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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 3/2009Pkt. 3.3 Dachausbildung- Die Hauptfirstrichtung hat den Einordnung des Gebäudeszeichnerischen Fest- entlang der straßenseitigensetzungen zu entsprechen Baugrenze- Als Dachdeckung sind Ziegel, anthrazitfarbeneDachsteine oder gleichartige DacheindeckungEindeckungsmaterialien inRot- <strong>und</strong> Brauntönen zulässig.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 117/2009Bestätigung der Vereinbarung zur Straßenentwässerungskostenbeteiligungim Zusammenhang mit der Baumaßnahme“Am <strong>Berg</strong>e Bösleben”Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bestätigt die Vereinbarungzwischen dem Wasser-/ AbwasserzweckverbandArnstadt <strong>und</strong> Umgebung zur prozentualen Beteiligung der Gemeindean der Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystemfür die Straßenoberflkächenentwässerung im Zuge derRealisierung des Straßenbauvorhabens zur Sanierung des östlichenStraßennetzes in Bösleben 1. Bauabschnitt “Straße Am<strong>Berg</strong>”Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechendvorläufig 19.254,45 EUR.Für die Beteiligung im Straßenabschnitt in Richtung Friedhofstehen weiterhin im Vermögenshaushalt 13.000,00 EUR zurVerfügung.Der Bürgermeister wird zur Gegenzeichnung der Vereinbarung<strong>und</strong> der möglichen Erweiterung auf den zusätzlichen Straßenabschnittin Richtung Friedhof bevollmächtigt.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0lnformationsveranstaltungzur Vorstellung des Investitionsvorhabens “1.Bauabschnitt - Sanierung der Ortsdurchfahrt L1060Dornheim”Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme, des StraßenbauamtesMittelthüringen, des Wasser-/ AbwasserzweckverbandesArnstadt <strong>und</strong> Umgebung, der E.ON Thüringer Energie AG <strong>und</strong>der Gemeinde Dornheim ist 2009 der 1. Bauabschnitt zur Sanierungder Ortsdurchfahrt von der Kreuzung Angertor/Längwitzbis Kreuzung Hauptstraße/ Knießensgasse sowie in Bereichender Gutsstraße <strong>und</strong> Gemeindegasse vorgesehen.GEMEINDEDORNHEIMAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE DORNHEIMZur Vorstellung der Maßnahme findet amDonnerstag, dem 26. März 2009, 18:00 Uhrim Dorfgemeinschaftshaus Dornheimeine öffentliche Informationsveranstaltung statt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahmenauf der Gr<strong>und</strong>lage der Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzungdes WAZV Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung <strong>und</strong> der Satzungder Gemeinde Dornheim zur Erhebung wiederkehrenderStraßenausbaubeiträge, beitragspflichtig sind.BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGENHaushaltssatzungder Gemeinde Dornheim(Landkreis llm-Kreis)vom 11.03.2009für das Haushaltsjahr 2009Auf Gr<strong>und</strong> des § 55 der Thüringer Kommunalordnung für dasHaushaltsjahr 2009 erlässt die Gemeinde Dornheim folgendeHaushaltssatzung:§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2009 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushaltin den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 473.500,00 EUR<strong>und</strong> im Vermögenshaushaltin den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben 328.600.00 EURab.§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong>Investitionsfördermaßnahmen wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt.§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird auf 86.600,00 EUR festgesetzt.§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuernwerden wie folgt festgesetzt:1. Gr<strong>und</strong>steuera) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenBetriebe (A) 300 v. H.b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 320 v. H.2. Gewerbesteuer 320 v. H.§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungvon Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 63.000,00EUR festgesetzt.nicht belegt§ 6§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.Dornheim, den 11.03. 2009Gemeinde Dornheimgez. Burkhard WaltherBürgermeister - Siegel -Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt<strong>und</strong> mit Bescheid vom 09.03.2009 bestätigt. Der Haushaltsplanliegt in der Zeit vom 30.03.2009 bis 14.04.2009 in der<strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>” Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlichaus.Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftender ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieserSatzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemachtworden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründensoll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn dieVorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigungoder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wordensind.

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