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ganze Ausgabe im pdf-Format - Lehrerinnen

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32Auch wenn es Überwindung kostet:Die Anwendung des Berufsauftrags ist unverzichtbar!Von Christoph StraumannNeben der Umsetzung dereigentlichen Schulreformensteht den BaselbieterSchulen in diesem Kontextnoch eine ganz andereHerausforderung bevor:Das Einhalten derbezahlten Jahresarbeitszeit!Ziel muss es sein, allein den nächsten Jahrenzusätzlich zum Unterrichthinzukommenden Arbeiteninnerhalb der zurVerfügung stehendenZeitgefässe bewältigen zukönnen. Was ist zu tun?Arbeitszeit steht <strong>im</strong> FokusDie Diskussionen rund um die Arbeitszeitvon Lehrpersonen sind derzeitwohl so aktuell wie selten zuvor:• Die nach aussen spürbare Umsetzungder vom Landrat als Sparmassnahmebeschlossenen temporärenPflichtlektionenerhöhung für Fachlehrpersonender Sek I und der Sek IIzieht die Frage nach sich, wo und wieder nötige Abbau schulischer Dienstleistungenstattfinden soll. Diesführte zu langen und nicht seltenbemühenden Diskussionen zwischenSchulleitungen und Kollegien – bishernur mit spärlichen Ergebnissen.• Der Bildungsdirektor meldet sich ineiner knappen Mitteilung an dieBelegschaft, deren Inhalt es aber insich hat: Gemäss einer Praxisänderungbezüglich dem Umgang mitder unterrichtsfreien Arbeitszeitwährend den Schulferien soll plötzlichder 3. Januar, der nur alle paarJahre einmal in die Schulferien fällt,nicht mehr gleich behandelt werdenwie alle anderen Schulferientage,sondern neu für die Lehrpersonenals spezieller Arbeitstag deklariertwerden.• Der breiten Lehrerschaft wird <strong>im</strong>mermehr bewusst, dass – mit Ausnahmeder Frühfremdsprachen-Ausbildungauf der Pr<strong>im</strong>arstufe – für keine derin der Regel obligatorischen Weiterbildungsveranstaltungender kommendenReformjahre zusätzlicheEntschädigungen für aufgewendeteArbeitszeit zur Verfügung steht.Abrechnung der Arbeitszeitist zwingend!Wie soll auf diese Entwicklungen, diepr<strong>im</strong>är unter dem Diktat der gegenwärtigenSparhysterie in unseremKanton stehen, kühl, aber klar undwirkungsvoll reagiert werden? AusSicht des LVB gibt es darauf nur eineplausible Antwort: Die etablierteund auch vom Arbeitgeber als Argumentationsbasisakzeptierte Abrechnungder geleisteten Arbeitszeitüber den Berufsauftrag ist zwingendanzuwenden. Als verlässliche Basisfür den künftigen Arbeitsfrieden anunseren Schulen muss die Arbeitszeiterfassungvon allen Schulbeteiligtenals einzige vernünftige Möglichkeit,glaubhaft Rechenschaft überdie geleistete Arbeit ablegen zu können,anerkannt und – in Zukunft besserals bisher – auch gelebt werden.Es ist der LVB-Führung absolut bewusst,dass die obligatorische Agendaführungfür all jene Arbeiten, dieneben dem eigentlichen Unterrichtsowie dessen Vor- und Nachbereitunggeleistet werden, nicht bei allen Kolleginnenund Kollegen beliebt ist,obwohl sie in <strong>im</strong>mer mehr Kantonenzum Standard gehört. Der LVB ist aberdavon überzeugt, dass dieses Arbeitszeiterfassungsinstrumentunsere einzigeChance ist, der Politik sowie derbreiten Bevölkerung plausibel aufzeigenzu können, dass es auch an denSchulen nicht möglich ist, mit <strong>im</strong>merweniger Zeitressourcen <strong>im</strong>mer mehrzusätzliche Projekte in ansprechenderQualität bewältigen zu können.Vergleich mit der übrigenBerufsweltEine konsequente Arbeitszeiterfassungist in der übrigen Berufsweltweit verbreitet und eine absoluteSelbstverständlichkeit: Würden Sievon Ihrem Handwerker eine Rechnungohne beigefügten Arbeitsrapportakzeptieren? Was würden Sievon einem Anwalt halten, der Ihneneine Pauschale ohne Benennung seineszeitlichen Aufwands in Rechnungstellt? Welcher Arzt kann es sich erlauben,die aufgewendete Arbeitszeitjeder einzelnen Leistung nicht feinsäuberlich zu deklarieren?Wollen wir von unserem Umfeld verstandenwerden, ist es aus Sicht des LVBabsolut notwendig, dass auch für unsLehrpersonen, mindestens <strong>im</strong> aktuellbestehenden, beschränkten Umfangvon max<strong>im</strong>al 15% der Jahresarbeitszeit,eine entsprechende Zeiterfassung zurSelbstverständlichkeit wird.Was als Konzept für die faire Organisationder Arbeitszeit bei unseren sozialpartnerschaftlichenAuseinandersetzungenauf der Verhandlungsebenerecht gut funktioniert, muss nunauch noch in der Praxis jeder einzelnenSchule korrekt und konsequent zurAnwendung kommen. Ein nicht mit

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