Spielbedingungen - Wentorf Reinbeker Golf Club eV

Spielbedingungen - Wentorf Reinbeker Golf Club eV Spielbedingungen - Wentorf Reinbeker Golf Club eV

Abschnitt A:Allgemeine Spielordnung des WRGC1. SpielberechtigungenZur Nutzung des <strong>Golf</strong>platzes und der Übungseinrichtungen sind grundsätzlich nur berechtigt:ordentliche Mitglieder des WRGCspielberechtigte Jugendlicheauswärtige und auswärtige jugendliche Mitgliederbefristete Mitgliederzugelassene GastspielerNicht spielberechtigten Personen ist die Benutzung der Übungseinrichtungen nur inAusnahmefällen mit Genehmigung des Vorstands oder von ihm autorisierter Personen, ggf.mit bestimmten Auflagen, gestattet.Die Spielberechtigung und deren Bedingungen werden für auswärtige und auswärtigejugendliche Mitgliedern sowie für befristete Mitglieder durch die Satzung bzw. durchVorstandsregelung (siehe Aushang) bestimmt.Für Gäste, die an Wettspielen teilnehmen, werden die Teilnahmebedingungen durch diejeweilige Ausschreibung des Wettspiels geregelt (Verband, WRGC oder sonstigerVeranstalter). Zulassung und Bedingungen werden im Falle von Greenfee-Spielern durchVorstandsregelung festgelegt (siehe u.a. Aushang, Internet und Veröffentlichung in '<strong>Golf</strong> inHamburg').Im Rahmen seines Hausrechts ist der WRGC berechtigt, einzelnen Gästen die Nutzung seinerAnlagen oder seines <strong>Golf</strong>platzes ohne Angabe von Gründen zu verweigern.Alle Spieler sind verpflichtet, auf dem <strong>Golf</strong>platz die für die jeweiligeSpielberechtigung vorgesehene, gültige Kennzeichnung (Bag-Tags, Greenfee-Karten etc.) deutlich sichtbar am <strong>Golf</strong>bag mitzuführen.1.1. Ordentliche Mitglieder des WRGC und berechtigte JugendlicheMitglieder des WRGC und spielberechtigte Jugendliche dürfen auf dem Platz nur spielen,wenn sieeine DGV-Stammvorgabe haben (36,0 oder besser) bzw.eine <strong>Club</strong>vorgabe (54 bis 37) besitzen, die vom WRGC erteilt und auf dem Platz desWRGC erspielt worden istSpieler ohne DGV-Stammvorgabe oder ohne im WRGC erworbene <strong>Club</strong>vorgabe dürfen aufdem Platz weder Löcher spielen noch irgendwelche Schläge machen, auch nicht unterAufsicht von Mitgliedern mit DGV-Vorgabe, ausgenommenauf den Übungseinrichtungenauf dem Platz unter Anleitung bzw. Aufsicht eines <strong>Golf</strong>lehrersauf dem Platz zu angemeldeten <strong>Club</strong>vorgabe-Versuchen in Begleitung eines vomVorgabenausschuss genehmigten ZählersKinder und Jugendliche auf dem Platz soweit sie unter Aufsicht vom Jugendwartautorisierter Personen spielen oder den vom Jugendausschuss gesetzten AnforderungenentsprechenZur Erlangung der WRGC-<strong>Club</strong>vorgabe siehe unten 1.3.


6. Vorrang von PlatzpflegearbeitenPlatzpflegearbeiten haben Vorrang. Es ist zu warten, bis die Arbeiten beendet sind oder diePlatzarbeiter ein Zeichen zur Fortsetzung des Spiels geben. Ggf. ist, außerhalb einesWettspiels, das betreffende Loch nicht zu beenden.Die Sicherheitsvorschriften der Etikette sind unbedingt zu beachten.7. Besondere Sicherheitshinweise (Löcher 3, 4, 7 und 9)Beim Anspielen des 3. Grüns ist unbedingt Rücksicht auf Spieler auf dem 4. Herrenabschlagzu nehmen.Es ist unerwünscht vom 4. Herrenabschlag auf das Fairway von Loch 3 zu driven.Auf dem 9. Grün und vom 7. Abschlag darf nicht gleichzeitig gespielt werden. Über diePriorität muss sich verständigt werden. Im Zweifelsfall hat das Spiel auf dem 9. GrünVorrang.8. Verbot von motorisierten <strong>Golf</strong>-CartsDie Benutzung von motorisierten <strong>Golf</strong>-Carts ist im Spielbetrieb aufgrund derPlatzgegebenheiten nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder der Spielleitung und ggf.Platzrichter in Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Andere Ausnahmen bedürfen der schriftlichenGenehmigung durch den Vorstand.9. HundeHunde dürfen nicht auf die Anlage des WRGC mitgebracht werden.10. MobiltelefoneDie Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Gelände des WRGC und im <strong>Club</strong>haus ist nichterwünscht. Sollte die Erreichbarkeit über das Mobiltelefon im WRGC aus beruflichen oderprivaten Gründen unverzichtbar sein, ist die Benutzung möglichst auf stummen Empfang(z.B. Vibrationsalarm) zu beschränken und mit äußerster Zurückhaltung zu handhaben.Bei Störungen durch die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem Platz gelten die <strong>Golf</strong>regeln(Etiketteverstoß).<strong>Wentorf</strong> im Januar 2013


Abschnitt B:Wettspielordnung des WRGCI. Rahmenausschreibung für WRGC-WettspieleDie folgende Rahmenausschreibung gilt für alle Wettspiele des WRGC, soweit nichtin der Einzelausschreibung des betreffenden Wettspiels etwas anderes bestimmtist.1. <strong>Spielbedingungen</strong>Zählwettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Gespielt wird nach denOffiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen <strong>Golf</strong> Verbandes e.V. (DGV) undden Platzregeln (einschl. möglicher Tagesplatzregeln) des WRGC.Das Mitführen von sende- und /oder empfangsbereiten elektronischenKommunikationsmitteln oder deren Benutzung ist untersagt. Für begründete Ausnahmefällesind in Absprache mit der Spielleitung Ausnahmen möglich. Dies gilt nicht, wenn das Gerätauf stummen Empfang gestellt ist und ansonsten nicht benutzt wird. Bei Zuwiderhandelnkann Disqualifikation ausgesprochen werden.Für alle Spiele auf dem Platz, darf ein Spieler sich über Entfernungen informieren, indem erein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler währendder festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessenwerden können, die sein Spiel beeinflussen können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit,Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die StrafeDisqualifikation ist, ungeachtet ob die Funktion tatsächlich benutzt wurde.Hinweis:Dies betrifft nicht das Messen der Zeit.Die Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.2. Art der VorgabeDGV- bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe gem. aushängender Tabellen. Die Verteilung auf die Löcher istauf den Scorekarten und Abschlagtafeln angegeben.Die Zuteilung der Spielvorgaben erfolgt gemäß Spielform, siehe Einzelausschreibung.3. Nenngeld / MeldeschlussDer Meldeschluss wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Das Nenngeld wird mitMeldeschluss fällig. Bei Absagen nach Meldeschluss bzw. bei Nicht-Antreten besteht di<strong>eV</strong>erpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Fällenmöglich.


4. Unangemessene Verzögerung; langsames SpielFür unangemessene Verzögerung des Spiels oder für unerlaubte Spielunterbrechungengelten die Grundstrafen der Regeln 6-7 bzw. 6-8.Langsames Spiel:Hat nach Auffassung der Spielleitung eine Partie ihre Position im Spielablauf verloren, sokann die Spielleitung die Spieler wegen Langsamen Spiels (Regel 6-7) ermahnen. SindRichtzeiten von der Spielleitung für ein oder mehrere Löcher festgelegt, so sindüberschrittene Richtzeit und bei Folgegruppen Verlust des Anschlusses (um mehr als einvolles Loch) ein Indiz für Langsames Spiel.Tritt nach Ermahnung keine Beschleunigung ein, kann eine Zeitnahme für jeden einzelnenSpieler der Gruppe angekündigt werden. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mitseinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekundenbzw. folgende Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wirddies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.Strafen für langsames Spiel: Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust2. Verstoß: Disqualifikation Zählspiel 1. Verstoß: 1 Schlag2. Verstoß: 2 Schläge3. Verstoß: Disqualifikation5. Aussetzung des Spiels wegen GefahrHat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so müssen alle Spieler das Spielunverzüglich unterbrechen.Das Spiel ist erst wieder aufzunehmen, wenn die Spielleitung dieses angeordnet hat.Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so wird er disqualifiziert,sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist.Signaltöne einer Sirene bei Aussetzung des Spiels:Ein langer Signalton:Unverzügliche Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr gemäß obiger WettspielbedingungWiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne:(Normale) Unterbrechung des Spiels gem. Regel 6-8.bWiederholt zwei kurze Signaltöne:Wiederaufnahme des SpielsHinweis:Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel gemäß Regel 6-8.a.eigenverantwortlich abbrechen.6. Neue LöcherGeht ein und dieselbe Runde eines Zählwettspiels über mehr als einen Tag, so kann dieSpielleitung in besonderen Fällen gem. Regel 33-2.b. an jedem Tag des Wettspiels andereLochpositionen vorsehen.


7. Wertung von ZählspielenWird innerhalb eines Rahmenwettspiels vorgabenwirksam in getrennten Klassen und umgetrennte Preise gespielt, so gelten die Wettspiele in den Klassen für die Wertung und di<strong>eV</strong>orgabenfortschreibung als separate Wettspiele.Wird um einen gemeinsamen Bruttopreis von unterschiedlichen Zählspielabschlägen gespielt(Damen und Herren), so wird für die Wertung ein CR-Ausgleich vorgenommen. (Soll beigemeinsamem Bruttopreis ohne CR-Ausgleich gespielt werden, so ist dieses in derEinzelausschreibung zu vermerken).Für die Netto-Wertung von Mehrrunden-Wettspielen gilt, unabhängig von derVorgabenfortschreibung je Runde, die Vorgabe bei Antritt der ersten Runde des Wettspiels.8. StechenSoweit in der Einzelausschreibung eines Wettspiels nichts anderes vorgesehen ist, gilt zurEntscheidung bei gleichen Ergebnissen nach Beendigung der festgesetzten Runde / Runden:In Zählspielen werden für die Reihung sowohl der Brutto- als auch der Nettowertung dieErgebnisse von 9 Löchern nach dem Verfahren "schwere / leichte Löcher" ausgewählt. Eswerden nach der Vorgabenverteilung die Löcher mit Vorgabe 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9herangezogen. Bei weiterer Gleichheit zählen die letzten sechs (1 - 14), dann die letzten drei(1, 18, 3) der genannten Löcher und schließlich das Loch mit Vorgabe 1. Danach entscheidetein Zufallsverfahren (Los oder <strong>Club</strong>software).Analog zu diesem 'Kartenstechen' für Wettspiele über 18 Löcher werden bei Wettspielenüber 36 Löcher die letzten 18 Löcher etc. herangezogen.Soll der Sieger eines Zählwettspiels durch ein Stechen mit 'Sudden Death' ermittelt werden,so bestimmt die Spielleitung die zu spielenden Löcher und ggf. die Zusammenstellung derSpielergruppen. Das Stechen wird im Zählspielmodus ausgetragen.In Lochwettspielen wird das Spiel lochweise fortgesetzt bis eine Partei ein Loch gewinnt. Hatdie Spielleitung nichts anderes bestimmt, wird das Spiel an dem Loch fortgesetzt, an demdie festgesetzte Runde begonnen wurde. Die Vorgabenzuteilung entspricht dabei derfestgesetzten Runde.9. ScorekartenausgabeSoweit in der Einzelausschreibung eines clubinternen Zählwettspiels nichts anderesvorgegeben ist, werden die Scorekarten im Pro Shop ausgegeben.10. Rückgabe der Scorekarte / ErgebnismeldungDie Scorekarte ist nach dem Spiel vom Spieler unverzüglich im Sekretariat abzugeben. EineScorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler den Vorraum (Flur) des Sekretariatsverlassen hat.Ergebnisse von Lochspielen sind von beiden Parteien gemeinsam der Spielleitung zu meldenbzw. in das Spielschema (Jahreswettspiele etc.) einzutragen.11. StarterSind Starter eingesetzt, so handeln diese im Rahmen ihrer Funktion im Auftrag derSpielleitung. Sie sind u.a. auch berechtigt, bei Ausfällen von Spielern die Spielergruppen neuzusammenzustellen oder auch entsprechend der Situation Startzeiten hinauszuschieben.


12. ZählerbestimmungSoweit der Zähler nicht auf der Scorekarte vorgedruckt ist, ist in der Spielergruppe nachPosition gem. Startliste zu zählen: Position 1 zählt 2, 2 ggf. 3 usw.; der letzte Spieler zähltden ersten.13. Zu nutzende AbschlägeSofern nicht in der Einzelausschreibung etwas anderes bestimmt ist, spielenHerren und männliche Jugendliche von den gelben Standardabschlägen sowieDamen und weibliche Jugendliche von den roten Standardabschlägen.(Für Abweichungen von dieser Regelung bedarf es bei vorgabenwirksamen Wettspielen einerordnungsgemäßen Vorgabenverteilung durch den Vorgabenausschuss sowie derenBekanntgabe).14. Beendigung des WettspielsZählwettspiele sind mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse (endgültige Ergebnisliste)beendet. Danach besteht eine Einspruchsfrist von maximal 15 Minuten. VorläufigeErgebnisse können ausgehängt werden. Lochspiele sind mit der Meldung des Ergebnisses andie Spielleitung bzw. mit dessen Eintragung in die Setzliste (Spielschema) beendet.15. SpielleitungDie Spielleitung liegt beim WRGC und wird normalerweise aus Mitgliedern desSpielausschusses gebildet. Die Spielleitungsmitglieder werden spätestens bis zum erstenStart namentlich benannt.Die Spielleitung ist berechtigt, Spieler mit sofortiger Wirkung vom Wettspiel auszuschließen,wenn diese wegen bestimmter Regelverstöße (z.B. Verspätung, Spielverzögerung oder grobeEtiketteverletzungen) nach den <strong>Golf</strong>regeln disqualifiziert sind bzw. von der Spielleitungdisqualifiziert wurden.16. Änderungsvorbehalt für SpielleitungenDie Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung desWettspiels (Vorgabenwirksamkeit nur in außergewöhnlichen Fällen, s.u.), die Startzeiten undSpielergruppen sowie die Platzregeln zu ändern.Je nach Situation im laufenden Wettspiel können jedoch Spielergruppen neuzusammengestellt und die Startzeiten verschoben werden (vgl. Ziffer 12, ‘Starter’).Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung und <strong>Spielbedingungen</strong> nur beiVorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig, z.B. wenn nach Spielunterbrechungendas Spiel mit Anpassung an völlig geänderte Platz- und Spielverhältnisse fortgesetzt werdensoll.Änderungen der Vorgabenwirksamkeit eines Wettspiels bei solchen außergewöhnlichenUmständen müssen einstimmig erfolgen und stehen zudem unter dem Vorbehalt einernachträglichen Genehmigung durch den Vorgabenausschuss.Bei Mannschaftslochspielen (innerhalb des WRGC) ist die Spielleitung berechtigt, nachBeginn des Wettspiels noch die vorgesehene Ergebnisermittlung zu ändern (z.B. beiUnterbrechung ohne Fortsetzungsmöglichkeit / "Abbruch").


17. DatenschutzIm Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen.Name, Vorgabe und Startzeit werden per Aushang im <strong>Club</strong> sowie passwortgeschützt imInternet veröffentlicht. Daneben können Spieler ihre Startzeit und die vorgesehenenMitspieler ihrer Spielergruppe per Telefon-Informationssystem abfragen. Mit der Meldungzum Wettspiel willigt jeder Spieler außerdem in die Veröffentlichung seines Namens, seinerVorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste, auch im Internet, ein.II. Bedingungen für Extra Day Scores (EDS)Die Bedingungen richten sich nach den aktuellen Bestimmungen von Ziffer 1 des DGV-Vorgabensystems. Die danach jeweils gültige Ausschreibung für EDS-Runden nach Ziffer1.19 und 3.8.5-3.8.8 hängt im <strong>Club</strong>haus separat aus.Die wichtigsten Bedingungen sind:Mögliche Spielformen sind Einzel-Zählspiele (Regel 3), nach Stableford (Regel 32-1b)oder gegen Par (Regel 32-1a) über eine volle Runde von 18 Löchern. Der WRGC kann inder Ausschreibung die möglichen Spielformen einschränken.Eine EDS-Runde wird nur anerkannt, wenn sie auf dem Platz des WRGC gespielt wird.Die EDS-Runde muss vorher angemeldet sein (Datum, Spieler, Zähler)Der Zähler muss Amateur mit einer DGV-Stammvorgabe von 36,0 oder besser sein.Der WRGC kann in der Ausschreibung allgemein bestimmte Wochentage und ggf.Tageszeiten für die EDS-Runden festlegen.Die EDS-Runden sind durch den DGV auf die Vorgabenklassen 2 – 6 begrenzt.Die Einzelheiten sind der separat aushängenden aktuellen Ausschreibung für EDS-Runden zuentnehmen.<strong>Wentorf</strong> im Januar 2013<strong>Golf</strong>straße 2, 21465 <strong>Wentorf</strong> - Telefon 040 / 72 97 80 68 Fax 72 97 80 67e-Mail: sekretariat@wrgc.de - Internet http://www.wrgc.de

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