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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3 - Nr. 3/2009aus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewähltsind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigteTeilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich <strong>und</strong> ihre Zieleder Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist einegemeinsame Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträgerdurchzuführen.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber<strong>und</strong> die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort<strong>und</strong> Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie dieZahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.Hierbei haben der Versammlungsleiter <strong>und</strong> zwei weitere Teilnehmerder Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung derReihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist <strong>und</strong> die Anforderungendes § 15 Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> 3 ThürKWG beachtetworden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherungan Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständigeBehörde im Sinne des § 156 StGB.Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.Ein Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Bewerberenthalten wie Gemeinderäte in der Gemeinde zu wählen sind(vgl. A.1.).Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihresNamens <strong>und</strong> Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihresBerufs <strong>und</strong> ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen.Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestelltwerden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen.Jeder Wahlvorschlag muss den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls dieKurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennworttragen. Dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügtwerden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung derWahlvorschläge erforderlich ist.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicherdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.Alle Wahlvorschläge müssen die eigenhändige Unterschrift vonmindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerberdes Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärtder Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.2.2.In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreterzu bezeichnen. Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertretermüssen wahlberechtigt sein.Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desWahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsder Stellvertreter.Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner Verhinderungsein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumWahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zweifelsfallgilt die Erklärung des Beauftragten.Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlagsgegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereersetzt werden.2.3.Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derPartei oder Wählergruppe als Kennwort;b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift derBewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag;c) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerAnschrift.2.4.Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind<strong>und</strong>, dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen;b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derPartei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,unter Angabe der Reihenfolge der Bewerber des Wahlvorschlags,Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Form der Einladungsowie der Zahl der Anwesenden;c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.3.Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerbermüssen in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebieteinberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentrittsim Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe ingeheimer Abstimmung gewählt werden.Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten,die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe4.Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen, die nicht aufgr<strong>und</strong>eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl imB<strong>und</strong>estag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder imGemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen nebenden Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlagjeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlichvon viermal so vielen Wahlberechtigten unterstütztwerden, wie Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde zuwählen sind. Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriftenbenötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nurals Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlagsim Kreistag des Ilm-Kreises oder in der Gemeinde vertreten ist.Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Gemeinderatswahlin der Gemeinde Alkersleben von 24 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Dornheim von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben von32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Elleben von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Elxleben von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen von32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Kirchheim von 48 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Rockhausen von 24 Wahlberechtigten<strong>und</strong>in der Gemeinde Witzleben von 32 Wahlberechtigten.4.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81, Zimmer 8, bis zum 04.05.200918:00 Uhr ausgelegten Liste während der üblichen Dienstzeiten:Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.

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