13.07.2015 Aufrufe

baugesetz - Duvin

baugesetz - Duvin

baugesetz - Duvin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde und im Kantonsamtsblatt bekannt. Während der öffentlichen Auflage könnenBetroffene bei der Baubehörde Vorschläge und Einwendungen einbringen. Diese prüft dieEingaben, entscheidet über allfällige Anpassungen und erlässt das Erschliessungsprogramm.3 Die Baubehörde sorgt dafür, dass die sich aus dem Erschliessungsprogramm ergebendenfinanziellen Verpflichtungen in das jährliche Budget der Gemeinde aufgenommen werden.4 Bei wesentlichen Anpassungen des Erschliessungsprogramms ist das Auflageverfahren zuwiederholen.Strassennamen Art. 531 Die Baubehörde entscheidet über die Benennung der öffentlichen und privaten Strassen,Wege und Plätze auf Gemeindegebiet.2 Es sind romanische Bezeichnungen zu verwenden. Berechtigten Wünschen der Anstösserist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.3 Die Gemeinde führt ein Verzeichnis mit den Strassennamen.2. Projektierung und BewilligungGenerelle Projekte und Bauprojekte Art. 541 Die generellen Projekte umfassen die Verkehrsanlagen der Groberschliessung, die Hauptanlagender Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung, die Verkehrsanlagen derGroberschliessung sowie Anlagen der Energieversorgung und der Abfallbewirtschaftung.2 Die Bauprojekte bestimmen Art, Umfang, Lage und bautechnische Gestaltung von Erschliessungsanlagenund weitere Einzelheiten.3 Die Bewilligung der Erschliessungsanlagen erfolgt im Baubewilligungsverfahren.3. Ausführung, Betrieb, Unterhalt und ErneuerungÖffentliche Erschliessungsanlagen1. Ausführung Art. 551 Die gemeindeeigenen Anlagen der Grund- und Groberschliessung werden von der Gemeindenach Massgabe des Erschliessungsprogramms ausgeführt. Vorbehalten bleibenbesondere Erschliessungsanordnungen für die im Generellen Erschliessungsplan festgelegtenErschliessungsbereiche.28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!