Gemeindezeitung Nr. 3 / <strong>März</strong> <strong>2013</strong>Zum Nachdenken ...SchneeräumungBereits in der letzten Gemeindezeitung hat die Gemeindeverwaltungzum Thema Schneeräumung Stellung genommen.Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir dies gerne nochmalstun.Wie bereits in vielen Medien berichtet, war dieser Wintereiner der schneereichsten in den letzten 50 Jahren. DieSchneeräumung erfolgt – und dies bereits seit Jahrzehnten– nach einer Prioritätenliste. Zuerst werden die Hauptverkehrsverbindungsstraßengeräumt, dann die stärker befahrenenStraßen und erst danach die Siedlungsstraßen.Parallel dazu werden die Gehsteige geräumt die in den Zuständigkeitsbereichder Gemeinde fallen. Hier sei nur angemerkt,rund 80 % (!) aller Gehsteige fallen NICHT in den Zuständigkeitsbereichder Gemeinde. Diese SchneeräumungMUSS durch die jeweiligen AnrainerInnen erfolgen. Natürlichwird gerne die Gemeinde für diese Räumung verantwortlichgemacht, nur ist sie eben nicht verantwortlich!Es standen wie immer alle Gemeindearbeiter und die vonder <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> für den Winterdienst aufgenommenenLandwirte bereit um die angekündigten Schneemassenzu räumen. Niemanden haben die angekündigtenSchneemassen überrascht, doch Schnee kann erst geräumtwerden, wenn er gefallen ist!Und nein, es kann nicht nach nur wenigen Zentimeternbereits geräumt werden, da Schnee nur wenige Zentimeterhoch, sich nicht räumen lässt, sondern es nurpassiert, dass er dabei zusammengepresst wird undvereist.Hingegen bei größeren Schneemengen ist die Haftung sogroß, dass diese auch dementsprechend geräumt werdenkönnen. Der Schnee wird jedoch wie immer (nur auf die Seitegeschoben) meist in Grüninseln bzw. auf den Parkstreifenzusammengeschoben. Eine Räumung im Sinne von Schneeaufzuschaufeln und wegzuführen läßt weder die Zeit nochder personelle Einsatz zu. Entgegen anderslautenden Gerüchtengeschieht dies auch in fast allen anderen Gemeindenso. Schnee weggeführt wird auch in anderen Gemeindennur in Straßenzügen wo eine Lagerung am Straßenrandunmöglich ist!Wir versichern Ihnen, die eingesetzten Schneeräumkräfte tunihr Bestes, sie können jedoch nicht überall gleichzeitig seinund die Räumung der Straßen erfolgt nach einem Prioritätenplan(je nachdem wie viel oder wenig die Straßen befahrenwerden) der seit Jahrzehnten gleichgeblieben ist.Zu einer problemloseren Schneeräumung kann jedoch jedeGemeindebürgerin / jeder Gemeindebürger beitragen. ZumBeispiel in dem die Fahrzeuge bei Schneefall auf Eigengrundabgestellt werden. Nur wenn hier alle zusammenhelfen kannim Sinne aller, wesentlich effizienter der anfallende Schneebeseitigt werden.Miteinander leben?Immer wieder treffen am Gemeindeamt Beschwerden überRuhestörungen, verunreinigte Gehwege, Straßen und Plätzeim gesamten Gemeindegebiet ein.RuhestörungBeschwerden über Ruhestörungen gibt es meist amWochenende. Viele möchten sich gerne am Wochenendevom Alltagsstress der Woche erholen. Natürlich ist esdann besonders ärgerlich wenn mit sehr lärmintensivenMaschinen gearbeitet wird oder sehr lautes Musik spielenangesagt ist. Auch Teppich klopfen zu sehr früher oderspäter Stunde sorgt oft für „dicke Luft“ in der Nachbarschaft.Natürlich empfindet jede und jeder „Lärm“ anders. Wasfür den einen noch „leise“ erscheint ist für den anderenschon nervtötender Lärm. Was vor dem Gesetz „Lärm“ istund in welcher Zeit dieser zu unterlassen ist, ist klargeregelt. Doch es sollte nicht immer notwendig sein, dieGesetzeshüter (Polizei) auf den Plan zu rufen um miteinanderauszukommen.Es sollte immer einen Versuch wert sein mit den„Lärmverursachern“ zu sprechen und eine gütliche Lösungzu suchen. Da dies leider jedoch nicht immer möglichist, bleibt einem aber vielleicht nur, die zuständige Polizeidienststellezu kontaktieren.VermüllungImmer mehr muss festgestellt werden, dass Müll einfachachtlos weggeworfen wird. Und zwar irgendwo. Obwohl ofteinige Meter von der Stelle entfernt wo Müll einfach fallengelassen wird, ein Mülleimer steht.Diese achtlosen „Müllfallenlasser“ sind kein Altersphänomensondern in ALLEN Altersklassen zu finden. Da hilft es auchnicht, wenn die GemeindearbeiterInnen noch so vielMüll beseitigen und Plätze reinigen, wenn Minuten oderStunden später jemand etwas wegwirft. Die Mülleimer inunserer Großgemeinde werden 2-3 Mal pro Woche geleert.Ein- bis drei Mal wöchentlich werden die stark frequentiertenPlätze gereinigt. Der Personalaufwand der <strong>Marktgemeinde</strong><strong>Pottendorf</strong> lässt hier keine kürzeren Reinigungsintervalle zu.Eine noch intensivere Reinigung wäre nur möglich wenn dasPersonal um wesentliche Kapazitäten aufgestockt würde.Dies würde jedoch enorme Mehrkosten bedeuten, die dannalle GemeindebürgerInnen bezahlen müssten und nicht nurdie Verursacher dieser Zusatzkosten. Leider sind diegesetzlichen Möglichkeiten, sofern man die „Müllverursacher“auf frischer Tat ertappt, sehr begrenzt, die Strafen leidernicht hoch genug um wirklich abschreckende Wirkung zuerzielen.Das „miteinander Leben“ wird so immer wieder zu einerHerausforderung …Seite 22
Gemeindezeitung Nr. 3 / <strong>März</strong> <strong>2013</strong>VolksbegehrenVerlautbarung über die Eintragungsverfahren von zwei Volksbegehren:„Volksbegehren Demokratie Jetzt!“und„Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“Die Stimmberechtigten können innerhalb des von der Bundesministerin für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 12/2012, festgesetzten Eintragungszeitraumes,das istvon Montag, dem 15. April <strong>2013</strong>, bis (einschließlich) Montag, dem 22. April <strong>2013</strong>,in die Texte der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmaligeeigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den FamilienundVornamen sowie das Geburtsdatum des (der) Stimmberechtigten zu enthalten.Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeindedes Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (22. April <strong>2013</strong>) das16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitznicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse auf:Gemeindeamt – Bürgerbüro: 2486 <strong>Pottendorf</strong>, Hauptstraße 11Die Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:Montag, 15. April <strong>2013</strong>,Dienstag, 16. April <strong>2013</strong>,Mittwoch, 17. April <strong>2013</strong>,Donnerstag, 18. April <strong>2013</strong>,Freitag, 19. April <strong>2013</strong>,Samstag, 20. April <strong>2013</strong>,Sonntag, 21. April <strong>2013</strong>,Montag, 22. April <strong>2013</strong>,von 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 20 Uhrvon 8 bis 20 Uhrvon 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 16 Uhrvon 8 bis 12 Uhrvon 8 bis 12 Uhrvon 8 bis 16 UhrOffenlegung lt. § 25 des Mediengesetzes: Name des Medieninhabers: Markt-gemeinde <strong>Pottendorf</strong>. Informationsblatt der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> zur Information derGemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Der Medieninhaber ist zu 100 % Eigentümer des Unternehmens. Redaktion und für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Ing. ThomasSabbata-Valteiner, 2486 <strong>Pottendorf</strong>. Druck: Probst-Print, 2483 Ebreichsdorf. Alle Fotos ohne Fotonachweisbezeichnung stammen von der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong>.Seite 23