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ganze Ausgabe im pdf-Format - Lehrerinnen

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2013/14-0149Erfolgreiche LVB-Intervention für eine faire Bezahlung von StellvertretungenMit dem Entlastungspaket hat der Kanton Baselland festgelegt, dass Stellvertretungen nur noch mit 85% desLohnansatzes bezahlt werden. Begründet wird diese Sparmassnahme damit, dass eine Stellvertretung nur dieBereiche A und B des Berufsauftrages zu leisten hätte (Unterricht, Vor- und Nachbereitung). Nun gibt es aberdurchaus Fälle, in denen eine Stellvertretung für bis zu 3 Monate auch in wesentlichem Ausmass Arbeiten aus denBereichen C und D übernehmen muss, z.B. wenn es darum geht, mit einem Vollpensum eine Klassenlehrpersonzu vertreten. Elternarbeit, Kriseninterventionen, Zeugnisse erstellen, Teilnahme an Schulanlässen sind nur einigeStichworte für arbeitsintensive Aufgaben, welche <strong>im</strong> Auftrag der Schule notwendigerweise zu erfüllen sind.Der LVB hat in einem konkreten Fall be<strong>im</strong> BKSD-Personaldienst interveniert und verlangt, dass eine Lösung füreine faire Bezahlung der vom Arbeitgeber verlangten Leistung gefunden wird. Nach den Sommerferien wird nunder BKSD-Personaldienst die Schulleitungskonferenz darüber informieren, dass – in begründeten Fällen –Stellvertretungsleistungen der Bereiche C und D dem Aufwand entsprechend entlöhnt werden. Für die betroffeneLehrperson hat sich die Mitgliedschaft <strong>im</strong> LVB gelohnt, denn ihre Arbeit ist dank der Intervention ihresBerufsverbandes vollumfänglich bezahlt worden.

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