Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8 - Nr. 3/2009einberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentrittsim Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern derPartei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppein geheimer Abstimmung gewählt werden.Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten,die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppeaus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewähltsind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich <strong>und</strong> ihre Zieleder Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist einegemeinsame Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträgerdurchzuführen.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, die Form der Einladungsowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.Hierbei haben der Versammlungsleiter <strong>und</strong> zwei weitere Teilnehmerder Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgtist <strong>und</strong> die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> 3ThürKWG beachtet worden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einersolchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweitals zuständige Behörde im Sinne des § 156 StGB.4.Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen, die nichtaufgr<strong>und</strong> eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahlim B<strong>und</strong>estag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder imGemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen nebenden Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlagjeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlichvon viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden,wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind.Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriftenbenötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträgereines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistagdes Ilm-Kreises oder in dem Gemeinderat vertreten ist.Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Ortsteilbürgermeisterwahlin dem Ortsteil Werningsleben von 16 Wahlberechtigten,in dem OrtsteilBechstedt-Wagd von16 Wahlberechtigten,in dem Ortsteil Elleben von16 Wahlberechtigten,in dem Ortsteil Gügleben von 16 Wahlberechtigten<strong>und</strong>in dem Ortsteil Riechheim von 24 Wahlberechtigten.4.1.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe ineine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,Zimmer 8, bis zum 04.05.2009 18:00 Uhr ausgelegten Listewährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.1.2.Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seinerEinreichung nicht die erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriftenträgt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vomWahlleiter mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichenUnterschriften (Anlage 7 a zur ThürKWO) verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlages bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81 Zimmer 8 bis zum 04.05.200918:00 Uhrwährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrausgelegt.Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihresVor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong> ihres Geburtsdatumssowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlagzu unterstützen.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei den für die jeweilige Gemeinde zuständigenWahlleitern:in der Gemeinde Elleben bei- Wahlleiter Herr Rudolf Neubig;in der Gemeinde Kirchheim bei- Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;über die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.6.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.7.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten oderdie Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zubeseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9 - Nr. 3/2009Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.Kirchheim, den ...Frau Sabine SchüllerWahlleiterin Gemeinde AlkerslebenFrau Gerlinde SingpielWahlleiterin Gemeinde Bösleben-WüllerslebenFrau Ute SchwarzWahlleiterin Gemeinde DornheimHerr Rudolf NeubigWahlleiter Gemeinde EllebenFrau Heike RostWahlleiterin Gemeinde ElxlebenHerr Frank NüchterWahlleiter Gemeinde Osthausen-WülfershausenHerr Wolfgang RöhrichtWahlleiter Gemeinde KirchheimFrau Elke TrinksWahlleiterin Gemeinde RockhausenFrau Gisela MichelWahlleiterin Gemeinde WitzlebenBewerber gesucht für die Wahlzur Schiedsperson der Schiedsstelleder Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,auf der Gr<strong>und</strong>lage des Thüringer Schiedsstellengesetzes -ThürSchStG - vom 17.05.1996, geändert durch Artikel 25 desGesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), wurde im Jahre1999 in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ eineSchiedsstelle eingerichtet. Die Aufgabe der Schiedsstelle istes, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten<strong>und</strong> in Strafsachen außergerichtlich durchzuführen.In den letzten Jahren konnten einige Privatstreitigkeiten durchdie Schlichtung der Schiedsstelle geregelt werden.Die Tätigkeit einer Schiedsperson ist eine zeitlich begrenzte ehrenamtlicheWahlfunktion. Gemäß § 4 des Thüringer Schiedsstellengesetzesbeträgt die Amtsdauer der Schiedsperson 5Jahre.Am 12.05.2009 läuft die Amtszeit der Schiedsperson <strong>und</strong> derStellvertreter der Schiedsperson der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aus. Für eine Neuwahl suchen wir interessierteBewerber, die geeignet sind, ein solches Ehrenamt zuübernehmen.Nach § 3 Abs. 1 ThürSchStG muss die Schiedsperson nach ihrerPersönlichkeit <strong>und</strong> ihren Fähigkeiten für das Amt geeignetsein.Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einervorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr alssechs Monaten verurteilt wurde;- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einerTat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Taterhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter zur Folge haben kann;- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderungdie Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausübenkann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheitenein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestelltist;- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügungüber ihr Vermögen beschränkt ist.Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer- bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendethat,- bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat.- nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.Bewerbungen als Schiedsperson bzw. Stellvertreter können biszum 06.04.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, eingereicht werden.gez. Diana MachalettGemeinschaftsvorsitzendePlanfeststellungsverfahrengemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts<strong>und</strong>Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz,EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des ThüringerVerwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Vieselbach - Altenfeld <strong>und</strong>110-kV-Netzanbindung Umspannwerk StadtilmDie Vattenfall Europe Transmission GmbH (Vorhabensträgerin)hat für das oben bezeichnete Vorhaben die Durchführung einesPlanfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben bestehteine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfunggemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischenAusgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen werden Gr<strong>und</strong>stückein den GemarkungenAzmannsdorf, Vieselbach, Hochstedt, Büßleben, Rohda, Haarberg,Mönchenholzhausen, Obernissa, Klettbach, Schellroda,Riechheim, Gügleben, Elxleben, Kirchheim, Rudisleben, Dornheim,Marlishausen, Hausen, Görbitzhausen, Dannheim, Roda(Wipfratal), Behringen, Traßdorf, Niederwillingen, Oberwillingen,Dienstedt, Gösselborn, Singen, Kleinhettstedt, Dörnfeld, Hammersfeld,Großhettstedt, Lehmannsbrück, Gräfinau-Angstedt,Gräfinau-Angstedt 2, Wümbach, Langewiesen, Gehren, Jesuborn,Möhrenbach, Gillersdorf, Großbreitenbach, Wald Oberbreitenbach,Stadtilm, Oberilm, Unterpörlitz, Heyda, Pennewitz,Neustadt/Rstg., Wald Neustadt, Böhlen, Döllstädt, Gebesee<strong>und</strong> Henschlebenbeansprucht.Der Plan (Zeichnungen <strong>und</strong> Erläuterungen) liegt in der Zeitvom 24.03.2009 bis 23.04.2009in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Mönchsgasse 81,99334 Kirchheim,Zimmer 3während der allgemeinen Dienstzeitenzur allgemeinen Einsichtnahme aus.