ganze Ausgabe im pdf-Format - Lehrerinnen

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13.07.2015 Aufrufe

8lichkeit für eine faire Lösung, denn imFrühjahr 2014 würden diejenigen Lehrpersoneninformiert, denen wahrscheinlicheine Kündigung bevorsteht,welche dann im Herbst ausgesprochenwürde.6. Hauptthema: Reform der BLPK:Was Sie über Ihre beruflicheVorsorge wissen solltenEinleitend sagt Chr. Straumann, dass erin den letzten Wochen viele Anrufeund Mails zu diesem Thema erhaltenhabe, Antworten zu geben aber sehrschwierig gewesen sei. Die ausgewogeneLösung, die nach intensiven Verhandlungenzwischen FKD und ABP(Arbeitsgemeinschaft der BaselbieterPersonalverbände) im Sommer 2012fristgerecht als Vorlage an den Landratüberwiesen wurde, befinde sich nun ineinem langwierigen, aber regulärenpolitischen Prozess. Diese Lösung seiauch Patrick Spuhler, Leiter SwisscantoVorsorge AG Basel, dipl. Pensionsversicherungsexperte,zu verdanken. DieVorsorgelösung sei in den vorberatendenKommissionen des Landrats gemässMedienmitteilung eigentlich unbestritten,die Finanzierung sei aberder Knackpunkt. Schlecht sei die unklareKommunikation der BKSD. Folgedessen sei ein grosse Unsicherheit,wann wer gehen kann und zu welchenBedingungen. Eine angemessene Planungsfristsei unabdingbar. Deswegenhat die ABP an Regierungsrat A. Ballmerden Antrag auf Verschiebung derEinführung um ein Jahr auf den 1. Januar2015 gestellt. Auch soll in diesemÜbergangsjahr auf eine Änderung derbisherigen Bestimmungen zur vorzeitigenPensionierung verzichtet werden.Bis Ende März müsse der Regierungsratden Entscheid dazu fällen,damit die Lehrpersonen noch auf EndeApril kündigen können. Vernünftigwäre die Verschiebung auch im Hinblickauf die HarmoS-Umsetzung. Unsicherheitbesteht wegen der zustandegekommenen Gemeindeinitiative und

2013/14-019einer eventuellen Volksabstimmung,falls im Landrat die 4/5-Mehrheit nichterreicht würde. Damit übergibt Chr.Straumann das Wort an P. Spuhler.Herr Spuhler erwähnt, dass viele Gemeindenund Kantone an den gleichenProblemen nagen. Zwei Gründe seiendafür verantwortlich: Einerseits seidies das neue Bundesgesetz, das eineAusfinanzierung der Pensionskassenvorschreibt. Dies soll eine Lastenverschiebungauf spätere Generationenverhindern. Das Gesetz sehe es ausserdemvor, dass das Parlament nichtmehr sowohl über die Finanzierungwie auch über die Leistung entscheidet,sondern nur noch über das eineoder das andere. In Baselland sei in derVorlage vorgesehen, dass der Landratdie Finanzierung festlegt und eine paritätischzusammengesetzte Vorsorgekommissiondie Leistungen. Andererseitssei das tiefe Zinsniveau auf demKapitalmarkt für Verluste verantwortlich,da der technische Zinssatz aufgrundveralteter Annahmen aus den1980er Jahren auf hohem Niveau belassenwurde. Dazu komme noch dierasant steigende Lebenserwartungder Bevölkerung, die die Kasse zusätzlichbelaste. In einigen Jahren würdenstatt wie noch vor wenigen Jahren 6aktive Beitragszahler nur noch 2 füreinen Rentner aufkommen müssen. InBaselland sei in der Vorlage vorgesehen,den technischen Zinssatz auf 3%zu senken. P. Spuhler zeigt anhand diverserFolien auf, wie viel neues Kapitalfür Rentner und aktive Beitragszahleraufgeworfen werden muss. Er erklärtdie Vorzüge der zweiten Säule.Die AHV und die Pensionskassenregelungergänzten sich perfekt und balanciertensich in ihren Risiken auchaus. Aber auch bei der AHV werde esAnpassungen geben müssen. Wahrscheinlichwürden die Beiträge zukünftigum 3% auf 11% angehobenwerden müssen, um das zukünftigeKapital ansparen zu können.Den vorgeschlagenen Primatswechselvom Beitragsprimat zum Leistungsprimatbegründet P. Spuhler mit der grösserenFlexibilität des Beitragsprimats.Hier sei der Zins nicht starr. Im Beitragsprimatwerde ein individuellesSparkonto eröffnet, dessen Zinssatz inder oben erwähnten paritätischenKommission festgelegt werde. BeimWechsel entstehe, weil im Leistungsprimatin jungen Jahren weniger angespartwürde und später die Kurvesteil ansteige, eine Lücke, da im Beitragsprimatdie Kurve ausgeglichenerverlaufe. Die Beteiligung der Arbeitnehmendenan den Gesamtkosten beruheim Wesentlichen auf drei Eckpunkten:der Senkung des technischenZinssatzes und damit höheren Beitragssummen,der Erhöhung des Rentenaltersauf 65 und dem Verzicht aufVergünstigungen bei der vorzeitigenPensionierung. Die Rentner werdenzudem über eine Reduktion des Teuerungsausgleichsan der Sanierung beteiligt.Der Kanton als Arbeitgeberwürde aber über eine Milliarde Frankendafür einschiessen müssen unddamit die Hauptlast tragen.Zum Schluss zeigt P. Spuhler einige Folienmit Zahlen, die Beitragsverschiebungenaufzeigen und eine Rentenmatrix,in der verschiedene Beispielefür den Einkauf in eine vorzeitige Pensionierungaufgezeigt werden.P. Spuhler fasst zusammen: Die Reformsei zwingend. Das Beitragsprimatbeende die Umverteilung zwischenJung und Alt. Es gebe eineumfassende Besitzstandslösung. DerArbeitgeber leiste den Hauptteil derSanierung. In den Risikoleistungengebe es eine Verbesserung. Die Arbeitnehmerwerden über höhereSparbeiträge und einschneidendeVerzichtsleistungen an den Reformkostenbeteiligt. Störend sei aber dieUngewissheit, wann die Reform inKraft treten könne und in welcherdefinitiven Form. Dies werde die Politikentscheiden.Die Mitglieder würdigen das Referatmit einem kräftigen Applaus.P. Spuhler beantwortet anschliessendan das Referat noch einige Fragen ausdem Publikum. Chr. Straumann bedanktsich beim Referenten und überreichtihm ein kleines Präsent.6. DiversesEs gibt keine Wortmeldungen.Chr. Straumann dankt allen Anwesendenfür ihr Erscheinen und schliesstdamit die Versammlung.Im Anschluss an die DV/MV wird einApéro offeriert.

2013/14-019einer eventuellen Volksabst<strong>im</strong>mung,falls <strong>im</strong> Landrat die 4/5-Mehrheit nichterreicht würde. Damit übergibt Chr.Straumann das Wort an P. Spuhler.Herr Spuhler erwähnt, dass viele Gemeindenund Kantone an den gleichenProblemen nagen. Zwei Gründe seiendafür verantwortlich: Einerseits seidies das neue Bundesgesetz, das eineAusfinanzierung der Pensionskassenvorschreibt. Dies soll eine Lastenverschiebungauf spätere Generationenverhindern. Das Gesetz sehe es ausserdemvor, dass das Parlament nichtmehr sowohl über die Finanzierungwie auch über die Leistung entscheidet,sondern nur noch über das eineoder das andere. In Baselland sei in derVorlage vorgesehen, dass der Landratdie Finanzierung festlegt und eine paritätischzusammengesetzte Vorsorgekommissiondie Leistungen. Andererseitssei das tiefe Zinsniveau auf demKapitalmarkt für Verluste verantwortlich,da der technische Zinssatz aufgrundveralteter Annahmen aus den1980er Jahren auf hohem Niveau belassenwurde. Dazu komme noch dierasant steigende Lebenserwartungder Bevölkerung, die die Kasse zusätzlichbelaste. In einigen Jahren würdenstatt wie noch vor wenigen Jahren 6aktive Beitragszahler nur noch 2 füreinen Rentner aufkommen müssen. InBaselland sei in der Vorlage vorgesehen,den technischen Zinssatz auf 3%zu senken. P. Spuhler zeigt anhand diverserFolien auf, wie viel neues Kapitalfür Rentner und aktive Beitragszahleraufgeworfen werden muss. Er erklärtdie Vorzüge der zweiten Säule.Die AHV und die Pensionskassenregelungergänzten sich perfekt und balanciertensich in ihren Risiken auchaus. Aber auch bei der AHV werde esAnpassungen geben müssen. Wahrscheinlichwürden die Beiträge zukünftigum 3% auf 11% angehobenwerden müssen, um das zukünftigeKapital ansparen zu können.Den vorgeschlagenen Pr<strong>im</strong>atswechselvom Beitragspr<strong>im</strong>at zum Leistungspr<strong>im</strong>atbegründet P. Spuhler mit der grösserenFlexibilität des Beitragspr<strong>im</strong>ats.Hier sei der Zins nicht starr. Im Beitragspr<strong>im</strong>atwerde ein individuellesSparkonto eröffnet, dessen Zinssatz inder oben erwähnten paritätischenKommission festgelegt werde. Be<strong>im</strong>Wechsel entstehe, weil <strong>im</strong> Leistungspr<strong>im</strong>atin jungen Jahren weniger angespartwürde und später die Kurvesteil ansteige, eine Lücke, da <strong>im</strong> Beitragspr<strong>im</strong>atdie Kurve ausgeglichenerverlaufe. Die Beteiligung der Arbeitnehmendenan den Gesamtkosten beruhe<strong>im</strong> Wesentlichen auf drei Eckpunkten:der Senkung des technischenZinssatzes und damit höheren Beitragssummen,der Erhöhung des Rentenaltersauf 65 und dem Verzicht aufVergünstigungen bei der vorzeitigenPensionierung. Die Rentner werdenzudem über eine Reduktion des Teuerungsausgleichsan der Sanierung beteiligt.Der Kanton als Arbeitgeberwürde aber über eine Milliarde Frankendafür einschiessen müssen unddamit die Hauptlast tragen.Zum Schluss zeigt P. Spuhler einige Folienmit Zahlen, die Beitragsverschiebungenaufzeigen und eine Rentenmatrix,in der verschiedene Beispielefür den Einkauf in eine vorzeitige Pensionierungaufgezeigt werden.P. Spuhler fasst zusammen: Die Reformsei zwingend. Das Beitragspr<strong>im</strong>atbeende die Umverteilung zwischenJung und Alt. Es gebe eineumfassende Besitzstandslösung. DerArbeitgeber leiste den Hauptteil derSanierung. In den Risikoleistungengebe es eine Verbesserung. Die Arbeitnehmerwerden über höhereSparbeiträge und einschneidendeVerzichtsleistungen an den Reformkostenbeteiligt. Störend sei aber dieUngewissheit, wann die Reform inKraft treten könne und in welcherdefinitiven Form. Dies werde die Politikentscheiden.Die Mitglieder würdigen das Referatmit einem kräftigen Applaus.P. Spuhler beantwortet anschliessendan das Referat noch einige Fragen ausdem Publikum. Chr. Straumann bedanktsich be<strong>im</strong> Referenten und überreichtihm ein kleines Präsent.6. DiversesEs gibt keine Wortmeldungen.Chr. Straumann dankt allen Anwesendenfür ihr Erscheinen und schliesstdamit die Versammlung.Im Anschluss an die DV/MV wird einApéro offeriert.

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