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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 3/2009BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESBekanntmachung der Beschlüsse derSitzung des Gemeinderates Rockhausenvom 03.03.2009Beschluss-Nr.: 99/2009Niederschrift öffentlicher Teil vom 27.01.2009Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift derGemeinderatssitzung vom 27.01.2009 - öffentlicher Teil - in derals Anlage beigefügten Form.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:.....................................4Ja-Stimmen: ..............................................................................4Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0Beschluss-Nr.: 100/2009Berufung des Wahlleiters <strong>und</strong> Stellvertreters für die Kommunalwahlam 07.06.2009Der Gemeinderat beruft Trinks, Elkeals Wahlleiter der Gemeinde Rockhausen für die Kommunalwahl2009.Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Gräfenstein, Margitta berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................4Ja-Stimmen: ..............................................................................4Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0GEMEINDEWITZLEBEN2. Änderungssatzungder Hauptsatzung der Gemeinde WitzlebenMitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”vom 20.02.2009 (Ausfertigungsdatum)Aufgr<strong>und</strong> §§ 19 <strong>und</strong> 20 der Thüringer Kommunalordnung -Thür-KO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar2003 (GVBI. S. 41) <strong>und</strong> dem Thüringer Gesetz über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. Nr. 8 S. 290),erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben folgende Satzung:2. Änderungssatzungder Hauptsatzung der Gemeinde WitzlebenMitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>”Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben, Mitgliedsgemeindeder Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, vom18.08.2003, letzte Änderung vom 14.02.2005, wird wie folgtgeändert:§ 2§ 14 Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamtenerhält folgende neue Fassung:Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nachMaßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung derehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit die folgendenmonatlichen Aufwandsentschädigungen:der ehrenamtliche Bürgermeister<strong>und</strong> der ehrenamtliche Beigeordnetedes Bürgermeisters§ 3In-Kraft-TretenDiese Änderungssatzung tritt zum 01.03.2009 in Kraft.Witzleben, dem 20.02.2009gez. Peter UrspruchBürgermeisterBEKANNTMACHUNG VON SATZUNGEN399,00 EUR99,00 EUR-Siegel-Hinweis:Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachungbetreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlichunter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werdensolche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nachdieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstößeunbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.Für den Fall, dass die Veränderungssperre länger als 4 Jahreandauert, wird auf entsprechende Entschädigungsansprüchegemäß § 18 Abs. 2, Satz 2, hingewiesen.NICHTAMTLICHER TEILVERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“Freier WohnraumDie Gemeinde Witzleben vermietet folgenden Wohnraum:In Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofortErdgeschoss <strong>und</strong> 1. Obergeschoss links: Mietfläche 96,9qm - 3 Zimmer, Küche, Bad mit WC <strong>und</strong> Dusche.in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort1. Obergeschoss rechts: Mietfläche 98,3 qm - 4 Zimmer,Küche, Bad, Abstellraum.Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur WohnbebauungIm Wohngebiet “Über dem Dorfe” in der Lindenstraße, 99310Böslebenstehen 7 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit Gr<strong>und</strong>stücksgrößenzwischen 571 qm <strong>und</strong> 837 qm zur Wohnbebauungzur Verfügung.Im Wohngebiet “Am kleinen <strong>Berg</strong>” in Riechheim, Lindenstraße,99334 Elleben OT Riechheim,steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück Flurstück 408/23mit einer Größe von 1.339 qm zur Wohnbebauung zur Verfügung

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