Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 3/2009Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Wahldes Bürgermeisters:in der Gemeinde Kirchheim von 48 Wahlberechtigten.4.1.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe ineine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,Zimmer 8, bis zum 04.05.2009 18:00 Uhr ausgelegten Listewährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.1.2.Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seinerEinreichung nicht die erforderlichen 60 Unterstützungsunterschriftenträgt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleitermit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften(Anlage 7 a zur ThürKWO) verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong>unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81 Zimmer 8 bis zum 04.05.200918:00 Uhrwährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrausgelegt.Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihresVor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong> ihres Geburtsdatumssowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlagzu unterstützen.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei dem zuständigen Wahlleiter derGemeinde Kirchheim, bei Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;über die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.6.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.7.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten oder dieEinzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.C. Wahl des OrtsteilbürgermeistersAm Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die Wahl der Ortsteilbürgermeisterin den Ortsteilen mit OrtsteilverfassungWerningsleben <strong>und</strong> Bechstedt-Wagd der Gemeinde Kirchheim<strong>und</strong> in den OrtsteilenElleben, Gügleben <strong>und</strong> Riechheim der Gemeinde Ellebenstatt.Die Ortsteilbürgermeister sind auf 5 Jahre zu wählen. Die Ortsteilbürgermeisterwerden als Ehrenbeamte der Gemeinde gewählt.1.Für das Amt der Ortsteilbürgermeister sind Personen, die dieStaatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§§ 26 Abs. 1, 24 Abs. 2 inVerbindung mit §§ 1 <strong>und</strong> 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG -)
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7 - Nr. 3/2009Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikin dem Ortsteil Werningsleben von 20 Wahlberechtigten,Deutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,in der OrtschaftBechstedt-Wagd von20 Wahlberechtigten,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,in der Ortschaft Elleben von 20 Wahlberechtigten,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe-in der Ortschaft Gügleben von 20 Wahlberechtigtenden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.<strong>und</strong>in der Ortschaft Riechheim von 30 Wahlberechtigten.Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinneder § 1 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahrvollendet, seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt indem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat <strong>und</strong> nicht nach § 2ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.Der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet,wenn die Person seit mindestens sechs Monaten in demJede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. BeiMehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnungfür ungültig. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeisterals Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriftenerforderlich.2.2.In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sindOrtsteil gemeldet ist.ein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreter zu bezeichnen.Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desDer Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein.maßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen der Stellvertreter.Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner VerhinderungZum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden,wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumfreiheitliche demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung im Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes<strong>und</strong> der Landesverfassung eintritt.felsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.Wahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zwei-Darüber hinaus ist zum Ortsteilbürgermeister nicht wählbar, wer Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvor-im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnisnach den für Beamte des Landes geltenden schlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereBestimmungen nicht besitzt.ersetzt werden.Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für 2.3.1.die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftlicheErklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicherDer Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungoder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragtenenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derdieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat.Partei oder Wählergruppe als Kennwort;Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichenAuskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfas-b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desBewerbers;sungsschutz sowie beim B<strong>und</strong>esbeauftragten für die Unterlagenc) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstandenist <strong>und</strong> ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamten-d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungennicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).Anschrift.2.3.2.Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Musterder Anlage 7 <strong>und</strong> 7 a zur Thüringer Kommunalwahlord-2.Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters könnenvon Parteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzes,nung enthalten:a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;Wählergruppen <strong>und</strong> Einzelbewerbern eingereicht werden.d) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desZur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Bewerbers;2.1.c) die Unterschriften von fünfmal so vielen WahlberechtigtenJede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerberwie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind unterkann nur einen Wahlvorschlag einreichen.Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres GeburtsdatumsParteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.2.4.1.<strong>und</strong> ihrer Anschrift.Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind alsDer Bewerber ist unter Angabe seines Namens <strong>und</strong> Vornamens Anlage beizufügen:sowie seines Geburtsdatums, seines Berufs <strong>und</strong> seiner Anschriftim Wahlvorschlag aufzuführen.ge 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in ei-a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anla-Dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung des Bewerbers nach § nem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen.<strong>und</strong>, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmtDer Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden<strong>und</strong> er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, ThürKWG.sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppeist.1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derb) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 SatzJeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei unter Angabe von Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Formoder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwort der Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamenals Kennwort.2.4.215 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster derdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.Alle Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen müssen Anlage 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowiedie eigenhändige Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigtentragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigedie Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürK-WG.Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahl-berechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zuwählen sind. Das sind für die Ortsteilbürgermeisterwahlen Unterschriften:3.Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellteBewerber muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet