ist aber in <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten BUOin dieser Form nicht enthalten.Eine Gefährdung <strong>der</strong> Anlagensicherheit wird durch eine Anhebung des Oben¡¡asserpegels umeinige dm im Anlaufbereich <strong>der</strong> Hochwassen¡relle entgegen <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> GAK nichtherbeigeführt. Solange er Wasserspiegel unter <strong>der</strong> Abstaukurve bleibt, gleichgültig ob er einigedm mehr o<strong>der</strong> weniger unter <strong>der</strong> Abstaukurve liegt, ist die Anlagensicherheit, unter <strong>der</strong>Voraussetzung, dass die damaligen Uberlegungen zutreffend waren bzw. auf <strong>der</strong> sicherenSeite lagen, gegeben. Die Anlagensicherheit im Sinne Vermeidung <strong>der</strong> Uberströmung <strong>der</strong>Rückstaudämme wurde <strong>beim</strong> abgelaufenen Hochwasser auch nicht gefährdet. Für dieUnterlieger ergibt sich durch einen zwischenzeitlichen geringen Aufstau, wobei <strong>der</strong>Wasserspiegel immer noch unter <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten Abstaukurve bleibt, keinNachteil und es wird dadurch auch <strong>der</strong> weitere Abstauvorgang entsprechend Konsens (=Abstaukurve) nicht erschwert. Entscheidend für die Unterlieger im Sinne einer möglichstgeringen Aufhöhung <strong>der</strong> Wellenspitze ist, mit welcher Geschwindigkeit <strong>der</strong> Stau abgesenktwird. Solange die Abstaugeschwindigkeit im Vergleich zur wasserrechtlich bewilligtenAbstaukurve nicht vergrößert wird und auch noch bei niedrigerem absoluten Wasserspiegelund damit geringerer Oberfläche des Stauraums erfolgt, ergibt sich keine Verschärfung imVergleich zum wasserrechtlich bewilligten Konsens (= Abstaukurve). Den Unterliegern entgehtnur <strong>der</strong> Vorteil, dass bei optimaler Ausnützung <strong>der</strong> ( nicht vorgeschriebenen) Absenkungkleinere HW -Spitzen möglich gewesen wären.Maßgeblich für die fachliche Beurteilung ist die wasserrechtlich bewilligte BÜO mit einerkonkreten Festlegung <strong>der</strong> Abszaukurve. Es ist unbestritten, dass aufgrund <strong>der</strong> Efahrungen mitdem Hochwasser November 2012 ein Adaptionsbedarf an <strong>der</strong> BUO gegeben ist und zwardurch einen exakt festgelegten Zeitpunkt des Vorabstaues (maßgeblich wird sein, wann eineHQ1-Prognose vorliegt), und einem exakt festgelegten Abstauziel und einer exakten Vorgabewie nach Erreichen des Abstauziels bei sich verschärfen<strong>der</strong> Prognose weiter vozugehen ist.Derartige Vorgaben sind in <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten BUO nicht einmal ansatzweiseenthalten und können auch nicht aus allgemeinen Überlegungen abgeleitet werden. Eine BÜOmuss eindeutige Vorgaben enthalten und die Vorgangsweise unmissverständlich festlegen. lndiesem Sinn ist nur die Abstaukurve entsprechend Diagramm als zwingende Vorgabe zuwerten und bei einem Vergleich mit dem tatsächlichen Abstau auszuwerten.Bei Zugrundelegung <strong>der</strong> Uberlegungen <strong>der</strong> GAK ergäbe sich <strong>der</strong> paradoxe Fall, dass einKraftwerksbetreiber <strong>der</strong> im Anlaufbereich <strong>der</strong> HW-Welle gering absenkt (obwohl er nichtmüsste) im weiteren aber nicht die optimale Vorgangsweise (die nicht in <strong>der</strong> BUO festgelegtist) wählt, eine größere Abweichung vom Konsens verursacht, als <strong>der</strong> Betreiber, <strong>der</strong> überhauptnicht ,,freiwillig" vorababsenkt aber absolut größere Hochwasserabgaben ins Unten¡vassererzeugt.LastfallAKL 3.1ln diesem Lastfall wird zusätzlich zu den Annahmen des Lastfalls AKL-3.0 eine deutlichstärkere Abweichung des Abstaues im Stauraum Edling von <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligtenBUO, als sie bereits real durchgeführt wurde, untersucht und en¡vartungsgemäß bei (noch)geringerem Abstau eine deutliche Verbesserung bezüglich <strong>der</strong> Hochwassersituation im


- t2-Unterlauf (Reduktion <strong>der</strong> Hochwasserspitze auf 1.800 m'/s und ca. 6 Stunden später als reala ufgetreten) festgestellt.ln <strong>der</strong> Argumentation <strong>der</strong> GAK werden die konkreten Vorgaben <strong>der</strong> gÜO m¡t aus Sicht <strong>der</strong>GAK zulässigem bzw. erfor<strong>der</strong>lichem Abweichen von <strong>der</strong> BUO vermengt und im Weiteren einnoch stärkeres Abweichen von <strong>der</strong> BÜO als real ausgeführt als wasserrechtlich bewilligterKonsens gewertet.Diese Ansicht ist offensichtlich verfehlt, da die Abweichung von einer BUO, und mag dieAbweichung auch fachlich / sachlich berechtigt sein, nicht als konsensgemäße Erfüllung <strong>der</strong>BUO gewertet werden kann. Nachdem offensichtlich wurde, dass die BUOen nicht mehr <strong>der</strong>anzustrebenden wassenruirtschaftlichen Ordnung entsprechen, wurde die Adaptierungumgehend veranlasst und eine entsprechende wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung istvorgesehen für 1 6.05.201 3.Die Berechtigung bzw. die Verpflichtung von <strong>der</strong> BUO (Abstaukurve - Wehr OW)abzuweichen, wird von <strong>der</strong> GAK damit begründet, dass von 2 Pegeln (OW-Pegel und ÖBg-Brückenpegel) nur einer -<strong>der</strong> OBB-Brückenpegel- einzuhalten wäre. Entscheidend ist somitdie Frage, ob alle in einem Stauraum vorgegebenen Pegel bzw. Pegelkurven einzuhalten sindund warum in manchen Stauräumen überhaupt mehrere Pegel vorgeschrieben wurden.Es kommt häufig vor, dass im zeitlichen Verlauf des Hochwassers unterschiedliche Pegelhydraulisch kritische Situationen anzeigen, auch die unterschiedliche Entstehung desHochwassers aus verschiedenen Zuflüssen o<strong>der</strong> eine geän<strong>der</strong>te Beschaffenheit desStauraums bzw. <strong>der</strong> Abflussquerschnitte (Verlandung) kann unterschiedliche Pegel zuhydraulisch relevanten, kritischen Pegeln machen. Wenn von vorneherein feststeht, dass mit<strong>der</strong> Einhaltung eines einzigen Pegels die Hochwassersicherheit im gesamten Stauraum unterallen denkbaren Randbedingungen gewährleistet ist, wird auch nur dieser eine Pegel bzw. dieEinhaltung dieses Pegels vorgeschrieben. Sobald mehrere Pegel vorgeschrieben werden, istes zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bewilligung <strong>der</strong> Betriebs- und Ubenrvachungsordnung nicht eindeutig,dass bei allen Arten von Hochwässern und zu allen Zeiten des Hochwassers ein einzigerPegel die Sicherheit gewährleistet. Wenn mehrere Pegel vorgeschrieben sind, ergibt sichzwangsläufig, dass nur ein Pegel exakt nachgefahren werden kann und die an<strong>der</strong>en Pegeluntedahren werden; die schärfste Bedingung gilt. Die Frage <strong>der</strong> Priorität von Pegeln stellt sichüberhaupt nicht. Die Frage <strong>der</strong> Priorität stellt sich lediglich, wenn einerseitsAbstaugeschwindigkeiten begrenzt werden (um Böschungsrutschungen zu vermeiden)an<strong>der</strong>erseits ein rascher Abstau zur Sicherung gegen Uberströmung <strong>der</strong> Dämme erfor<strong>der</strong>lichist. Diese Frage <strong>der</strong> Priorität stellte sich <strong>beim</strong> gegenständlichen Hochwasser nicht, da dieAbstaugeschwindigkeit nahezu vollständig eingehalten werden konnte und Abweichungen von<strong>der</strong> konsensgemäßen Abstaukurve nicht mit <strong>der</strong> ,,verpflichteten" Einhaltung vonAbsenkgeschwindigkeiten begründet wurden und auch nicht nachvollziehbar begründbarwaren.ln <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bewilligung des KW Edling vom'13. März 1959 wird dazu relevantausgeführt:,,Der Berechnung <strong>der</strong> Abfuhr des RHHW wurde mit Rücksicht auf die Freibordhöhe bei <strong>der</strong>Eisenbahnbrücke eine Absenkung <strong>beim</strong> Wehr auf Spiegelhöhe + 385,85 mMH zugrundegelegt. Daraus ergab sich die Höhe des Wehrrückens mit 373,65 mMH."und,,Bei Katastrophenhochwasser wird <strong>der</strong> Stauspiegel am Wehr auf Höhe 385,85 mMH, bei <strong>der</strong>Eisenbahnbrücke auf Höhe 393,14 mMH liegen. Die freie Höhe unter<strong>der</strong> KUK wird dann noch1 ,43 m betragen."und


- 13 -,,Bei <strong>der</strong> Eisenbahnbrücke sowie im Ober- und Unten¡vasser <strong>der</strong> Wehrstelle sind Latten- undSchreibpegel aufzustellen; letztere sind durch Fernübertragungseinrichtungen mit <strong>der</strong>Kraftwerkswarle zu verbinden. ..... Diese Betriebsvorschrift, die vor Aufnahme desWehrbetriebes <strong>der</strong> <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> zur Genehmigung vozulegen ist, hat insbeson<strong>der</strong>eauch Angaben darüber zu enthalten, wie die Wasserstände <strong>beim</strong> Wehr und an <strong>der</strong> KainacherEisenbahnbrücke laufend gemessen, aufgezeichnet und <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde übermitteltwerden, damit diese den konsensgemäßen Betrieb <strong>der</strong> Kraftwerksanlage überprüfen kann."Bei <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bewilligung des Edling wurde offensichtlich davonausgegangen, dass beide Pegel einzuhalten sind und die Einhaltung ca. denselbenAbstauvorgang erfor<strong>der</strong>t.ln <strong>der</strong> BUO (die letzte genehmigte Fassung stammt aus dem Jahr 1998) wird unter Kapitel 4Stau regelung ausgefüh rt.,,Bei Wasserfúhrungen von Q = 350 - 440 m"/s ist für die Stauregelung <strong>der</strong> Wehnruasserspiegelmaßgebend, gleichzeitig ist darauf zu achten, dass <strong>beim</strong> Pegel ÖBB-Brücke die Kote 391,10müA nicht überschritten wird. Bei Erreichen dieses Pegelstandes ist mit <strong>der</strong> Stauabsenkunggemäß Anlage 3 zu beginnen. Die Absenkung <strong>beim</strong> Wehr bei steigendem Zufluss erfolgt linearbis Kote 386,55 müA <strong>beim</strong> Durchgang eines HQ100 = 2350 m"/s. Dieser Wasserspiegel wirddann bei weiter steigenden Hochwasserführungen bis HQ5000 = 3500 m'/s linear auf Kote386,23 müA abgesenkt (siehe Anlage 3)."und,,Mit einer Stauabsenkung am Wehr ist <strong>beim</strong> Erreichen des Pegelstandes Kote 391 ,10 müA beiPegel OBB-Brücke gemäß Anlage 3 zu beginnen. Die Absenkung bei steigendem Zufluss bisHQ100 = 2350 m'/s erfolgt linear bis Kote 386,55 mü4, bis HQ5000 = 3500 m"/s linear bisKote 386,23 mü4. lm Hochwasserfalle ist <strong>der</strong> Stauspiegel <strong>beim</strong> Wehr nach <strong>der</strong> genehmigtenAbsenkkurve gemäß Anlage 3 abzusenken."Die Kotenangabe 386,55 müA und 386,23 müA beziehen sich auf die OW-Abstaukurve undnicht etwa auf den Pegel OBB-Brücke.Unter Absenkkurve ist eindeutig nur die Obenrvasserabstaukurve zu verstehen, da nur diesemit steigendem Durchfluss niedrigere Spiegel vorsieht, während die einzuhaltendeKontrollpegelkurve mit steigendem Durchfluss steigende Wasserspiegel aufweist. EinVergleich <strong>der</strong> Zahlenangaben von wasserrechtlicher Bewilligung des Kraftwerkes 1959 undBewilligung <strong>der</strong> letzten Fassung <strong>der</strong> BUO 1998 zeigt zwat geringe zahlenmäßigeUnterschiede, im wesentlichen aber wurden die Wasserspiegelvorgaben und die Relation vonAbstauziel am Wehr und einzuhaltendem Wasserspiegel am Kontrollpegel beibehalten.Offensichtlich war man auch bei <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> BUO <strong>der</strong> Ubezeugung, dass mit einemAbstau entsprechend Abstaukurve in etwa <strong>der</strong> Kontrollpegel eingehalten d.h. nicht überfahrenwird und die Vorgaben sind so zu lesen, dass nach Abstaukurve am Wehr durchflussabhängigvorzugehen ist, solange <strong>der</strong> Kontrollpegel damit eingehalten werden kann, im Falle, dass einUberfahren des Kontrollpegels droht, aber noch stärker abzusenken wäre.Dass die Vorstellung <strong>der</strong> GAK, dass mit einem Absenken des OW-Spiegels so lange zuwaÍen ist, bis <strong>der</strong> OBB-Brückenpegel überfahren wird, zu unlösbaren Problemen führt, ergibtsich aus folgen<strong>der</strong> Uberlegung. Wenn zu diesem späteren Zeitpunkt (Brückenpegel erreicht)dann doch nach <strong>der</strong> OW-Abstaukurve vozugehen ist, ist nicht ersichtlich wie ohne extremrasches Abstauen dieser tiefere Oben¡¡asserspiegel erreicht werden soll. Konsequent wärenur, dann überhaupt auf eine Einhaltung <strong>der</strong> OW-Abstaukurve zu verzichten. Dies wurde aberin <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten BUO ausdrücklich so nicht vorgesehen.Dass die wasserrechtlich bewilligte Regelung deutliche Reserven enthält, wie sich im Zugedes Hochwassers und vor allem durch Berechnungen im Nachhinein herausgestellt hat, ist


l4-unbestritten. Dementsprechend wird auch in <strong>der</strong> künftigen BÜO eine Erfassung aller kritischenStellen im Stauraum durch fernübertragene Pegel vorzusehen sein und es wird nur in demAusmaß abzustauen sein, dass die Anlagensicherheit (das bedeutet das sichere Verhin<strong>der</strong>ndes Uberströmens <strong>der</strong> Rückstaudämme bzw. die Vermeidung eines unzulässigen Einstaues inZubringern bzw. die Sicherstellung ausreichen<strong>der</strong> Freiborde unter Brücken) gewährleistet ist -,,wasserstandsabhängige Stauregelung". Beim abgelaufenen Hochwasser wurde im KW Edlingbereits flacher abgestaut als laut BÜO vorgeschrieben war, da <strong>der</strong> Kraftwerksbetreiber dieseAbweichung bzw. dieses Risiko für vertretbar hielt. Es ist realistisch, dass man noch stärkervon <strong>der</strong> BUO abweichen hätte können bzw. noch flacher abstauen hätte können, ohne dieAnlagen zu gefährden. Eine Verpflichtung zum Abweichen von einer eindeutig fixiertenAbstaukurve kann aus fachlicher Sicht aber grundsätzlich nicht als verpflichtetekonsensgemäße Vorgangsweise gewertet werden, noch weniger das noch stärkereAbweichen als ohnedies geschehen. Bei diesen Uberlegungen ist auch zu berücksichtigen,dass im Zuge des Ereignisses sehr viele Entscheidungen unter hohem Zeitdruck zu treffenwaren, die Entscheidungen große Tragweite haben und ein Abweichen von einer bewilligtenBetriebsordnung für einen Anlagenbetreiber mit einem hohen Risiko verbunden ist. BeimPràzedenzfall <strong>der</strong> Dumbier-Katastrophe - Schiffsunglück am KW Freudenau im Jahr 1996 -wurde nach einer bereits eingereichten und im Prinzip geeigneten Wehrbetriebsordnungvorgegangen, die im wesentlichen im eingereichten Umfang später bewilligt wurde - trotzdemwurde bei <strong>der</strong> formal-rechtlichen Entscheidung aus dem Nichteinhalten <strong>der</strong> zum Zeitpunkt desUnfalls gültigen Wehrbetriebsordnung ein massives Verschulden <strong>der</strong> VHP abgeleitet.Lastfall AKL-3.2ln diesem Lastfall werden die Annahmen des Lastfalls 3.0 mit einem Abstau in Edling, wie erreal ausgeführt wurde, kombiniert. Die Einwände zum Lastfall 3.0 gelten somit hier in gleicherWeise.Sch lussfolgerungDie o.a. Auslegung <strong>der</strong> wasserrechtlich bewilligten BUO und somit die Festlegung desReferenzzustandes zum Abstau - Real wurde von <strong>der</strong> Obersten <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> alsAnlagenbehörde als zutreffend beurteilt und dementsprechend die GAK aufgefor<strong>der</strong>t(ausschließlich) den Lastfall AKL-1 dem Vergleich von Abstau-Real und WBO-Soll zugrundezu legen. Siehe (5): ,,Das BMLFUW als zuständige Behörde stellt fest, dass dieWehrbetriebsordnungen <strong>der</strong> Draukraftwerke im Sinne <strong>der</strong> Auslegung deswasserbautechnischen Amtssachverständigen zu deuten sind und folglich nur <strong>der</strong> LastfallAKL-1 für die Beurteilung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Wehrbetriebsordnung maßgeblich ist."Es wird deshalb im weiteren auf die numerischen Ergebnisse <strong>der</strong> Lastfälle AKL 3.0, 3.1 und3.2 nicht eingegangen. Die Beurleilung von Abweichungen gegen WBO-Soll ergibt sichausschließlich aus <strong>der</strong> Auswedung <strong>der</strong> Lastfälle Szenario 2.0 (VHP) und AKL-1 (GAK).Zeitachselm VHP-Bericht werden die Berechnungsergebnisse für den Zeitraum 5.11.2012 -O0o Uhr bis5.11 .2012 18oo Uhr dargstellt. Die Hochwasserspitze trat ca. im Bereich 5.11.2012 von 1200 bis'1500Uhr auf. Die Zeitskala wurde mit Absolutstunden bezeichnet wobei 24,00 dem Zeitpunkt5.11 . 000 Uhr entspricht und 42,0 dem Zeitpunkt 5.11.2012 1800 Uhr.lm GAK-Bericht wird das Hochwasser mit einer absoluten Zeitskala 5.11.2012 00:00 bis6.11 201212:00 Uhr dargestellt.Korrektur <strong>der</strong> aus Naturdaten (AKS-Werte) abgeleiteten Abflüsse im Szenario '1,0 - Real (VHP)für KW Schwabeck und KW LavamündDer Korrekturbedarf wird abgeleitet aus einem Vergleich <strong>der</strong> Wellenfracht KW Edling /KW Schwabeck / KW Lavamund (jeweils unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Zubringer).


t5 -Am KW Schwabeck ergaben sich etwas a) niedrige Frachten bzw. Durchflüsse, imKW Lavamünd etwas zu hohe Werte, das KW Edling lag im Bereich des Mittelwertes und wirddurch damit gut übereinstimmende Abflüsse <strong>der</strong> oberliegenden Kraftwerke zusätzlichabgesicheft. Es ist plausibel und die wahrscheinlichste Berichtigung den mittleren Wert zubelassen und die zu hohen bzw. zu tiefen Wefte zu korrigieren. Der Spitzenabfluss wurde fürdas KW Lavamünd von 2570 auf 2500 m3/s reduziert, bei KW Schwabeck um ca. 60 m3/s auf2500 m'/s angehoben. Diese Korrektur erfolgte für das KW Lavamünd unter Ansatz plausiblerhydraulischer Ansätze. Es wurde <strong>der</strong> Rückstau des Unterliegerkraftwerkes berücksichtigt undvariable Uberfallbeiwerte für das Oberschütz abhängig von Wasserstand angesetzt. DerAbfluss konnte auch durch Vergleich mit dem unterliegenden Kraftwerk Dravograd inS lowen ien verifiziert werden.Maximal zu lässige Abstaugeschwind igkeitDie nahezu vollständige Einhaltung <strong>der</strong> maximal zulässigen Abstaugeschwindigkeit wurde vonVHP nachgewiesen und wird auch im GAK-Bericht bestätigt. Eine geringe, kuzfristigeUberschreitung im KW Rosegg (0,7 m/h bis 0,8 m/h statt 0,65 m/h) ist ohne Relevanz. DieseVorgaben wurden allein aus dammbautechnischen Gründen vorgesehen; ein zu rascherAbstau verursacht Porenwasserüberdruck und kann zu Schalenrissen und eventuell sogarRutschungen führen.Die Einhaltung von maximal zulässigen Abstaugeschwindigkeiten erfor<strong>der</strong>te somit keineAbweichung von den OW Abstaukurven. An<strong>der</strong>erseits können festgestellte Abweichungen vonden OW Abstaukurven auch nicht mit <strong>der</strong> Verpflichtung zur Einhaltung <strong>der</strong> zulässigenAbstaugeschwind ig keit begründet werden.Kontrollpegelln einzelnen Stauräumen sind zusätzlich zu <strong>der</strong> einzuhaltenden OW-AbstaukurveKontrollpegel im mittleren/oberen Bereich des Stauraumes vorgesehen worden. DieseKontrollpegel wurden eingehalten, d.h. nicht überfahren. Die Einhaltung <strong>der</strong> Kontrollpegelerfor<strong>der</strong>te keine Abweichung von den wasserrechtlich bewilligten OW-Abstaukurven.An<strong>der</strong>erseits können festgestellte Abweichungen von den OW-Abstaukurven auch nicht mit<strong>der</strong> Verpflichtung die Kontrollpegel nicht zu überfahren begründet werden.Mathematisches ModellVHP berechnet den geglätteten Hochwasserverlauf Abstau-Real Szenario 1.0 ebenso wie diefiktiven Hochwasserverläufe (Abstau WBO-Soll - Szenario 2.0 und gedachter Betrieb ohneKraftwerke - Szenario 4.0, 4.1,4.2) mil einem erndimensionalen instationären Abflussmodell(FLORIS), in dem die Flussgeometrie mit Querprofilen sowie Bauwerke und Zuflüsse alsKnoten abgebildet werden. Grundlage sind die Querprofillotungen aus dem Jahr 2007 und dieBauwerksdaten <strong>der</strong> Kraftwerke. Die Modellkalibrierung efolgte im Zuge <strong>der</strong> Berechnungen fürdas lntereg-Projekt ,,DRA-MUR-C|" und ergab Stricklerbeiwede zwischen 29,0 und 50,0. DieValidierung des Modells erfolgte mit Wasserspiegelfixierungen im Zuge desHochwasserereignisses vom 5. November 2012 und ergab relativ große Abweichungen(zahlreich auch einige dm) die mit <strong>der</strong> Unschärfe <strong>der</strong> Wasserstandsmessung, An<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Querprofile im Zuge des Hochwassergeschehens und An<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ausgangsprofile biszum Hochwasser erklärt werden. Wesentlich ist, dass alle Lastfälle mit demselben Modell bzw.mit <strong>der</strong>selben Kalibrierung berechnet werden, sodass für die eigentlich relevante Differenz z.B.WBO-Soll gegen Abstau-Real o<strong>der</strong> Abstau-Real gegen Naturwelle Modellunschäfen sichweitgehend aufheben.Bei <strong>der</strong> GAK Berechnung werden aus den An<strong>der</strong>ungen des Staurauminhaltes nach <strong>der</strong> Zeit(ÀV/^t) Zusatzwellen bestimmt, die mit <strong>der</strong> Eingangswelle und den Zubringenruellen überlagertwerden. Entsprechend dem (hochgradig) instationären Ablauf mit stark verän<strong>der</strong>lichem


-16-Stauraumvolumen ist grundsätzlich das VHP-Modell hydraulisch überlegen. DieSensitivitätsberechnungen <strong>der</strong> VHP mit den hydrologischen Eingangsgrößen (Eingangswelleund Zubringerwellen) des GAK-Modelles ergeben aber eine sehr gute Ubereinstimmung mitden Ergebnissen <strong>der</strong> GAK-Berechnung, sodass auch das GAK-Modell als zuverlässig zubeurteilen ist. Durch die vollkommen unterschiedlichen Berechnungsmethoden werden dien umerischen Ergebn isse abgesichert.Sensitivitätsuntersuch ungen (VHP)Von VHP wurden Sensitivitätsuntersuchungen für unterschiedliche hydrologischeEinga ngswerte d urchgefüh rt.Für Abstau - WBO-Soll - Szenario 2,0 (VHP) bzw. AKL-1 (GAK) ergibt sich nach dem VHP-Rechenmodell mit den hydrologischen Daten <strong>der</strong> VHP ein Spitzenabfluss im UW-KWLavamünd von 2525 m3/s, mit demselben Modell aber den hydrologischen Daten <strong>der</strong> GAK von2321 m3ls. Nach dem Rechenmodell <strong>der</strong> GAK ergibt sich ein Abfluss von 2300 m'/s mit einemVertrauensbereich +/- 130 m3/s.Ftir die ,,Natun¡uelle" (numerisch nachgebildet durch Konstanthalten aller Stauziele währenddes Hochwasserereignisses) ergibt sich nach dem VHP-Rechenmodell und denhydrologischen Daten <strong>der</strong>VHP ein Spitzenabfluss im UW-KW Lavamünd von 1BB3 m"/s undmit demselben Modell und den hydrologischen Daten <strong>der</strong> GAK 1799 m"/s. Nach demRechenmodell <strong>der</strong> GAK ergibt sich ein Abfluss von 1855 m'/s mit einem Vertrauensbereichvon +/- 130 m"/s.Sch lussfolgerungEine vergleichende Betrachtung zeigt, dass <strong>beim</strong> Abstau WBO-Soll das mathematische Modell<strong>der</strong> VHP mit den hydrologischen Daten <strong>der</strong> GAK die unabhängig ermitteltenRechenergebnisse <strong>der</strong> GAK sehr gut mit2.321 m'/s gegen 2.300 m"/s bestätigt.Die gute Ubereinstimmung für Abstau WBO-Soll, einmal nach dem mathematischen VHP-Modell mit den hydrologischen Angaben <strong>der</strong> GAK einmal nach dem GAK-Modell gerechnet,und die gute Ubereinstimmung für die ,,Naturwelle" belegt, dass auch das Rechenmodell <strong>der</strong>GAK (im Rahmen des unvermeidlichen Unschärfebereiches) zuverlässige Ergebnisse liefert.Einhaltung <strong>der</strong> OW Abstaukurvenlm Folgenden werden nur die wesentlichsten Abweichungen beschrieben. Zum besserenVerständnis, welche Auswirkungen auf die Unterlieger das Abweichen von <strong>der</strong> festgelegtenOW-Abstaukurve hat, ist auszuführen: Beim Absenken des Stauzieles wird eineWasserlamelle des Stauraumes zusätzlich abgegeben und diese Zusatzwelle (ÂQ) vergrößedden natürlichen Hochwasserabfluss. Mathematisch ist diese An<strong>der</strong>ung als dV/dt (An<strong>der</strong>ungdes Stauraumvolumens nach <strong>der</strong> Zeit). zu beschreiben. Je rascher abgesenkt wird d.h. jesteiler die Abstaukurve verläuft desto größer ist die Zusatzwelle. Eine ca. zur Abstaukurve-Sollparallel verlaufende etwas tiefer liegende Abstaukurve-Real verschärft somit die Situation fürdie Unterlieger nicht. Ein flacherer Abstau bzw. ein Wie<strong>der</strong>aufstau verbessert die Situationsogar, während eine steilere Abstaukurve die Hochwasserspitze im Unterlauf vergrößert. lmzeitlichen Verlauf das Hochwassers kam es bei vielen Kraftwerken abwechselnd zu ,,positiven"und ,,negativen" An<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Soll-Abstaukurve. Es ist nicht aussagekräftig jedeeinzelne kleine An<strong>der</strong>ung anzuführen und es können diese An<strong>der</strong>ungen auch nichtarithmetisch aufsummiert werden; aussagekräftig ist allein die Gegenüberstellung desGesamtergebnisses am unteren Ende <strong>der</strong> Kraftwerkskette. lm Folgenden werden deshalb nurd ie a uffälligsten U ntersch iede WBO-Soll gegen Abstau-Real beschrieben.


-17-KW RoseggVorabstau von ca. 0,5 m; im Weiteren verläuft die Abstaukurve ca. parallelzu WBO-Soll um 0-3 dm tiefer. Stärkere Absenkung real als nach WBO-Soll ca. <strong>beim</strong> Zeitpunkt 33,00.KW FeistritzVorabsenkung ca. 0,8 m; im Zeitraum 32,00 bis 34,00 wurde das Stauziel sogar etwasaufgehöht, während nach <strong>der</strong> WBO eine geringe Absenkung vozunehmen wäre.KW FerlachDer Stauraum ist als unverlandet zu beurteilen und deshalb die ,,flache" Abstaukurve als WBO-Soll anzusetzen.Keine Vorabsenkung, sehr langsames Absenken des Stauziels um ca. 0,7 m gegenüberHalten des Stauziels nach WBO.KW AnnabrückeKleine Vorabsenkung um ca. 0,3 m, etwas stärkere Absenkung als laut WBO-Soll vorgesehenum ca. 1 m unter Stauziel bzw. ca. 0,6 m unter WBO Soll während desHochwasserereig n isses.KW EdlingKleine Vorabsenkung um ca. 0,4 m. Zunächst wurde die Absenkung deutlich langsamer als lt.WBO durchgeführt, ab ca. Zeitpunkt 34,5 wurde <strong>der</strong> Abstau aber noch fortgesetzt während lt.WBO bereits eine horizontale Stauzielkurve erreicht wäre. Es wurde das Stauziel wenigerabgesenkt als lt. WBO-Soll, aber es wurde uber einen längeren Zeitraum abgesenkt.KW SchwabeckKleine Vorabsenkung von einigen dm. ln <strong>der</strong> kritischen Phase bezüglich Lavamünd (ca. 36,00)sogar leichter Aufstau.KW LavamündEs traten nur geringe Unterschiede Absenkung-Real / WBO-Soll auf, die bei dem sehr kleinenStauraum auch nur vernachlässigbare Auswirkungen auf den Durchfluss haben.Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Abflussspitzen im Verlauf <strong>der</strong> Kraftwerkskettejeweils im KW-UW. Die Wede sind grafisch aus den Diagrammen entnommen unddementsprechend geru ndet.Q-RealVHPMesswerte(inklusiveKorrektur fürLavamünd uSchwabeckQ-RealVHPMit mathemat.ModellgeglättetQ-RealGAKQ-WBO-SollVHPSzenario 2.0Roseqq 1 500 1430 1 430 1430 1370Feistritz 1 400 1 450 1 360 1 530 1410Ferlach 1450 1 600 '1400 1620 1420Annabrücke 1 800 1920 1610 1 900 1 530Edlinq 2500 2540 2500 2530 2290Schwabeck 2500 2570 2500 2510 2300Lavamünd 2500 2570 2500 2525 2300Q-WBO-Soll GAK-LastfallAKL-1


- 18 -ZusammenfassungDie Steuerung <strong>der</strong> Kraftwerke während des Hochwassers erfolgte entsprechend <strong>der</strong> BUOnach den online zur Verfügung stehenden Zuflüssen des jeweiligen Oberliegerkraftwerkes undden online verfügbaren Zuflüssen <strong>der</strong> größeren, gemessenen (Pegelschlüssel) natürlichenZubringer in die Stauräume. Die kleinen Zubringer (synthetische Wellen) sind nur grobabschätzbar und gehen in die Wehrsteuerung nicht unmittelbar ein. Mittelbar beeinflussen sieden Hochwasserabfluss bzw. die Wehrsteuerung durch Vergrößerung des Zuflusses zumjeweiligen Unterliegerkraftwerk. Abgesehen von unvermeidlichen Unschärfen <strong>der</strong>Durchflussbestimmung <strong>der</strong> Kraftwerke während des Ereignisses und <strong>der</strong> unscharfen Angaben<strong>der</strong> Zubringer entsteht auch aus <strong>der</strong> Unsicherheit <strong>beim</strong> zeitlichen Ablauf (hochgradiginstationärer Abfluss) eine Unschärfe bzw. Unsicherheit bei <strong>der</strong> Einstellung des OW-Spiegelsnach dem Durchfluss. Der vorliegende Vergleich von Abfluss-Real und WBO-Soll bezieht sichnicht auf unscharf vorliegende Daten zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Steuerung son<strong>der</strong>n auf dienachträglich abgeglichenen und korrigierten Werte, die als ,,wahrer Wert" behandelt werden.Eine Toleranz von einigen dm bezüglich <strong>der</strong> kurzfristigen Einhaltung des Stauziels <strong>der</strong>Abstaukurven ist aus fachlicher Sicht unvermeidlich. Die Abweichungen gingen zum Teil überdie technisch unvermeidbaren Abweichungen hinaus, wobei ,,negative" Abweichungenweitgehend durch,,positive" Abweichungen kompensiert wurden.Positiv wirkte sich <strong>der</strong> geringe Vorabstau aus, negativ die zu rasche Absenkung in denStauräumen Ferlach und Annabrücke. Der deutlich langsamere Abstau im Stauraum Edlingwirkte sich bezüglich <strong>der</strong> Vezögerung <strong>der</strong> Hochwasserspitze deutlich positiv aus. DieWellenspitze wurde durch den langsameren Abstau nicht wesentlich gegenüber WBO-Sollverän<strong>der</strong>t. Wäre <strong>der</strong> starke Zufluss etwas früher zurückgegangen, hätte das langsamereAbstauen auch die Wellenspitze deutlich reduzied.lnsgesamt ergab sich für das relevante UW KW Lavamünd zufolge <strong>der</strong> Abweichungen vonWBO-Soll folgende An<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hochwassersituation. Nach <strong>der</strong> Berechnung von VHP ergabsich ein Spitzenabfluss von 2525 m2ls bei WBO - Soll gegenüber 2500 m3/s bei Abstau-Real(auf Basis <strong>der</strong> AKS-Messwerte) bzw. von 2570 m3/s (auf Basis des Rechenmodells) -praktisch keine An<strong>der</strong>ung. Nach <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> GAK ergab sich ein Abfluss von 2300m"/s bei WBO-Soll und 2500 m3/s bei Abstau-Real - leichte Verschärfung des HW-Abflusses.Die Unschärfe <strong>der</strong> Hochwasserangaben werden im Bericht <strong>der</strong> GAK (realistisch) mit +/- 130brs +/- 150 m'/s je nach Lastfall angegeben. lm Bericht <strong>der</strong> VHP wird eine eigeneUnschärfeangabe nicht gemacht, die Sensitivitätsuntersuchungen belegen aber einenvergleichbaren Unschärfebereich. Die Berechnungsergebnisse sind kompatibel und legen denBereich des ,Wahren Wertes" plausibel fest. Die An<strong>der</strong>ung des Spitzenabflusses im UW-KWLavamünd zufolge von Abweichungen gegen die wasserrechtlich bewilligteWehrbetriebsordnung war gering bzw. trat überhaupt keine Verschärfung auf (unterschiedlicheErgebnisse <strong>der</strong> beiden Berechnungen). Unter Zugrundelegung des Mittelwertes bei<strong>der</strong>Berechnungen ergibt sich eine geringe Verschärfung von 100 m'/s bei einem Gesamtabflussvon 2500 m"/s und die Abweichung war gering gegenüber dem Unterschied Abstau-Realgegen Natunvelle von ca. 650 m3/s.Die Verschiebung <strong>der</strong> Wellenspitze um ca. 2-3 Stunden nach hinten bei Abstau-Real ergibtsich nach beiden Berechnungen gleichartig und ist ein eindeutiger Vofieil, da dadurch mehrZeilfur Gegenmaßnahmen zur Verfügung stand.Begründung für die Abweichung von WBO-SollDas Hochwasser vom 4.15. November 2013 erfolgte mit beson<strong>der</strong>s großerAnstiegsgeschwindigkeit von bis zu 220 m'/s Durchflusszuwachs pro Stunde, während denBerechnungen und Festlegungen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> wasserrechtlichen Bewilligung


- 19 -Anstiegsgeschwindigkeiten von lediglich 30 - 100 m"/s pro Stunde zugrunde lagen. Deraußergewöhnlich rasche Anstieg <strong>der</strong> HW-Welle stellt objektiv eine Verschärfung <strong>der</strong> Situationim Hinblick auf die Anlagensicherheit dar. Vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Öffnung <strong>der</strong> Verschlüsse amWehr (zur Vergrößerung des Abflusses aus dem Stauraum bei steigendem Zufluss) dauert eseine gewisse Zeit, bis im oberen Bereich des Stauraumes die gewünschte Spiegelabsenkunghergestellt ist. Je rascher das HW ansteigt, umso kritischer ist diese Zeitvezögerung. Dieraschere Absenkung in den Stauräumen Ferlach und Annabrücke als es laut WBO-Sollvorgesehen war, wird von VHP damit begründet, dass man befürchtete sonst dieAnlagensicherheit nicht gewährleisten zu können. Diese Frage wird im gegenständlichenGutachten nicht behandelt, da die Prüfung darauf beschränkt ist, ob es zu Abweichungen vonden wasserrechtlich bewilligten Abstaukurven kam bzw. welche Konsequenzen sich imUnterliegerbereich aus den Abweichungen ergaben.Naturzustand bzw. natürliche Hochwasserwellelm Bericht <strong>der</strong> VHP wird unter Lastfall 4.0, 4.1 und 4.2 <strong>der</strong> Hochwasserabfluss einer Welleohne Kraftwerksbetrieb berechnet. Dabei wird von einem Konstanthalten <strong>der</strong> Stauziele allerKraftwerke während des Hochwasserereignisses ausgegangen. Beim Lastfall 4.0 (VHP-Zubringenrvefte) wird das Stauziel ohne Absenkung konstant gehalten, <strong>beim</strong> Lastfall 4.1 (VHP-Zubringenverle) und 4.2 (GAK-Zubringenruerte) wird ein frühzeitig deutlich abgesenktesStauziel während des Hochwassers konstant gehalten. Dieser letztgenannte Lastfall entsprichtmehr dem Gedankenmodell einer Flussstrecke ohne Kraftwerksbetrieb und ergibt mit denhydrologischen Eingangswerten <strong>der</strong> VHP einen Spitzenabfluss im UW KW Lavamünd von1BB3 m3/s gerundet 1BB0 m3/s und mit den hydrologischen Eingangswerten des GAK Modelleseinen Spitzenabfluss von 1799 bzw. gerundet 1800 m3/s bzw. im Mittel '1840 m"/s.Nach <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> GAK ergibt sich ein natürliches Hochwasser mit einer Spitze von1855 +/- 130 m3/s.Bei beiden Berechnungen ist <strong>der</strong> Effekt eines zufolge Kraftwerksbestand verlorengehendenRetentionsraumes noch nicht enthalten. Dieser Effekt kann mit den vorhandenen Modellennicht numerisch berücksichtigt werden und würde die Hochwasserspitze im Natuzustand nochetwas absenken.Zusammenhang von Hochwasserspitze und Wasserspiegel im Bereich OrtschaftLavamündDer Wasserspiegel in Lavamünd wird bestimmt durch den Wasserspiegel <strong>der</strong> Drau nach <strong>der</strong>Einmündung <strong>der</strong> Lavant, da sich ausgehend von diesem Ausgangswasserspiegel dieWasserspiegellagen gerinneaufwärts ergeben, Exakte Berechnungen (Pegelschlüssel) fürdiesen Bereich liegen we<strong>der</strong> im GAK-Bericht noch im VHP Bericht vor. Eine grobeAbschätzung aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen lnformation sieht wie folgt aus:Ein erster Einstau von Objekten in Lavamünd tritt ab ca. 1600 m3/s HQ Drau auf, dasentspricht ca. 1700 m'/s HQ Drau + Lavant. Der maximale Einstau <strong>beim</strong> rezenten Hochwassermit Einstauhöhen von ca. 2,50 m ergab sich bei 2700 m'/s HQ Drau + Lavant. EinemDurchflussanstieg von 1000 m"/s entspricht somit ein Wasserspiegelanstieg von ca.2,50 mbzw. im Mittel 25 cm pro 100 m"/s. Entsprechend <strong>der</strong> ûblichen Form eines Pegelschlüssels mitüberlinearem Anstieg des Durchflusses bei steigendem Wasserspregel ist im unteren Bereichdes Anstiegs mit einem etwas größeren Verhältnis zu rechnen somit ca. 30 cmWasserspiegelanstieg pro 100 m'/s im Bereich des Wellenscheitels mit etwas geringerenWerten von ca. 20 cm Wasserspiegelanstieg pro 100 m"/s Durchflussanstieg.


-20-Anpassungsbedarf <strong>der</strong> bestehenden wasserrechtlich bewilligten BUOsDie Ausschaltung von Retentionsraum durch die Hochwasserfreistellung entlang <strong>der</strong> Drauhatte für die do. Anrainer große Vorteile und kann jetzt nicht mehr realistisch durchÜberströmstrecken und Ausuferungsbereiche rückgängig gemacht werden. Der Abstau nachden gültigen WBO's beginnt früh (ab HQ1 o<strong>der</strong> noch früher) und verläuft in <strong>der</strong> Regelgleichmäßig bis ca. HQ100. Ein Abstau bei größerem Zufluss ist erfor<strong>der</strong>lich, um dieHochwassersicherheit <strong>der</strong> Dämme zu gewährleisten. Die Sicherheit <strong>der</strong> Dämme gegenÜberströmung ist prioritär gegenüber <strong>der</strong> Hochwasserverschärfung im Unten¡vasser, da einUberströmen <strong>der</strong> Dämme zu Dammbrüchen und Flutwellen führen würde. Das Konzept <strong>der</strong>WBO's - Abstau soweit, dass das Hochwasser sicher durch den Stauraum geleitet werdenkann - entsprach dem Stand <strong>der</strong> Technik zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bewilligungen und ist auch jetztnoch <strong>der</strong> übliche Standard bei Laufkraftwerksketten. lm gegenständlichen Fall sind dieRandbedingungen im Unten¡¡asser <strong>der</strong> Kraftwerkskette aber beson<strong>der</strong>s ungünstig - Lavamündweist nur eine geringe Hochwassersicherheit bis ca. HQ10 = 1650 m"/s auf (zum VergleichHQ30 = 1950, HQ100 = 2350). Nach den Ergebnissen <strong>der</strong> Besprechung vom 23.1.2013 isteine Anhebung <strong>der</strong> Hochwassenvefte im Bereich Lavamünd realistisch; HQ100 künftig ca.2600 m3/s. Die Notwendigkeit die Wehrbetriebsordnungen zu überarbeiten ergibt sich nichtaus dem Vergleich Abstau-Real gegen Abstau WBO-Soll (diese Unterschiede sind gering)son<strong>der</strong>n aus den Fakten:. Lavamünd ist dezeit äußerst schlecht gegen Hochwasser geschützt, ersteUbedlutungen ab ca. HQleDer Schutz von Lavamünd ist baulich wegen <strong>der</strong> Lage im Zwickel zwischen Drau undLavant und <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Wohnobjekte zum Ufer schwierig. Ein möglichst hoherAusbau (Dämme, mobiler Hochwasserschutz) ist erfor<strong>der</strong>lich, da allein mitStauregelungen an <strong>der</strong> Kraftwerkskette bei großen Hochwässern kein ausreichen<strong>der</strong>Hochwasserschutz für Lavamünd herstellbar ist. Ein baulicher Schutz von Lavamündbis HQ1O0-Natur ist kaum/schwer möglich, ein Schutz bis HQ30 ist nach Angaben desSchutzwasserbaues realistisch.Bei den <strong>der</strong>zeit gültigen WBO's weist die Hochwasserwelle, die am Ende <strong>der</strong>Kraftwerkskette abgegeben wird, bei steilen natürlichen Wellen eine deutlich größereHochwasserspitze auf als im Natuzustand. Das liegt daran, dass zum Zeitpunkt <strong>der</strong>Hochwasserspitze in maßgeblichen Stauräumen <strong>der</strong> Stau gelegt wird und zusätzlicham Entfall von Retentionsraum. Auch im Hinblick auf die Weitergabe <strong>der</strong>Hochwassenvelle an Slowenien ist eine Adaptierung <strong>der</strong> Wehrbetriebsordnungen unddie Vermeidung einer (deutlichen) Spitzenaufhöhung zufolge des Kraftwerkbetriebeserfor<strong>der</strong>lich.Die möglichen Verbesserungen <strong>der</strong> WBO werden in zwei Richtungen zu gehen haben.1. Ubergang von einer durchflussgesteuerten WBO auf eine wasserstandsgesteuedeWBO in den großen Stauräumen2. Vorabsenkung in einzelnen Stauräumen auf Grund weit vorauseilen<strong>der</strong> Prognosen(N ie<strong>der</strong>schlagsprog nosen ;,,Kettenstau regelung")ad 1.Der Vorteil einer wasserstandsgesteuerten WBO ist, dass die Regelung während desHochwassers einfacher und präziser möglich ist und auch die nachfolgende Kontrolle deskonsensgemäßen Betriebes erleichtert wird. Derwichtigere Vorteil ist aber, dass Reserven desSystems wesentlich besser genutzt werden können. Die Abstaukurven nach Durchflusswurden mit Rechenmodellen ermittelt, die richtigerueise konservative Ansätze hatten, um dieHauptgefahr - das Uberströmen und den Bruch <strong>der</strong> Ruckstaudämme im Stauraum -


-21 -auszuschalten. Dadurch kommt es zu einem stärkeren Legen des Stauziels als unbedingterfor<strong>der</strong>lich mit entsprechen<strong>der</strong> Hochwasserverschärfung im Unteruasser. Es ist daraufhinzuweisen, dass Betriebsvorschriften mit Durchflussregelung über viele Jahzehnte dieallgemein übliche Regelung bei Laufkraftwerksketten waren und immer noch häufigangewendet werden und z.B. bei den Donaukraftwerken erst in den letzten Jahren auf einewasserstandsabhängige Regelung übergegangen wurde. Zur Umsetzung einerwasserstandsabhängigen Regelung sind zusätzliche Pegel in den relevanten Stauräumen zusetzen und die Daten in die Warten zu übertragen. Das Prinzip ist, das Stauziel nur soweitabzusenken, dass an den maßgeblichen Stellen die kritischen Wasserspiegellagen nichtüberschritten werden.ad 2.Das Prinzip ist, über Nie<strong>der</strong>schlagsprognosen weit vorausschauend kritische künftigeAbflusssitutationen zu erkennen und frühzeitig zielgerichtet Stauräume zu entleeren und denso gewonnenen Retentionsraum zum Dämpfen <strong>der</strong> Welle zu benützen o<strong>der</strong> zumindest eineSpitzenaufhöhung in kritischen Phasen des Hochwassers durch eine Stauzielabsenkung zuvermeiden bzw.zu minimieren. Dabei sind folgende Fakten zu berircksichtigen:- Weit vorauseilende Nie<strong>der</strong>schlagsprognosen sind <strong>der</strong>zeit und wohl auch in Zukunftunscharf wenn Ort, lntensität, Abflusswirksamkeit und Dauer <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schläge zubestimmen sind.- Der optimale Einsatz des durch Vorabsenkung geschaffenen Retentionsraumes istschwierig bzw. nicht möglich, da dafür die genaue Kenntnis über den weiterenHochwasserverlauf erfor<strong>der</strong>lich wäre.- Ein deutlich positiver Effekt ist vor allem bei kleineren Hochwässern zu en¡¡arten unddürfte bei lang andauernden Extremhochwässern (stark) zuri.jckgehen.- Vodeilhaft ist, dass auch bei einer zwangsläufig nicht optimalen Anwendung keineHochwasserverschärfung herbeigeführt wird, son<strong>der</strong>n ,,lediglich" <strong>der</strong> positive Effektgeringer ausfällt.- Die umfangreichen Untersuchungen erfor<strong>der</strong>n einen Planungszeitraum bis Mitte desJahres und die bauliche Umsetzung (insbeson<strong>der</strong>e zusätzliche Pegel) einen Zeitraumbis Ende des Jahres.Die Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Punkten 1 und 2 erfor<strong>der</strong>t längere Zeit(zumindest bis Ende des Jahres), die Umsetzung von baulichen Hochwasserschutzmaßnahmennoch wesentlich länger, sodass es erfor<strong>der</strong>lich ist, für die Zwischenzeiteine einfache Abstau regelu ng bei prognostizierten Hochwässern vozusehen.Ein grundsätzlich geeignetes Projekt für eine einfache Abstauregelung wurde Anfang April2013, erfor<strong>der</strong>liche Ergänzungen bis Ende April vorgelegt und das Projekt wird am 16. Mai2013 wasserrechtlich verhandelt. ln dieser Abstauregelung wird präzise und eindeutiggeregelt, bei welcher Hochwasserprognose (Drau + Gail) das erste Abstauziel bei jedemeinzelnen Kraftwerk einzustellen ist, bei welcher Verschärfung <strong>der</strong> Prognose das nächste,tiefere Abstauziel einzustellen ist und wie in <strong>der</strong> dritten Phase bei sich weiter verschäfen<strong>der</strong>Prognose vorzugehen ist. Dabei werden auch die Abstaugeschwindigkeiten festgelegt und <strong>der</strong>Durchfluss im UW KW Lavamünd in den ersten beiden Abstauphasen vor dem eigentlichenHochwasser auf '1400 m3/s (Alarmgrenze für Lavamünd) beschränkt."


,l,l.LL-Die Oberste <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> teilt mit. dass das Bundesministerium für Land- un<strong>der</strong>achtet und dass das abschließende Gutachten des wasserbautechnischenwird.ln <strong>der</strong> Anlage wird für eine umfassende lnformation und zum besseren Verständnis <strong>der</strong><strong>Prüfbericht</strong> <strong>der</strong> Gewässeraufsicht Kärnten hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong>Weh rbetrie bsord n u n gen <strong>der</strong> Dra u kraftwerke vorgelegt.Ansätze ist nachstehendes auszuführen:Mit, ist die<strong>Verbund</strong> Hydro Power AG aufgefor<strong>der</strong>t worden, den Unterschied <strong>der</strong> hydrologischen Ansätze<strong>der</strong> VHP mit einem Zufluss von 1.420 m"/s gegenüber 1.350 m"/s (Hydrographischer DienstKärnten) zu erläutern bzw. zu begründen und die vom TU-Modell (synthetische Wellen)abweichenden Ansätze <strong>der</strong> VHP nachvollziehbar zu begründen o<strong>der</strong> die TU-Werte zuübernehmen.Zudem ist die VHP aufgefordeft worden, den Abschlussbericht zut Auswertung desHochwasserereignisses von 05.11.2012 an <strong>der</strong> Drau unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits zumZwischenbericht mitgeteilten Ergänzungswünsche und <strong>der</strong> jetzt hinzugekommenen Punkte 1und 2 <strong>der</strong> Obersten <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> vorzulegen.Mit Schreiben <strong>der</strong> VHP vom 11.04.2013 hat diese zu den vom wasserbautechnischen ASVgefor<strong>der</strong>ten Ergänzu ngen und Erläuterungen eine Stellu n gnah me erstattetDer wasserbautechnische Amtssachverständige hat ausgeführt, dass die Unterschiede <strong>der</strong>hydrologischen Ansätze von VHP plausibel begründet wurden. Die hydrologischen Ansätzeund die Berechnungsergebnisse bei<strong>der</strong> Berechnungen (GAK und VHP) liegen im Bereicheines kaum vermeidbaren Unschärfebereiches und können als plausible Ergebnisse denweiteren Uberlegungen zugrunde gelegt werden.Die Oberste <strong>Wasserrechtsbehörde</strong> teilt mit, dass im Sinne <strong>der</strong> Ausführungen desbeigezogenen Amtssachverständigen <strong>der</strong> Unterschied <strong>der</strong> hydrologischen Ansätzeplausibel begründet worden ist.Für den Bundesminister:Elektronisch gefertigtDr Herbert Wienerroither


-23-7 N FTTd CWsuFToWLo.iWdBCY Jz1 a4 1f xe$gsl+gajTRvW2TPWQ3C5Sf6B99c0 I UuD 1 QcssltXfrFcD EGVLkvvEHrgOMAZpEfswSfviSlhFXKVSe9uOYofHxOtA+nhbezBHhV4Au+4=Datum/Zeit-UTCserial Number=57 951 5843327,CN=BMLFUW, O=BM LFUW /Lebensministerium,C=AT201 3-06-04T09 i1 2'.07 +02i0OCN=a-sign-corporate-light02, OU=a-sign-corporatelight-O2,O=A-TrustGes. f. Sicherheitssysteme irÌlelektr. Datenverkehr GmbH,C=AT541402urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1 .0Prüfinformationlnformationen zur Prüfung <strong>der</strong> elekÌronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:htto://www.bmlf uw ov aUêmÌssionatur

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